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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lorenz J R am 11. Dezember 2013, 21:14:00

Titel: Sperre für Versetzung
Beitrag von: Lorenz J R am 11. Dezember 2013, 21:14:00
Hi ich wollte mal fragen ob das wirklich so ist .
Ich wollte mich in eine andere TERMINE versetzten lassen da ich immer Stress mit dem SU bei uns hab, die versetzung wurde abgelehnt und ich darf mich für 3 Monate keine Versetzung die die TE schreiben geht das so einfach
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: dunstig am 11. Dezember 2013, 21:16:11
Und jetzt bitte noch einmal in etwas verständlicherem Deutsch, damit wir Ihnen auch Ihre Frage beantworten können.
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: Lidius am 11. Dezember 2013, 21:46:48
Da so gut wie alles wichtige fehlt, empfehle ich dem TE sich erstmal hier einzulesen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.0
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: Perga am 11. Dezember 2013, 21:53:46
Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2013, 21:16:11
Und jetzt bitte noch einmal in etwas verständlicherem Deutsch, damit wir Ihnen auch Ihre Frage beantworten können.

Er hat einen Versetzungsantrag gestellt, da es Konflikte mit einem Vorgesetzten gibt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weswegen er nun eine Sperre von 3 Monaten erhalten hat, in denen er keinen weiteren Antrag stellen darf. Nun fragt sich der TE, ob diese Sperre legitim ist.

So fasse ich mal seine Frage auf.
Eine genaue Antwort weiß ich leider nicht, ich würde jedoch davon ausgehen, dass du diese Sperre hinnehmen musst.
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: wolverine am 11. Dezember 2013, 21:56:02
Keiner kann einem verwehren einen Antrag zu stellen. Irgendwann wird es halt einmal rechtsmissbräuchlich, so dass der Begründungsaufwand der Ablehnung überschaubar wird.
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Dezember 2013, 09:49:25
Du kannst Anträge stellen, bis Ostern und Weihnachten auf denselben Tag fallen. Es kann natürlich sein, dass dies zu Stress mit mehr Personen als nur dem einen SU führt  ;)
Titel: Antw:Sperre für Versetzung
Beitrag von: KlausP am 12. Dezember 2013, 09:57:40
Zitatund ich darf mich für 3 Monate keine Versetzung die die TE schreiben

Wer sagt das? Und wer sagt, dass es in einer anderen Teileinheit der selben Einheit anders wird? Seit wann bedarf es einer Umsetzung in der selben Einheit eines Versetzungsantrages? Es erfolgt ja keine Versetzung sondern lediglich ein Dienstpostenwechsel.