Hallo und guten Tag!
Frage? wie lange darf eine Frau die 3 Kinder hat,Krank geschrieben sein pro Kind!
Sie ist Verheirate.
Wer kann da mir einen Guten Rat geben.....
Wenn sie Soldatin ist gar nicht. Dafür gibt es Sonderurlaub.
Wenn sie krank ist, darf sie auch krank geschrieben werden. ;)
Ja ist sie! na wieviel kann sie denn Beantragen pro Kind?
Wo kann man das schrieftlich nach lesen?
ZitatWo kann man das schrieftlich nach lesen?
In der ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung"
Wer ist denn jetzt krank? Eines der Kinder oder die Soldatin?
Wenn die Soldatin krank ist, wird sie ganz normal krank geschrieben- so wie jeder anderer Soldat auch.
Wenn eines der Kinder krank ist und sie sich um das Kind kümmern muss (z.B. weil es nicht in die Kita/Kindergarten/Schule kann) läuft das über Sonderurlaub.
Oh erst mal danke für die hielfe :)
also sie ist Mutter von 3 Kindern und hat das Problem das sie nicht genau weiss wieviel tage sie pro Kind hat.
Werde mich belesen....
um es einfacher zu machen wollte ich hier mal auf die schnelle wissen wieviel genau sie hat ob es eine grenze gibt!
danke für die tolle hielfe bis hier..... super
Wenn die Kinder Krank sind.....
Muss mich erstmal hier zu recht finden....
Und warum fragt "sie" nicht einfach ihre Kameraden, ihren TE-Führer, ihren Spieß oder ihre Vorgesetzten?
Das ist doch einfacher als das kryptische über 3 Ecken nachfragen in einem Internetforum.
Ich denke das geht analog zu Paragraf 45 SGB V: 10 Tage für jedes Kind unter 12 und nicht mehr als 25 insgesamt; Alleinerziehende jeweils das Doppelte. Die ZDv finde ich Online nicht.
Zitat von: wolverine am 12. Dezember 2013, 21:22:23
Ich denke das geht analog zu Paragraf 45 SGB V: 10 Tage für jedes Kind unter 12 und nicht mehr als 25 insgesamt; Alleinerziehende jeweils das Doppelte. Die ZDv finde ich Online nicht.
Nee, gibt's auch nicht, hab ich schon öfter gesucht.
Dann bin ich wenigstens nicht zu blöd. Wäre gut möglich gewesen...
Warum ich nicht irgendwelche Vorgesetzte frage?
Unabhängig von Vorgesetzte wollte ich mich erfragen und mein wissen verbessern.
Quasie erfahrungen hören bzw lesen.
Ganz einfach, weil ich dachte dieses sei ein Forum wo man über alles reden könnte!
Trotzdem Danke :)
Das SGB ist die bundesgesetzliche Regelung. Ich denke die Bw-Vorschriften werden dem zumindest grob angeglichen sein.
Zitat von: Axor256 am 12. Dezember 2013, 21:30:53
Warum ich nicht irgendwelche Vorgesetzte frage?
Unabhängig von Vorgesetzte wollte ich mich erfragen und mein wissen verbessern.
Quasie erfahrungen hören bzw lesen.
Ganz einfach, weil ich dachte dieses sei ein Forum wo man über alles reden könnte!
Trotzdem Danke :)
Und wieso zicken sie jetzt hier rum? Glauben Sie, dass hier jemad die Vorschrift zu Hause hat oder den entsprechenden Passus auswendig kennt? Den kenne nicht mal ich und ich war jahrelang als Spieß unter vielem Anderem mit sowas befasst. da habe ich mir im Zweifelsfall lieber die Vorschrift aus dem Regal genommen und nachgelesen, ehe ich meinem Chef irgend einen Quatsch empfohlen habe. So wir es Ihrem Spieß sicher auch gehen.
Mann. mann. Mann ...
Auch wenn wir einiges wissen, ist es tatächlich besser, denjenigen zu fragen, der Zugriff auf die entsprechende Vorschrift hat.
Alles wissen wir auch nicht und hin und wieder ändert sich was und da kann es passieren, dass das keiner von uns mitbekommt wenn er nicht regelmäßig damit zu tun hat.
Wenn sie kranke Kinder hat, ist es ja das Einfachste, ihren Spieß zu fragen, wie viele Tage Sonderurlaub ihr in dem Fall zustehen.
Ruhig, Kinders; hier zickt doch keine(r). (Toskanischer Wein wirkt Wunder! Eigentlich war ich bis zum Sodbrennen gereizt eben ;D)
Nein Nein ich zicke nicht rum!
das wurde vllt falsch verstanden.
es ist mir eine grosse hielfe schon und es tut mir leid das es auf eine komische art und weisse rüber kam.
mir ist es schon bewusst das nicht jeder die ganzen ZDv zuhause hat.
nehme es an und werde es auch umsetzen.
mir hat es gerade auf der seele gelegen und wollte es erfragen......
danke für die auskunft :)
Okay, dann habe ich das falsch interpretiert.
werde es auch machen wollte mich nur vorinformieren bei erfahrenen soldaten.
Kenne es im zivilen das man pro Krankes Kind eine bestimmte Anzahl an Krankentagen hat. Wie das bei der Bundeswehr ist weiß ich aber nicht.
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@Nakamoto: Bei der Bundeswehr wird man nicht krank geschrieben, wenn das Kind krank ist. Dafür gibt es Sonderurlaub. Aber so weit waren wir ja schon seit einigen Beiträgen.
Und auch im Zivilen ist es falsch. Man hat dann Anspruch auf Krankengeld zur Versorgung des Kindes. Steht aber im zitierten Paragrafen.
Für Soldaten gilt:
§ 12 SonderurlaubsverordnungUrlaub aus persönlichen Anlässen
"(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
[...]
7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes
für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr,
[...]"
@wolve: Bin ich zu blöd zum Lesen und Verstehen oder müsste im gesamten letzten Absatz des Paragraphen nicht statt "Satz 1" der "Satz 3" gemeint sein? Der Satz 1 dieses Paragraphen enthält ja gar nicht so viele Nummern, wie der letzte Absatz einen glauben lassen will. Und nur bei Satz 3 macht das ganze Sinn. ??? :o
Gruß Andi
Verwechselst du nicht gerade Satz mit Absatz?
Der Satz 1 des 3. Absatzes enthält ja 8 Aufzählungen.
Ja, logisch. Danke dir. Wird Zeit das Wochenende wird. ;)
@wolverine
Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage.
Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.
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@ Nakamoto:
Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.
"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.
Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).
(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).
@Nakamoto
Das ist so nicht ganz korrekt. Es gilt in Deutschland folgende Regelung:
Bei gesetzlich Versicherten hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Tage Kinderkrangeld bei einem Kind (70% des Bruttoeinkommens max. jedoch 90% des Nettoverdienstes) pro Jahr. Insoweit richtig ist, dass bei Alleinerziehenden die Tage addiert werden (d.h. dann 20 Tage Anspruch). Bei privat versicherten (Achtung biede Elternteile!) entfällt dieser Anspruch gänzlich. Richtig sind aber die weiteren Tage mit zunehmender Zahl der Kinder; soll heißen bei maximal 50 Tagen im Jahr (25 pro Elternteil ist Schluss). Dieser Anspruch ergibt sich aus § 45 SGB V. Bei den privaten ist entscheidend wo das Kind mitversichert ist, sollte nur ein Elternteil/Ehegatte privat versichert sein. Daraus ergeben sich dann ableitende Ansprüche nach § 616 BGB (Achtung nicht das SGB!). Bei Selbstständigen ist die Sache noch etwas komplizierter.
Damit besteht dann KEIN Anspruch auf Sonderurlaub, sondern lediglich auf Krankengeld bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz wegen einer Erkrankung des Kindes, auf die man dann einen gesetzliche Anspruch hat für die maximal Dauer hat. Das heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.
Grundsätzlich hat aber jeder Arbeitgeber eine soziale Verantwortung und Fürsorgerpflicht die, im Falle eines nicht expliziten Ausschlusses im Arbeits- oder Tarifvertrag, die 100%ige Lohnfortzahlung im Erkrangsfalle des Kindes regelt. Dieser Anspruch ergibt aich auch aus §616 BGB. Demnach der AG dann allerdings verpflichtet ist 5 Tage Sonderurlaub im Jahr zu gewähren.
Alles sehr theoretisch, sollte die Sache aber hoffenttlich etwas weniger nedulös dargestellt haben.
Zitat von: F_K am 13. Dezember 2013, 09:05:53
@ Nakamoto:
Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.
"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.
Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).
(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).
oh, da war ich wohl zu langsam oder zu kompliziert ;D
@ muegge75:
Nicht nur langatmig
ZitatDas heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.
.. sondern auch teilweise falsch.
.. man wird NICHT krankgeschrieben, der Arzt bescheinigt lediglich die Krankheit des Kindes und die Beteuungsnotwendig - der AG ist dann zur Freistellung verpflichtet - und selbstverständlich MUSS man dieses dem AG mitteilen - also einen "Antrag" auf Freistellung stellen (der nicht abgelehnt werden kann, aber die Infopflicht besteht halt).
@F_K:
Ja, da stimme ich zu. Man wird quasi stellvertretend für das Kind krankgeschrieben bzw. die Krankheit bestätigt. Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Zu der Informationspflicht: absolut d' accord, da kommt man eh nie drum herum (ein Anruf genügt aber wohl). Da verhält es sich wie bei einer eigenen Krankmeldung, die, soweit nicht betrieblich anders geregelt, ab dem ersten Tag der Krankheit gültig sein und innerhalb von drei Arbeitstagen vorliegen muss.
Ja ich wollte jetzt nicht alles posten. Mit der Bezahlung klappt das nur wenn man...
Habt ihr ja alles gepostet, wollte halt nicht mehr schreiben aber es geht hier nicht um Zivil oder wer recht hat sonder um einen Soldaten/Soldatin, dessen Kinde/er krank sind.
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