Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Steakhaus am 12. Dezember 2013, 22:26:42

Titel: DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: Steakhaus am 12. Dezember 2013, 22:26:42
Liebe Kameraden,

kann mir jemand die Konsequenzen eines erfolgreichen DU Verfahrens erläutern? Werde ich zivil mit einem DU Verfahren hinter mir überhaupt einen Job finden können?

Kurz zu mir:
Ich bin seit 7 Jahren beim Bund und habe nun noch 5 Jahre vor mir. Ich liebe diesen Job und würde alles dafür tun, um weiterhin beim Bund bleiben und eventuell Berufssoldat werden zu können. Nun ist es leider so, dass ich gesundheitlich abgenommen habe und mich seit 2 Monaten zivil behandeln lasse (bezahle die Kosten privat), da ich Angst vor einem DU Verfahren und einer eventuellen Entlassung habe. Ich bin mir zu 99% sicher (auch die Einschätzung meines zivilen Arztes), dass ich mit meiner aktuellen Kondition vom Truppenarzt als dienstuntauglich eingeschätzt werden würde. Ich werde mich nicht viel länger mit meiner Krankheit vor dem Bund, auch aus Respekt vor den Kameraden, schützen können, doch wollte ich mich vorerst mit Informationen über die Konsequenzen eines DU Verfahrens "wappnen".

Ich danke euch für jede Information!

VG
Steakhaus
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: apollo98 am 12. Dezember 2013, 22:46:23
Über welche Krankheit reden wir denn?
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: wolverine am 13. Dezember 2013, 07:42:51
Und der zivile Arzt schreibt einen Soldaten krank? ???
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: Andi am 13. Dezember 2013, 08:56:10
Zitat von: Steakhaus am 12. Dezember 2013, 22:26:42
Ich bin mir zu 99% sicher (auch die Einschätzung meines zivilen Arztes), dass ich mit meiner aktuellen Kondition vom Truppenarzt als dienstuntauglich eingeschätzt werden würde.

Darüber fängt man bei dir nachzudenken, wenn du nach einem Jahr dienstunfähigkeit (soll heißen, dass du ein Jahr lang an keinem Tag Dienst leisten kannst) und entsprechender Behandlung durch Truppenarzt und Co. nicht wieder dienstfähig bist.
Du bist da gerade auf einem sehr seltsamen Weg. Bei der Bundeswehr wird so ziemlich alles im Rahmen der UTV bezahlt was möglich ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: ulli76 am 13. Dezember 2013, 12:24:06
In den meisten Fällen leitet auch nicht der Truppenarzt das DU-Verfahren von sich aus ein, sondern die Einheiten bzw. Personalführer.

Kannst mir auch ne PN schreiben, worum es überhaupt geht. Zivile Ärzte haben nicht unbedingt Ahnung von den Verwaltungsangelegenheiten der Bundeswehr (darunter zählen auch DU-Verfahren)
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: StOPfr am 13. Dezember 2013, 14:17:50
Ich hoffe, dass du dem TE helfen kannst und etwas Licht in die Angelegenheit bringst. Das hört sich alles merkwürdig und unüberlegt an und klingt vor allem so, als könnten ihm bei Gelegenheit daraus massive Nachteile erwachsen (allein schon durch die Nichtinanspruchnahme von Leistungen [siehe Andis Bemerkung]).
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: Steakhaus am 14. Dezember 2013, 23:35:34
Erst einmal danke an euch alle für eure Hilfsbereitschaft.

Ich hoffe ihr habt Verständnis dafür, dass ich hier öffentlich nicht detaillierter auf meine aktuelle Situation eingehen möchte, verstehe aber gleichzeitig nicht ganz, wie euch eine detailliertere Beschreibung per PM bei der Beantwortung meiner Fragen (DU Verfahren Konsequenzen) helfen könnte.

Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2013, 23:58:02
Indem wir bzw. ich eine Einschätzung abgeben kann, ob dein ziviler Arzt mit seiner Einschätzung Recht hat.
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: c. behrens am 15. Dezember 2013, 07:27:24
morgen, sie bekommen eine art mini abfindung. dann können sie machen was sie wollen!
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2013, 09:25:52
Sehr qualizifierter Beitrag- wie kommt man auf so nen Blödsinn?
Außerdem ist noch gar nicht raus, ob bei dem TE überhaupt ein DU-Verfahren ansteht. Offenbar ist er/sie aktuell noch ganz normal im Dienst und das spricht gegen ein DU-Verfahren.

Mal ein paar Beispiele, bei denen kein DU-Verfahren eingeleitet wird sofern der Soldat innerhalb eines Jahres zumindest eingeschränkt Dienst tun kann und die Bundeswehr alle Gesundheitskosten übernimmt (unter den üblichen Spielregeln, die auch für alle anderen Erkrankungen zutreffen): MS, HIV, psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen.
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: KlausP am 15. Dezember 2013, 09:28:57
Zitat von: c. behrens am 15. Dezember 2013, 07:27:24
morgen, sie bekommen eine art mini abfindung. dann können sie machen was sie wollen!

Ich freue mich auf weitere solcher konstruktiver Beiträge eine ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet, wie Sie es sind. DAS bringt das Forum voran! Reschpeckt!
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: Firli am 15. Dezember 2013, 09:37:10
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten
Titel: Antw:DU Verfahren Konsequenzen
Beitrag von: StOPfr am 15. Dezember 2013, 14:51:39
Zitat von: KlausP am 15. Dezember 2013, 09:28:57
Reschpeckt!

Wat für'n Speck  :D?

Aber Firli hat schon Recht, auch wenn ich das sooo nicht sagen würde...  ;)