Der DBWV hat
hier auf einen laufenden Prozess vor dem EUGh hingewiesen in dem darüber entschieden werden wird, ob die Überleitung in das neue Besoldungssystem im Jahre 2009 altersdiskriminierend war. Entsprechende Musteranträge zur Einzelfallprüfung an das Bundesverwaltungsamt sind anbei zu finden.
Gruß Andi