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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 13:28:53

Titel: IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 13:28:53
Guten Tag Kameraden

Ich bin SU (FA) und in meinem 8 Dienstjahr. War davor lange Mannschafter. Stammeinheit ist im Schwarzwald. Befinde mich gerade auf einer ZAW zum IT-Systemelektroniker.

Als ich vor 2 Jahren FA wurde, wurde bei mir eine Ü2 eingeleitet. Dies hat sich bis zu diesem Jahr hingezogen. Aus bestimmten Gründen auf die ich nicht näher eingehen will, habe ich keine Ü2 bekommen.
Jetzt sagt mein Spieß ich kann keine Tätigkeit als IT-Feldwebel ohne Ü2 ausführen. Die Gefahr besteht, dass ich von der ZAW abgelöst werde und nächstes Jahr ausscheide. Er möchte probieren mich als Truppendiener irgendwo unterzubringen.

Was habt ihr da für eine Meinung zu dem Sachverhalt?
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2013, 13:36:53
Wenn für die Ausbildung eine SÜ2 unabdingbar ist und/oder es keinen Dienstposten im IT-Bereich gibt, der ohne SÜ2 zu besetzen wäre (was ich nicht glaube, es wird schon IT-Admin DP geben, die ohne SÜ2 sind), dann kann durch die Personalführung geprüft werden, ob man dich ggf. in eine andere Verwendung überführt.
Ein großartiges Wahlrecht, wo es dann hingehen wird, wirst du aber nicht haben.
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 13:55:29
Welche Möglichkeiten gibt es nach der ZAW auszuscheiden?
Bzw sich wo anders beim Staat zu bewerben, z.B Zoll oder Justiz
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Tommie am 16. Dezember 2013, 14:03:03
Das "Nicht-Bestehen" einer Sicherheitsüberprüfung heißt, dass bei Ihnen ein Sicherheitsrisiko festgestellt wurde! Warum sollte eine andere Bundesbehörde Sie einstellen?
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2013, 14:09:05
Wieso nach der ZAW-Maßnahme? Entweder es gibt DP für dich, dann ist nichts mit Ausscheiden oder es gibt keine und dann wird das Entlassungsverfahren eingeleitet. Soldaten, gegen die ein Entlassungsverfahren läuft, sind nicht zu fördern, dazu zählen auch förderliche Lehrgänge.
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 14:24:53
Da ich in 4 Monaten schon die Abschlussprüfung schreibe, will der Spieß und mein Personalberater das ganze so verzögern, dass ich noch die ZAW abschließe. Mit der Aussage, der Bund würde einen Soldaten mit ZAW nicht mehr entlassen, da schon haufen Gelder geflossen sind. Und auch so habe ich jede Menge Lehrgänge, die viel Geld gekostet haben.
Danach könnte man mich wie schon gesagt zb auf eine Truppendienerstelle setzen, zb Fallschirm/Gebirgsjäger

@Tommie: was hat eine Ü2 mit anderen Bundesbehörden zu tun? BND, MAD ok verstehe ich, aber der Rest??
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2013, 14:32:04
Achso, kurz vor dem Abschluss.
Für den TrD ist es übrigens nicht relevant, ob du eine Ausbildung (also auch ZAW) hast.

Aber wie gesagt, ich bezweifel, dass es keinen einzigen Dienstposten ohne SÜ2 in der Bundeswehr gibt, für den deine ZAW Voraussetzung ist. Was aber sein kann ist, dass die Fachlehrgänge eine SÜ bedingen. Und dann wäre halt auch zu prüfen, ob du eine SÜ1 bekommst und ob die ausreicht.
Wie dem auch sei, die PersFührung wird natürlich versuchen, dich erst einmal auf DP unterzubringen, für die deine ZAW nutzbar ist.

Letztendlich musst du da abwarten, was dein PersFhr entscheidet, ob und wo er was findet. Je nachdem welche Lehrgänge du schon hast, würde ich (persönlich) es als nicht sachgerecht empfinden, dich in eine andere Verwendung (auch aufgrund deiner dann noch verbleibenden kürzeren Restnutzungszeit) umzuschulen, da das ja noch mehr Ausbildungszeit und somit Geld kostet.
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Andi am 16. Dezember 2013, 14:44:50
Also ein Entlassungsgrund ist das Nichtbestehen einer SÜ nicht! Sie schränkt allerdings die Verwendbarkeit ein. Es könnte hier vielmehr dazu kommen, dass die Dienstzeit nicht weiter festgesetzt wird. Angesichts der Tatsache, dass ich mir aber auch nicht feststellen kann, dass es in der gesamten Bundeswehr keinen adäquaten Dienstposten gibt, der auch ohne SÜ besetzt werden kann wären Rechtsmittel dagegen wohl mit adäquater Erfolgschance einsetzbar. Die Bundeswehr hat sich schließlich grundsätzlich für die volle Dienstzeit für das Dienstverhältnis entschieden und steht in einer Fürsorgepflicht.

Gruß Andi
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 14:52:21
Eine Ü1 habe ich.
Sommer 2014 gehe ich auf meinen Fw-Fachteil und werde danach Feldwebel (hoffe ich mal).


Leider kann ich mir keinen anderen Dienstposten als den in meiner jetzigen Stammeinheit vorstellen. Ich bin dort seit knapp 6 Jahren. Die Region ist meine Heimat. Ein Hauskauf und Familienplanung stand bevor. Und in irgendeine jukuhu Einheit kommen ohne Auftrag und Geld kommt für mich nicht in Frage. Da versuche ich lieber rauszukommen.
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Tommie am 16. Dezember 2013, 15:53:16
Zitat von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 14:52:21Eine Ü1 habe ich.

Was haben Sie? Wenn bei Ihnen im Rahmen einer SÜ 2 ein Sicherheitsrisiko festgestellt wurde, sind sie sofort von allen sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten fern zu halten! Ihre Ü1 hat sich mit Nicht-Bestehen der Ü2 in Rauch aufgelöst ;) !
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2013, 16:05:34
Zitat von: BlackForest am 16. Dezember 2013, 14:52:21
Leider kann ich mir keinen anderen Dienstposten als den in meiner jetzigen Stammeinheit vorstellen. Ich bin dort seit knapp 6 Jahren. Die Region ist meine Heimat. Ein Hauskauf und Familienplanung stand bevor. Und in irgendeine jukuhu Einheit kommen ohne Auftrag und Geld kommt für mich nicht in Frage. Da versuche ich lieber rauszukommen.
Wieso ohne Geld?
Und mit dem Gedanken, woanders hinzukommen, wirst du dich dann wohl auch abfinden müssen, ob dir das gefällt oder nicht. Du kannst nur dort eingesetzt werden, wo du die Voraussetzungen erfüllst und Bedarf ist. Also sowas in der Art wie "wünsch dir was" ist das ja nun nicht. Die Einschränkung deiner Verwendung hast du ja initiiert. Man wird zwar versuchen dich heimatnah bzw. wunschgemäß unterzubringen, aber auf deinen alten Dienstposten kannst du ja ansch. nicht, wie du geschrieben hast. Und deine Verwenungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt.

Eine Dienstzeitverkürzung nach Abschluss der ZAW ist erst nach 3 Jahren Verwendung möglich. Bei vorherigen Entlassungen z.B. aufgrund diszipl. Maßnahmen, Nichteignung, KDV etc. sind die Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Widow am 17. Dezember 2013, 20:53:17
Gibt es irgendwo Kriterien für Ü1 und Ü2?
Titel: Antw:IT-Feldwebel ohne Ü2
Beitrag von: Lidius am 17. Dezember 2013, 20:56:49
Zitat von: Widow am 17. Dezember 2013, 20:53:17
Gibt es irgendwo Kriterien für Ü1 und Ü2?

Was überprüft wird steht im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/). Die direkten Kriterien für die Versagung einer Sicherheitsfreigabe sind, meines Wissens nach, nicht öffentlich (Aus verständlichen Gründen).