Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: westerwalderjunge am 16. Dezember 2013, 18:20:47

Titel: BFD-Ansprüche <- DU-Verfahren
Beitrag von: westerwalderjunge am 16. Dezember 2013, 18:20:47
Hallo,

Mich würde interessieren wie die BFD-Ansprüche eines Kameraden berechnet werden, welcher knapp vor erreichen seiner festgesetzten Jahre "Dienstunfähig" entlassen wird.

Nehmen wir als Beispiel: Kamerad Mustermann ist SaZ4 und wird nach 3Jahren und 6Monaten entlassen.
Welche Ansprüche gelten? Meines Erachtens nach ist der Kamerad kein SaZ2, weder SaZ3 ( da 3Jahre und 6Monate Dienstzeit ).

Danke für wertvolle Informationen

Westerwalderjunge

Titel: Antw:BFD-Ansprüche <- DU-Verfahren
Beitrag von: Lidius am 16. Dezember 2013, 18:37:22
Ich hab zwar das alte SVG gerade nicht zur Hand (für jemanden der heute mehr als 3 Jahre Dienstzeit hat, gilt das ja noch), aber die Grenzen beziehen sich ja nicht auf volle Jahre sondern auf Zeiträume.

Nach neuem SVG würde der Soldat keine Übergangsgebührnisse (weil weniger als 4 Jahre Dienstzeit) und das 2-fache seiner letzten Bezüge als Übergangsbeihilfe bekommen (weil mehr als 2, aber weniger als 4 Jahre Dienstzeit). Für den Förderungsanspruch muss man halt selbst mal ins Soldatenversorgungsgesetz schauen. Ansonsten hilft einem auch da der BFD-Berater weiter.
Titel: Antw:BFD-Ansprüche <- DU-Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 16. Dezember 2013, 18:38:40
Bei so nahe liegendem DZE sollte man eh kein DU-Verfahren mehr einleiten.