Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 17:18:15

Titel: Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 17:18:15
Servus Zusammen!

Ich bekomm grad nen übelsten "Kotzkrampf" und nicht weil ich mich persönlich Benachteiligt fühle ehr weil es mir einfach ums Prinzip geht. Ich bin garantiert auch nicht der einzige Soldat bei dem dies was ich gleich schildere zu trifft. Mir kann's im Endeffekt egal sein weil ich ja in die Laufbahn OffzMilFD gewechselt bin aber irgendwie seh ich persönlich eine ungerechte Behandlung. Vielleicht bin ich auch der Einzige der das so sieht und es ist persönliches Pech.

Ich beschreib euch das ganze Zeit mal an meinem Werdegang.

1. 2012 Bewerbung BUO und OffzMilFD.
2. 2012 Beurteilungen 6,9 und die Kreuzchen bei "im außergewöhnlich Maaße geeignet" für BUO und      MilFd.
3. 2012 Auswahlverfahren BUO ausgesetzt wir wissen ja Alle wieso.
4. 2012 MilFD ausgewählt (ich wär bestimmt auch kurz vorher BUO geworden, aber wie gesagt ausgesetzt)
5. 2013 neue Bestimmungen für das Auswahlverfahren BUO, Antrag von 2012 wird auch noch 2014 entschieden.
6. Bis hier hin alles relativ logisch für mich.
7. neue Laufbahnbeurteilung Umwandlung SAZ zum BUO. (What the fuck, warum)
Zusätzlich bin ich gar nicht mehr in der Feldwebellaufbahn.
8. 2013 Beurteilung von 6,9 auf 6,1 runter (kein Kommentar) Kreuz nur noch beim "besonders gut geeignet". Die Begründung lol naja lassen mir das.
9. Chancen 2014 BS zu werden tendieren also gegen 0 was für mich jetzt erst mal persönlich OK ist, wie gesagt bin ja MilFD. Bei anderen sieht das sicher anders aus.

Also wird man jetzt weil da irgendwer irgendwo geklagt hat sowas von benachteiligt.
Wie gesagt, ich denke nicht das ich der einzige bin und da es mir einfach ums Prinzip geht überlege ich mir jetzt gar das ganze mal zu Papier zu bringen.

Wieso muss denn für das Verfahren von 2012 eine neue Beurteilung angefertigt werden. Das macht doch 0 Sinn. Selbst wenn sich die Leistung verschlechtert hat was ja absolut passieren kann wird jetz für ein Verfahren von 2012 eine Beurteilung von 2013 genommen. Wenn man das so sieht eine Beurteilung aus der Zukunft. Nein, das ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: wolverine am 17. Dezember 2013, 17:22:28
Zitat von: wolverine am 26. Oktober 2013, 19:02:05
Was soll sich denn in der Sache ändern? Weil wir jedem Bewerber ein diskrimminierungsfreies Auswahlverfahren ermöglichen geht die Bundeswehr über das Plansoll von 180.000 Soldaten hinaus?!
Vielleicht höherer Begründungsaufwand, evtl. ein paar Lebensältere mehr und dafür ein paar jüngere weniger. Was anderes ist einfach nicht möglich!
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 17:39:52
Was soll mir das sagen?

Ich hab grad beim Duschen noch mal weiter gesponnen.

Es gibt sicher auch Kameraden die 2012 eine ehr schlechte Beurteilung bekommen haben, vielleicht sogar weil se faul waren oder Mist gebaut haben. Jetzt vielleicht neuer Chef oder sogar neue Einheit und neue gute Beurteilung für 2012 obwohl man da die totale Flachzange war.

Was ist mit den erfahrneren Oberfeldwebeln aus der Spitzengruppe die vielleicht 2013 zum Hauptfeldwebel befördert wurden und somit in einer anderen Vergleichsgruppe hängen und dann sicherlich nicht mehr zur Spitzengruppe gehören. Mir fallen da immer mehr Punkte ein die meiner Meinung nach absolut ungerecht sind.

Man hätte doch einfach für das Verfahren von 2012 die alten Beurteilungen nehmen können und alles so laufen lassen als wenn diese Klage nie stattgefunden hätte und aus die Maus. Also ich bin mir der Überzeugung das erste mal in meiner Dienstzeit mal Papier schwarz zu machen.
Natürlich nicht gegen meinen Chef weil ich mit meiner Beurteilung nicht zufrieden bin sondern weil das Auswahlverfahren 2012 so nicht statt finden sollte.

Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: wolverine am 17. Dezember 2013, 18:03:00
"Der Beschwerdeführer muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein. Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter oder bloß objektives Verfassungsrecht."
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 18:06:53
Ja gut, das ist kein Problem, ich bin ja selbst betroffen. Ich geh ja jetzt mit meinen Beurteilungen aus 2013 in das Verfahren von 2012.
Ich denke aber auch ehr über eine Eingabe an den Wehrbeauftragten nach.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Ralf am 17. Dezember 2013, 18:19:25
Man kann ja nicht die neueste Beurteilung ignorieren, das wäre angreifbar, denn es liegen ja neue Erkenntnisse vor.
Und dass du dich verschlechtert hast (oder andere verbessert) liegt ja in der Person des Einzelnen begründet.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 18:37:57
Das seh ich eben irgendwie anders. Wir reden ja quasi über den Zeitpunkt 2012 und nicht über 2013.
Wäre die Klage jetzt nicht gewesen hätten sich auch keine neuen Erkentnisse gegeben.
Das für das Auswahlverfahren 2013 neue Beurteilungen zu Rate gezogen werden ist natürlich klar aber doch nicht für ein Auswahlverfahren 2012. Jetzt gehn ja manche mit den Beurteilungen aus 2013 in das Auswahlverfahren 2012 und 2013 total sinnvoll.
Ich bleib da bei meiner Meinung das ganze ist absolut nicht so nachvollziehbar.

Wieso nimmt man denn nicht die Beurteiling aus 2012 mit der das Verfahren normal abgewickelt wäre ?
Was kann man denn als Soldat dafür das man zB in eine andere Vergleichsgruppe rutscht wegen der Verzögerung. Nein, das Gänze ist so eigentlich nicht akzeptabel.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: rambosocke am 17. Dezember 2013, 19:06:04
Also sollte man deiner Meinung nach, wider besseren Wissens, diejenigen bevorzugen, welche 2012 zwar gut beurteilt waren aber retroperspektiv betrachtet zu unrecht, da sie ihr Leistungsbild nicht auf diesem Stand halten konnten, gegenüber jenen, welche 2012 schlechter beurteilt waren, jedoch durch Leistung und Einsatz in 2013 gezeigt haben, dass sie leistungsstärker sind?
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2013, 19:39:31
Ja würde ich und ich kann dir auch erklären wieso.
Mit den Beurteilungen ist doch eh alles ein Witz. Da werden Soldaten hoch gepusht weil es zB ihr letzter Versuch ist und andere fallen hinten runter und im nächsten Jahr werden dann andere gepusht und man selbst fällt hinten runter. Also von dem ganzen Beurteilungssystem halt ich sowieso genau genommen 0,0 aber das ist auch überhaupt nicht meine Aufgabe mir darüber Gedanken zu machen.
Fakt ist aber das bei vielen die Beurteilungen nicht die Leistung wieder spiegeln im positiven und im negativen Sinne.

Deswegen ja, ich würde für das Auswahlverfahren 2012 einfach auch die Beurteilung von 2012 nehmen und das Verfahren mit genau den Vorgaben durchführen wie es auch gelaufen wäre ohne die Klage.

Wie gesagt, was ist mit den Soldaten die durch Beförderung in eine andere Vergleichsgruppe fallen.

Mich würde auch mal interessieren wie das mit Soldaten gehandhabt wird die zB gar nicht neu zu beurteilen sind weil zB Elternzeit oder Krank usw. Wird bei denen dann die Beurteilung von 2012 genommen ?!?!
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Jens Köhler am 18. Dezember 2013, 00:37:16
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wo das Problem liegt.

Du hast eine neue Beurteilung vorgenommen und diese wird in die Auswahlbetrachtung mit einbezogen. Wie mein Vorredner richtig sagt, scheint es ja neue Kenntnisse zu geben (in deinem Fall negative) die für eine BS Auswahl elementar wichtig sind. Würde man die neuste Beurteilung wegfallen lassen, dann wäre das für mich ungerecht.

ZitatFakt ist aber das bei vielen die Beurteilungen nicht die Leistung wieder spiegeln im positiven und im negativen Sinne.
Dann macht dein Chef aber was falsch. Da hilft nur beschweren. Das System funktioniert natürlich nicht, wenn die Chef´s ihrer Beurteilungsfunktion nicht ernsthaft nachgehen.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Andi am 18. Dezember 2013, 07:20:54
Zitat von: Kajo89 am 18. Dezember 2013, 00:37:16
Dann macht dein Chef aber was falsch. Da hilft nur beschweren. Das System funktioniert natürlich nicht, wenn die Chef´s ihrer Beurteilungsfunktion nicht ernsthaft nachgehen.

Du hast keine Ahnung vom Beurteilungssystem, oder?;)
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 08:20:50
Zitat. 2013 Beurteilung von 6,9 auf 6,1 runter (kein Kommentar) Kreuz nur noch beim "besonders gut geeignet". Die Begründung lol naja lassen mir das.

Dies ist aus meiner Sicht der einzige Ansatzpunkt - Du hast die Beurteilung doch "akzeptiert", oder?

Die Einbeziehung der neuesten Erkenntnisse in ein Auswahlverfahren ist wohl zweckmäßig.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2013, 09:49:12
Ja na klar hab ich die neue Beurteilung akzeptiert das ist auch hier überhaupt nicht der Beschwerdegrund.
Allerdings als ich die 6,1 akzeptiert hatte lief das ganze Verfahren noch mit meiner 6,9 Beurteilung also gab es keinen Grund die 6,1 nicht zu akzeptieren damit der Chef jemand anderes pushen kann.
Es geht hier auch überhaupt nicht um meine Beurteilung. Ich hätte wohl auch ne 4,0 akzeptiert, weil eigentlich total irrelevant diese Beurteilung.


@Kajo

Ihre Meinung in ehren aber wie oft wurden sie denn schon als Feldwebel beurteilt oder haben als Kompaniechef Soldaten beurteilt und stecken in dieser Materie?
Ich will ihnen ja nicht ihre rosarote Ponywelt zerstören aber es geht schon lange nicht mehr nur nach Leistung.

Da ich mich ja so verschlechtert hab sollte man da ihrer Meinung nach mir auch den Status OffzMilFD aberkennen? Es gibt auch erfahrene Oberfeldwebel die mit der Beförderung zum Hauptfeldwebel einfach in eine andere Vergleichsgruppe fallen obwohl sie kontinuierlich starke Leistungen zeigen.

Andi hat es auf den Punkt gebracht, sie haben keine Ahnung vom Beurteilungssystem.


@F_K

Es ist also zweckmäßig das zB ein Soldat der 2012 durchschnittliche Leistungen gezeigt hat und somit in dieser Runde NIE BS/MilFD geworden wäre 2013 noch mal die Chance bekommt sich für ein Jahr was schon längst abgelaufen ist sich zu verbessern?
Ich vertrete da eine andere Meinung. Man sollte im Auswahlverfahren 2012 genau so betrachtet werden wie man zu dieser Zeit auch war und wie zu dieser Zeit die Leistungen waren sonst kann man das Verfahren für 2012 doch auch einfach weg lassen und hätte 2013 die Übernahmen einfach erhöhen können.

Es ist wie so oft, die Soldaten mit guten Beurteilungen in 2012 (von mir aus weil der Chef sie gepusht hat) ziehen bissel die Arschkarte weil die Beurteilung zumindest im BUO Verfahren für die Katz war und im Jahr 2013 pusht der Chef halt nen anderen Soldaten der durch eine Beurteilung somit seine Chancen von 2012 verbessert und gute Chancen in 2013 hat. Der Soldat der nicht mehr gepusht wird weil dies ja schon 2012 gemacht wurde fällt quasi dadurch für 2012 und 2013 hinten runter.
Meiner Meinung nach nicht akzeptabel.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 09:59:02
Lieber Rollo,

Du "akzeptierst" also das System mit dem "Pushen"? (bitte einfach Ja oder Nein)

Offensichtlich will Dein DV nun jemand anders "pushen" (z. b. weil Du nun schon MilFD bist).

.. wenn Du oben Ja gesagt hast, kannst Du Dich darüber nicht mehr beschweren ....

(Das ist die Geschichte mit dem "Wer A sagt, muss auch B sagen ..")


Insgesamt bleibt es dabei:

- Es kann nur eine geringe Anzahl von Soldaten befördert werden
- Es liegt in der Hand der DV / des nächsthöheren DV, hier eine Auswahl zu treffen.

-> Dies funktioniert in der Praxis auch (auch wenn es bei Auswahlentscheidungen immer Konflikte und "Verlierer" gibt).
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2013, 10:22:02
Lieber F_K

Pushen ist für mich in der Hinsicht OK das Soldaten die gut sind noch mal etwas mehr gepusht werden, also kann ich die Frage mit Ja beantworten (Ich stell allerdings das ganze Beurteilungssystem in Frage was aber hier nicht zur Debatte steht).

Das mein DV jetzt jemand anders pusht ist auch absolut total OK und in Ordnung übrigens mit der gleichen Erklärung die du geschrieben hast.

Darüber will ich mich persönlich auch nicht beschweren, denn ich werd eh BS ob jetzt nächstes Jahr oder in 3 Jahren ist mir eigentlich egal.

Aber es gibt genug andere Soldaten, auch aus meiner Einheit die das gleiche Problem haben aber kein MilFD sind. Mir geht es hier wirklich nur ums Prinzip. Ich werd auch keine Beschwerde schreiben, ich möchte nur an der richtigen Stelle anregen das meiner Meinung nach da was falsch läuft.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 10:53:08
ZitatMir geht es hier wirklich nur ums Prinzip.

.. das sind die "Schlimmsten", denen es eben nicht um die Sache geht, sondern ums "Prinzip".

ZitatIch werd auch keine Beschwerde schreiben, ich möchte nur an der richtigen Stelle anregen das meiner Meinung nach da was falsch läuft. 

Bleiben wir bei Deiner Einheit - es gibt "für diese Einheit" eben nur sehr wenige MilFD Posten - Du hast einen bekommen, viele andere nicht (Entscheidung Deines DVs).

Gleiches gilt für die BUO Möglichkeiten - hier ist der Daumen Deines DVs gegen Dich gefallen - ISSO.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2013, 11:02:40
Das ist doch auch OK so das mein Chef jetzt jemand anderen pusht denn immerhin bin ich letztes Jahr gepusht worden und hab das Ziel MlFD ja dann auch erreicht. Noch mal, darum geht es doch gar nicht.

Ist natürlich total schlimm das es mir um das Prinzip geht das garantiert dadurch mehrere 100 Soldaten mit guten Beurteilungen aus 2012 dieses Jahr benachteiligt werden, wie kann ich nur.

Naja, ich werd das ganze mal in einfachen und übersichtlichen Worten zu Papier bringen so das es auch der Wehrbeauftragte nachvollziehen kann und dann schau ich mal weiter.

Wer kann mir denn hier mal kurz erläutern, weil er schon mal selber als DV beurteilt hat, was mit den Kameraden passiert die nach der Beurteilung 2012 in zB Elternzeit sind oder Urlaub ohne Geld und Sachbezüge and so on. Für diesen Kameradenkreis kann ja schlecht eine neue Beurteilung angefertigt werden wenn diese nicht im Dienst sind/waren.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 11:12:41
Och Rollo83,

ZitatNaja, ich werd das ganze mal in einfachen und übersichtlichen Worten zu Papier bringen so das es auch der Wehrbeauftragte nachvollziehen kann und dann schau ich mal weiter.

Damit machst Du nur Dich, dem Beauftragten und vielen Kameraden viel Arbeit - ändern wird sich nichts.

Das Thema "pushen" ist offiziell schon beim Beauftragten gewesen, seine "Untersuchung" hat ergeben, dass es dieses nicht gibt.

Noch Fragen?
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2013, 11:24:38
Wie oft noch es geht mir NICHT um Beurteilungen und das diese gepusht werden, ich dachte das wäre rüber gekommen.

Das ich dadurch jemanden Arbeit mache ist ein für mich zu vernachlässigendes Schicksal, denn die Jenigen werden genau dafür bezahlt.

Findest du das denn zB Ok das Soldat X der sich 2012 beworben hat und dann 2013 durch zB. Kind nicht beurteilt wird und deswegen plötzlich für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt ist ?

In meinem Epfinden sollte man das Verfahren von 2012 genau zu den Bedingungen durchziehen als wenn diese Aussetzung nicht statt gefunden hätte. Dies ist aber nur mein Empfinden. Anders macht das ganze Verfahren keinen Sinn und man könnte es komplett weg lassen. So nimmt man ja jetzt an 2 Verfahren mit genau der gleichen Punktzahl teil. Das ist nicht der Sinn der ganzen Sache.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: wolverine am 18. Dezember 2013, 12:11:21
Rollo, ich habe mich lange aus der Diskussion herausgehalten. Im Kern müssten wir diese um "materielle und formelle Gerechtigkeit" führen. Ich gebe Dir mal ein kleines Fazit meiner bisherigen Lebenserfahrung: Die Welt ist nicht gerecht!
Du erinnerst mich gerade etwas an Michael Kohlhaas. Der war auch im Recht bis er tot war. In jedem System wird immer einer hinten runterfallen; meistens sogar mehrere. Hier hat einer seine Ungerechtigkeit eingeklagt und neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Darum mein Zitat zu Beginn: Ich habe halt geahnt, dass sich nicht wirklich etwas ändern wird. Es fallen vielleicht woanders andere hinten runter.

Wenn Du jetzt Deine Eingabe formulierst, was willst Du erreichen? Es wird evtl. wieder ausgesetzt und wieder erst später am neuen - dann vielleicht Rollo-gerechtem - System entschieden. Da werden sich dann eben andere benachteiligt fühlen; vielleicht die später Beurteilten. Irgendeinen wird es immer treffen.

Es ist schön, dass Du engagiert bist und Dich einsetzt. Ich habe das immer an Dir geschätzt; von den ersten Beiträgen an. Darum wusste ich auch, dass aus Dir etwas wird. Aber zum Erwachsenwerden gehört auch eine gewisse Coolness, eine Abgebrühtheit - nenne es meinetwegen auch Zynismus. Die Welt ist nun einmal wie sie ist.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 12:19:25
ZitatAber zum Erwachsenwerden gehört auch eine gewisse Coolness, eine Abgebrühtheit - nenne es meinetwegen auch Zynismus. Die Welt ist nun einmal wie sie ist.

ZitatDie Welt ist nicht gerecht!

Eben - und Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Dinge.

(.. und man kann wirklich froh sein, wenn es einen nicht selber "trifft" ...)
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2013, 12:21:11
Zitat
Findest du das denn zB Ok das Soldat X der sich 2012 beworben hat und dann 2013 durch zB. Kind nicht beurteilt wird und deswegen plötzlich für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt ist ?
Wieso für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt?
Btw, wenn die Personalführung meint, eine aktuelle Beurteilung haben zu wollen, dann fordert sie eine Sonderbeurteilung an, das ist gängige Praxis.

Also nicht dass ich deine Argumentation nicht verstehe, aber letztendlich darf ich keine aktuellen Kenntnisse außer acht lassen und muss diese einbeziehen, sonst würde eine gesetzl. Bestenauslese nicht möglich sein. An diesem Verfahren ist auch nichts zu bemängeln.
Man kann es auch anders herum versuchen zu erklären: der Dienstherr ist nicht gezwungen, jedes Jahr eine Konferenz durchzuführen. Dieses System hat er sich selbst mittels Erlasse aufoktruiert, wäre aber auch ohne weiteres reversibel. Wenn er nun ein Jahr ausfallen lässt (aus welchen Gründen auch immer) und nun zu einem neuen Zeitpunkt die Bewerber betrachtet (und kulanterweise auch die Antragsvoraussetzungen vom Vorjahr noch anerkennt), betrachtet er den aktuellen Leistungsstand, den der ist ja für die Bestenauslese gesetzl. vorgeschrieben. Da haben Gerichte eine eigene Meinung, in dem sie sogar anzweifeln, ob Beurteilungen, die älter 12 Monate sind noch dazu geeignet sind, den aktuellen Leistungsstand widerzugeben und sie somit zuzulassen.
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2013, 12:33:22
Das immer jemand irgendwo runter fällt ist auf jeden fall so und das wird man wahrscheinlich nie ändern können.

@Ralf

Wie sieht denn eine Sonderbeurteilung aus wenn man den kompletten Zeitraum zB in Elternzeit war und nicht einen Tag Dienst geleistet hat? Wie will man denn da Beurteilen?


In meinen Kopf geht einfach nicht rein wieso man das Verfahren nicht einfach genau so durch laufen lässt als wenn diese Aussetzung nicht statt gefunden hätte. Das wäre meiner Meinung nach einfach das fairste. Dadurch kann sich auch niemand benachteiligt fühlen. Jemand der in 2012 einfach nur durchschnittliche Leistungen gebracht hätte daran ja nichts ändern können wenn das Auswahlverfahren ganz normal statt gefunden hätte und kann sich somit auch nicht benachteiligt fühlen.

Im Endeffekt wird sich wohl auch nichts ändern, ich möchte einfach das da mal irgendwo drüber nachgedacht wird ob das alles so richtig läuft.

Ich find es jetzt persönlich bei mir auch witzig wenn ich jetzt in der nächsten Konferenz vorgestellt werde wenn es überhaupt so weit kommt. Da wird dann der OFR (OF) Rollo vorgestellt mit durchschnittlichen Leistungen. Sofort wird gemerkt das ich ja schon 2012 MilFD geworden bin mit sehr guten Leistungen. Ist natürlich total realistisch das ich in dem einen Jahr wo ich zudem noch im Einsatz war von sehr guten Leistungen die zum MilFD gereicht haben mich auf ehr durchschnittliche Leistungen "verschlechtert" habe. Da müssen sich die Kameraden bei der Auswahlkonferenz auch veralbert vor kommen.

Noch mal die Frage: Warum nicht einfach das Auswahlverfahren so laufen lassen als wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte ?
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2013, 12:39:55
ZitatNoch mal die Frage: Warum nicht einfach das Auswahlverfahren so laufen lassen als wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte ?

.. ein LETZTES Mal die Antwort:

Weil dies der GESETZLICHEN Vorgabe der Bestenauswahl (auf aktuellsten Erkenntnissen) widersprechen würde und NICHT zulässig ist.

Frage zum Nachdenken: Warum kein Losverfahren?
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2013, 12:49:56
Zitat@Ralf
Wie sieht denn eine Sonderbeurteilung aus wenn man den kompletten Zeitraum zB in Elternzeit war und nicht einen Tag Dienst geleistet hat? Wie will man denn da Beurteilen?
Das ist ja in der 20/6 geregelt, wie mit Soldaten in Elternzeit zu verfahren ist. Eine gesonderte Regelung für Sonderbeurteilungen ist hier dazu nicht getroffen.
Aber wenn mir keine neuen Erkenntnisse vorliegen, was mach ich dann? Aufrechterhaltung. Diese gilt btw auch für Sonderbeurteilungen.
Du solltest dir mal das Verfahren für freigestellt Personalräte durchlesen, da wird dir schwindelig, was man alles macht, um Vergleichbarkeit herzustellen. Denn diese Personen dürfen ja auch "nicht einfach hinten runterfallen".
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: wolverine am 18. Dezember 2013, 13:34:54
oder "Schmerzpatienten" ::)
Titel: Antw:Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014
Beitrag von: Tommie am 18. Dezember 2013, 13:56:12
Das von Ralf erwähnte Verfahren für die freigestellten Personalräte gilt im Übrigen auch für die Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG befinden! Nur so als Randbemerkung ...