ZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (17.12.13) entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
Q.:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89Das Thema kommt hier ja auch öfters mal auf (wenn auch weniger als zu Zeiten der Wehrpflicht). Da könnte diese Entscheidung des BVerwG vielleicht für die User interesant sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."
Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte
Ihre Schlussfolgerung, liebe Vorposterin, geht am Zweck des Erlasses vollkommen vorbei: Unfallschutz, Minimierung des Verletzungsrisikos etc. haben nun einmal überhaupt nichts mit der Wehrpflicht zu tun (die übrigens für Frauen - und um die geht es Ihnen ja - niemals bestand).
Zitat von: Interessierte am 20. Dezember 2013, 11:42:07
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."
Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte
Was soll da bitte "interessant werden", wenn diese Regelung (nachzulesen in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft", Anlage 1 "Die Haar- und Barttracht der Soldaten"") seit Jahren besteht und auch bisher schon genau so durchgesetzt wurde?
Die Dame wird sich mit diesem Thema sicher zum ersten Mal beschäftigt haben, lieber KlausP ... Und dennoch wollte sie ihren Senf dazu geben.