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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: wollehuhu am 19. Dezember 2013, 08:52:59

Titel: Endgültig einfestelltes Verfahren
Beitrag von: wollehuhu am 19. Dezember 2013, 08:52:59
Hallo Community

Ich habe folgendes Anliegen:
Ich hatte mich für die Offizierslaufbahn beworben für den Einstellungstermin 01.07.2013.
Ich habe alle Eignungstest bestanden, habe die endgültige Bestätigung, aufgrund von abhanden gekommener Unterlagen seitens der Bundeswehr, erst drei Tage vor dem Dienstantritt bekommen. Da mir das dann doch zu kurzfristig war weil ich nicht mehr damit gerechnet habe, habe ich meine Bewerbung zurückgezogen und sie für 2014 geltend gemacht.

In der Zwischenzeit lief aber ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen mich.
Ich hatte mich selbst angezeigt und somit auch die Schuld eingestanden.
Das Verfahren wurde im November endgültig eingestellt weil ich die Auflage erfüllt hatte die mir vom Gericht gestellt wurde in dem ich an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen habe.
Ich habe die Bundeswehr von dem Verfahren in Kenntnis gesetzt und ein Psychologe der Bundeswehr meinte, nachdem ich ihm den Sachverhalt detalliert dargestellt habe, das es pschologisch unbedenklich ist, da manche Sachen einfach für jeden zuviel sind.

Nun bewerbe ich mich erneut für den Einstellungstermin 01.07.2014.

jetzt zu meinen Fragen:

Ich war im AcFükrBw und habe alle Eignungstest im März 2013 bestanden, muss ich nochmal nach Köln und die Eignung durchlaufen oder habe ich das richtig in Erinnerung das die erzielten Ergebnisse für 2 Jahre gültig sind?

Und wie steht das mit dem eingestellten Verfahren? Wie sehr sind meine Chancen nochmal zugelassen zu werden dadurch gemindert?

Ich wollte seit ich denken kann zur Bundeswehr und ich hoffe das es mir durch diese Dummheit nicht für immer verwehrt bleibt.
Titel: Antw:Endgültig einfestelltes Verfahren
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Dezember 2013, 09:15:22
Ihr Ergebnis bleibt gültig und die Eignungsreihenfolge  wird dann zeigen, ob Ihr Ergebnis imVergleich zu den der neuen Bewerber wieder für eine Einstellungszusage ausreicht. Wegen Ihres Verfahrens wird der Rechtsberater am ACFüKr einbezogen um zu prüfen, inwieweit ein Einstellungshindernis besteht.
Titel: Antw:Endgültig einfestelltes Verfahren
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2013, 09:17:31
Zitatein Psychologe der Bundeswehr meinte, nachdem ich ihm den Sachverhalt detalliert dargestellt habe, das es pschologisch unbedenklich ist, da manche Sachen einfach für jeden zuviel sind.

... das mag ein Psychologe ja als Begründung für eine Straftat nehmen - ein Rechtsberater sieht so etwas natürgemäß anders.