morgen kameraden ich hätte mal n frage bezüglich übernachtung von freundin auf der stube , da wir ja glücklicherweise fast alle urlaub haben XD und man ja in der regel besuch in der kaserne empfangen könnte kann ich meine freundin ohne bedenken bei mir auf der stube schlafen lassen ( ja ich wäre immer bei ihr das sie net unbeafsichtig durch die kaserne irren würde ) da ich denke das über neujahr wohl kaum einer es kontrollieren würde da eh niemand da wäre , oder hätte ich das vorher beim spieß absegnen lassen müssen handelt sich hierbei nur um eine nacht .
Natürlich müssen sie das vorher abklären und zwar beim Kasernenkommandanten. Der Spieß hilft da natürlich dann weiter. Im Endeffekt kostet das ganzen sogar Geld denn ihre Freundin benutzt ja auch Wasser und Strom und beim Einlass an der Wache gibt's dann auch keine Probleme wenn das ganze abgesprochen ist.
danke für die schnelle antwort dann weiß ich fürs nächste mal bescheid
Zitat... oder hätte ich das vorher beim spieß absegnen lassen müssen ...
Ja, dafür hätten Sie vorher eine Genehmigung einholen müssen. Der Spieß hätte das auch nicht entscheiden können, sondern der Kasernenkommandant.
Zitat... man ja in der regel besuch in der kaserne empfangen könnte ...
Der Besuch hat aber die Kaserne dann auch die Kaserne eine halbe Stunde vor Beginn der Nachtruhe (also im allgemeinen um 21.30 Uhr) zu verlassen. ZDv 10/5, Ziffer 309:
Zitat309. Die Soldaten dürfen private Besuche innerhalb der Unterkünfte empfangen. Die
Besuchszeit endet eine halbe Stunde vor Beginn der Nachtruhe. Der Vorgesetzte, der für
die betroffene Unterkunft zuständig ist, entscheidet über Ausnahmen und regelt das Nähere
Für Ihr Problem sagt die ZDv 10/5 in der Ziffer 310 aus:
Zitat310. Gästen von Bundeswehrangehörigen oder von Einheiten der Bundeswehr kann
die Erlaubnis zur Übernachtung in der Gemeinschaftsunterkunft erteilt werden. Hierfür
gelten die Voraussetzungen der Wohnerlaubnis für Nichtangehörige der Bundeswehr
gemäß ZDv 70/1 ,,Die Liegenschaften der Bundeswehr" (Anhang Teil A, Anlage 2,
Buchstaben E und F).
deshalb ist hier auch nicht der Spieß zuständig.
Zitat von: besuch ?! am 21. Dezember 2013, 10:37:25
danke für die schnelle antwort dann weiß ich fürs nächste mal bescheid
Gibt es denn ein "dieses Mal" ohne Genehmigung?
Zitat von: besuch ?! am 21. Dezember 2013, 10:30:04
...( ja ich wäre immer bei ihr das sie net unbeafsichtig durch die kaserne irren würde )...
Das haben wir uns alle so gedacht ;)!