Hallo Kameraden,
ich habe eine Frage zur ZDv 10/5 insbesondere der Anlage 1, dem Haar- und Barterlass.
Hier steht lediglich "1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein".
Meine Frage wäre, ist irgendwo geregelt, ab wann ein Bart auch tatsächlich als Bart und nicht als "schlechte Rasur" an zu sehen ist? Gibt es da eine bestimmte Länge? Ich habe mal etwas von mindestens 4mm gehört, konnte jedoch nirgends eine Quelle dazu finden.
Ein 3 Tage Bart gilt ja anscheinend eher als schlechte Rasur, als als Bart. Also ab welcher Länge ist es okay?
Ich bitte um sachliche Antworten.
Wer keine Ahnung hat, möge sich bitte Mutmaßungen oder Hören-Sagen sparen. Auch unqualifizierte, dumme Sprüche bitte einfach für euch behalten.
Für alle anderen schon mal Danke im Voraus
Zitat von: Nino am 23. Dezember 2013, 18:14:29
Ich bitte um sachliche Antworten.
Wer keine Ahnung hat, möge sich bitte Mutmaßungen oder Hören-Sagen sparen. Auch unqualifizierte, dumme Sprüche bitte einfach für euch behalten.
Für alle anderen schon mal Danke im Voraus
Und da erwarten Sie vernünftige Antworten?
Aber ich versuch es mal, es ist dann eine schlechte Rasur, wenn der Vorgesetzte es sagt.
Sie zitieren aus dem Punkt 1 des "Haar- und Barterlasses". Und im Punkt 2 steht dann ergänzend noch folgendes:
Zitat"Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während der Urlaubszeit tun. Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen genehmigen."
Mehr finde ich dann allerdings auch nicht! Und damit wären wir dann schon wieder beim Ermessensspielraum des Disziplinarvorgesetzten ;) !
Ich habe auch noch nie etwas von einer Mindestlänge gelesen oder gehört.
Kommt ja auch auf die stärke des Bartwuchs und die Farbe an.
Wir hatten Kameraden, die sahen nach einem Tag schon aus wie der Almöhie und andere hatten nach fünf Tagen so wenig Flaum im Gesicht, so das ein weiches Brötchen zum "rasieren" gereicht hätte.
Ja, BulleMölders .. da erwarte ich eine vernünftige Antwort ... daher war ja die Frage, OB es irgendwo geregelt ist.
Antwort: Nein, es ist nicht explizit irgendwo geregelt, sondern liegt allein am Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.
Alles Verstanden, danke. Ende.
Ich wollte das hier jetzt nochmal kurz raus graben, laut dem neuen Bart- und Haarerlass ist ein Drei-Tage-Bart durchaus genehmigt!
Und um da jetzt mal ein wenig von dem Haar und Barterlass zur ZDv 10/5 zu schauen, habe ich nun in der geänderten Fassung eine Aussage gefunden, welche auch in der aktuellen Y angesprochen wurde.
Es wurden wohl auch einige Accesoires zum Dienst/Feldanzug ergänzt für die Heimreise.
Sonnenbrillen dürfen nun getragen werden, wenn sie nicht verspiegelt sind, Kontaktlinsen MÜSSEN Farblos sein, Koffer und Taschen müssen in dezenter Farbe sein. Soweit ist das ja alles beim alten...
nun die neuerungen:
Die Splitterschutzbrille geht nur zum KAMPFANZUG! Die dienstlich gelieferten Rucksäcke und Seesäcke auf Dienstreisen im Dienstanzug stören keinen. Bei Familienheimfahrten bleiben diese aber besser in der Kaserne! Regenschirme sind in Schwarz zum Dienstanzug erlaubt!
Kopfhörer dürfen nun auch zu Dienst- und Feldanzug getragen werden, solange diese den gesellschaftlichen Geflogenheiten entspricht! (heißt also: beim Bahn fahren ok, beim Einkaufen NEIN)
Desweiteren sind keine Bauchtaschen/Gürteltaschen für Handys am Dienstanzug erlaubt!
Und nun mal nur für die Verständlichkeit, das bedeutet wenn ich am Wochenende eine Heimfahrt zur Familie bestreite, darf ich keine meiner dienstlich gelieferten Taschen nutzen? Das heißt man muss nun immer eine private Tasche in der Kaserne haben, um die gesamte Wäsche etc. von der Kaserne mit nach Hause zu nehmen. Oder gilt das so nur wenn ich im Dienstanzug, nach Hause fahre? Sollte ich im Feldanzug nach Hause fahren dürfen, wäre es in Ordnung?
Zitat von: Swobby am 03. März 2014, 07:34:21
laut dem neuen Bart- und Haarerlass ist ein Drei-Tage-Bart durchaus genehmigt!
:o Nö!
Ich habe die 37/10 nicht zur Hand, deswegen hier meine Frage:
Zählt der Feldanzug mit zum Kampfanzug?
Die Frage stelle ich aus folgendem Grund: Mir geht es um die Schutzbrille, die ja auch die Funktion einer Sonnenbrille erfüllt. Für bestimmte Tätigkeiten - etwa am Steuer eines Fahrzeugs - ist eine Sonnenbrille bekanntlicherweise recht praktisch. Heißt die Weisung jetzt, dass ich diese Brille im Tagesdienst nicht mehr tragen darf?
@ Kormoran:
Ein Feldanzug ist zwar Teil des Kampfanzuges, aber ein Feldanzug "alleine" ist kein Kampfanzug.
Wenn Du als Tagesdienstanzug Feldanzug trägst, dann darfst Du da die SpliSchutzbrille (auch mit dem Glas Sonnenschutz) nicht mehr tragen.
Die Neuerungen zum Thema Bart und Haarerlass:
Die detaillierte Regelung für Soldatinnen: Die Haare müssen am Hinterkopf komplett gezopft oder gesteckt getragen werden. Pippilangstrumpfzöpfe sind also tabu. Für alle Geschlechter gilt: Gegen Strähnen und Färben hat kein Vorgesetzer etwas, solange natürliche und nicht zu kontrastreiche Töne gewählt werden. Drei-Tage-Bärte sind neuerdings genehmigt, solange sie gepflegt sind.
Quelle: Y Ausgabe 03/2014 Seite: 98
So Nun dürft ihr natürlich alle wieder Mosern von wegen Drei-Tage-Bart NEIN und bla...ist dann nur komisch das es in den offziellen Bundeswehr Magazin so drin steht.
wusste gar nicht, das das Y-Magazin als Vorschrift dient ::)
@ Swobby:
Wer solche Literatur liest, soll dies machen - Grundlage für BEFEHLE sind aber VORSCHRIFTEN und WEISUNGEN und keine "Magazine".
Die entspreche Weisung ist im Internet online verfügbar - und ein "Drei Tage Bart" ist (nach wie vor) nicht zulässig - die Bestimmungen dazu sind nämlich nahezu unverändert übernommen worden, dort gibt es keine Änderung.
Auch ist Dein Verständnis von "Strähnen" nicht richtig, hier gilt vielmehr:
ZitatStarke Kontraste sind unzulässig.
D. h. Ein Soldat mit "braunen / schwarzen" Haaren darf keine blonden / roten Strähnen tragen, dies wäre ein starker Kontrast.
Ein Ton alleine ist nie ein Kontrast.
Ich sagte nicht das es als Vorschrift dient. Aber in dieser Ausgabe wird auf den neuen Haar- und Barterlass eingegangen. Nun frage ich mich halt, wieso man es dann in einem Bw Magazin "falsch" erläutert? Diese Magazine liegen ja meist auch bei den KC aus. Jetzt lesen also viele Interessierte diese Aussagen und kommen dann in den Dienst mit dem guten Gewissen, das ihr drei tage bart, wenn dieser ausser Dienst gewachsen ist! Und möchten diesen erhalten. Und dann heißt es hier NEIN, ist nicht wegen ZDv 10/5. Klar muss man deferenzieren, das der Drei-Tage-Bart nicht während dem Dienst wachsen darf, aber wenn man ihn sich über das Wochenende aneigenet ist das legitim. Somit wäre auch, ein Drei-Tage-Bart bei Dienstantritt vollkommen in Ordnung.
Wenn man ihn dann die ganze Zeit gepfelgt und kurz hält!
@ Swobby:
.. es ist nicht die 10/5, sondern die A-2630/1.
... und wenn Du mit einer solchen (falschen) Einstellung bei mir "auftauchen" würdest, hätte ich Dich schon direkt "im Visier".
(.. vom Befehl abgesehen, den "Pflaum" sofort abzurasieren ...)
Korrekt heißt es:
"Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,
muss er dies während seines Urlaubs tun. Disziplinarvorgesetzte können Ausnahmen genehmigen."
Zitat von: Ralf am 03. März 2014, 09:24:40
Korrekt heißt es:
"Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,
muss er dies während seines Urlaubs tun. Disziplinarvorgesetzte können Ausnahmen genehmigen."
Dazu zum Vergleich der entsprechende Passus aus der 10/5, Anlage 1:
ZitatBärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart
wachsen lassen will, muss er dies während seines Urlaubs tun. Der Disziplinarvorgesetzte
kann Ausnahmen genehmigen.
Also ist es wohl wie immer in den ZDv - ermessen des Disziplinarvorgesetzen ;)
Ich sage ja nicht das ich meinen Drei-Tage-Bart stehen lassen will. (Zumal das bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, genauso ungern gesehen ist)
Dann sollte das auch einfach klarer für "Neulinge" beim Bund definiert werden, zum Beispiel nicht das es genehmigt wäre. Man hätte das auch nett umschreiben können, mit den Worten, dem Disziplinarvorgestzen ist freigestellt, das tragen von Drei-Tage-Bärten zu genehmigen. Somit wäre jetweilige Diskussion zu diesem Thema vom Tisch ;)
Wie gesagt ich will da jetzt nicht drauf rum pochen, da ich mich sowieso täglich rasiere :D
Es ging mir jetzt nur mal um die allgemeine Klarstellung, da es ja wie schon gesagt auch diese Magazine bei den KB und den KC gibt und diese Aussagen sind dann wohl für den einen oder anderen falsch zu verstehen.
Aber die Sache mit den Rucksäcken und die Heimfahrt würde mich eher interessieren ;)
Ist dies nun wirklich so geregelt, das ich dann zur Heimfahrt eine Private Tasche/Koffer nutzen muss, da die dienstlich gelieferten in den Kasernen zu bleiben haben?
Die Quellenangabe zu Ralf:
ZDv A-26301 Erscheinungsbild Soldaten
(Man beachte die nunmehr "gegenderte" Bezeichnung des DV - man, haben wir moderne Vorschriften. Wer nachliest (z. B. Wiki) wird schnell feststellen, dass der "3 Tage Bart" zu Zeiten der 10/5 allgemein als "ungepflegt / unrasiert" galt - und dies in der 10/5 eben kodifiziert ist.
Die annähernd wortwörtliche Übernahme macht deutlich, dass sich an diesem Regelungsgehalt nichts geändert hat.
Da ist völlig wumpe, was da ein "Y schreiberling" verstanden hat).
Swobby:
NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN - es ist kein Ermessen des DV. Ein 3TageBart ist unzulässig.
Ansonsten: Beschaffe Dir die Vorschrift und lese selber nach - ist im Internet verfügbar.
Ok, Verstanden!
So hab mir das nun nochmal zu gemüte gezogen!
So die Taschen dürfen nur für Dienstreisen, mit dem Dienstanzug getragen werden. Private Reisen mit Dienstanzug werden nur mit Privater Tasche in dezenten Farben genehmigt.
Zum Feldanzug dürfen alle Taschen getragen werden.
Geht doch ... ;D
Zitat von: Swobby am 03. März 2014, 09:06:34
Drei-Tage-Bärte sind neuerdings genehmigt, solange sie gepflegt sind.
Quelle: Y Ausgabe 03/2014 Seite: 98
Ist "Drei-Tage-Bart" und "gepflegt" nicht fast schon ein Widerspruch in sich? ;D
Grüße ans Forum
die Ausführungsbestimmungen zum "neuen Haar- und Barterlass" befinden sich zur Zeit noch in der Mitzeichnung. Deshalb sind meiner Meinung nach sämtliche Diskussionen über eine genaue Auslegung eines 3-Tage-Barts bzw. die Haarlänge, ab derer "ungepflegt" zu "Bart" wird, zur Zeit müßig. Einfach die Ausführungsbestimmungen abwarten, dann haben wir auch alle wieder eine "Vorschrift" und vor allem Handlungssicherheit.
Grundsätzlich sind aber die Aussagen bzgl. des Ermessensspielraumes des Disziplinarvorgesetzten wie immer bei Unklarheiten richtig. Und im Falle einer Beschwerde auch der Ermessensspielraum des nächsthöheren Vorgesetzten etc.. ;D
Zitatdie Ausführungsbestimmungen zum "neuen Haar- und Barterlass" befinden sich zur Zeit noch in der Mitzeichnung.
Ausführungsbestimmungen. Aha. Hatte der alte Erlass eigentlich welche? ::)
@ Rajesh:
Dazu hätte ich gerne eine Quelle - die Vorschrift ist über Jahre entwickelt (und mitgezeichnet) worden, da wird es keine Ausführungsbestimmungen geben - die Vorgaben sind klar.
Jeder der meint, es gäbe da einen Spielraum, lese bei Wiki nach, was einen "Drei Tage Bart" auszeichnet - und wie da die Abgrenzung geben "schlechte Rasur" sein soll - ich nenne mal den Begriff "Bartstoppeln".
.. zwischenzeitlich habe ich das Thema mal mit aktiven Kameraden diskutiert, u. a. einem BtlKdr, die Ansichten dazu waren relativ klar und eindeutig - Prima, alles klar, GENAUSO setzen wir das auch um und "fertig".
Es wird keine "Ausführungsbestimmungen" zur neuen ZDv geben, warum auch? Die Vorschrift führt explizit aus.
Zitat von: Swobby am 03. März 2014, 09:48:48
Private Reisen mit Dienstanzug werden nur mit Privater Tasche in dezenten Farben genehmigt.
Das hat unser Chef auch so erklärt. Er meinte, dass die Kombination Dienstanzug + flecktarn auf dem Rücken kein so gutes Erscheinungsbild abgibt.
Irgendwie ist aber komisch, warum es auf Dienstreisen dann trotzdem ok ist. Außerdem finden doch sowieso die meisten Wochenendfahrten in flecktarn statt (wenn überhaupt in Uniform) und die meisten Fahrten im Dienstanzug sind bei uns dienstlich. Diese Neuregelung greift also nicht besonders oft, ist dann aber ziemlich unpraktisch (finde ich zumindest).
Zitataber ziemlich unpraktisch (finde ich zumindest).
.. und Deine Empfindungen sind (Gott sei Dank) keine Basis für Vorschriften und Befehle.
... und wer etwas drüber nachdenkt, könnte zum Schluss kommen, dass der Dienstherr eben nicht in das Vermögen seiner Soldaten eingreifen will, und deshalb diese Regelung getroffen hat.
Rucksack und Dienstanzug sind optisch ein graus, aber manchmal umungänglich z. B. bei versetzung mit der Bahn, weil Kampftragetasche und Seesack ja meist voraus geschickt werden über die Mat-Gruppe. Was den Rest betrifft bezüglich Reisetasche / Koffer, ich denke da sollte es klar sein, das man nicht unbedingt mit den pinken Koffer der Freundin reisen sollte. Dezent ist natürlich auch eine Auslegungssache und würde es nicht zwingend von der Farbe abhängig machen, weil auch ein roter Koffer muss einen nicht zwingend ins Auge fallen, aber ich denke bei schwarz und dunkelblau macht man defenitiv nix verkehrt.
Zum Bart und Haarerlass, ja ist halt ein spiel mit den Feuer immer, am besten immer Absprechen bei Veränderungen mit den Chef, da ist man auf der sicheren Seite. Sollte es bei Dienstantritt nicht passen, wird man Sie wohl drauf aufmerksam machen und Ihnen dann am We die Möglichkeit geben das abzustellen! So einfach ist es eigenlich!!!
So ich habe mal eine Anfrage zu dem Thema an das Y-Magazin gesendet ;) Ich will denen ja auch mal die Möglichkeit geben sich dazu zu äußern ;)
Die Anfrage belief sich speziell auf diese DREI-TAGE-BART aussage in ihrem aktuellen Heft!
ZitatSehr geehrte Y-Magazin Redaktion,
In der letzten bzw der aktuellen Ausgabe ist der neue Haar- und
Barterlass etwas genauer dargestellt. In ihren Ausführungen ist davon
die Rede das ein "gepflegter Drei-Tage-Bart" genehmigt sei.
Ich bin zum 1.10. Wiedereinsteller und habe mich nun doch schon etwas
stärker mit dem Thema beschäftigt und auch in einigen Bundeswehrforen
ist das ein starkes Diskussionsthema. Viele Offiziere darunter auch
einige Feldjäger teilen diese Ansicht nicht. Da es nicht explizit in der
Dienstvorschrift steht. Wie genau ist da nun die Sachlage? Ich mein man
kann sich schlecht als Soldat auf die Aussagen eines Redakteur berufen,
wenn im Gegenzug eine ZDv steht.
Gibt es zu diesem Statement der Y. eine Quelle? Oder ist das einfach das
ermessen des Disziplinarvorgesetzen?
Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen kameradschaftlichen Grüßen
Swobby
Hier mal die Antwort aus der Redaktion!
ZitatSehr geehrter Herr Swobby,
Sie haben grundsätzlich recht, dass die Auslegung der Vorschrift Sache des Disziplinarvorgesetzten ist. Im Fall des Drei-Tage-Bartes ist dies auch der Fall. Er ist nach Meinung des BMVg grundsätzlich erlaubt, wenn er Konturen aufweist und gepflegt aussieht- was wiederum der Interpretation des Chefs unterliegt. Darüber hinaus ist es weiterhin verboten, sich den Bart im Dienst wachsen zu lassen. Soldaten können sich nicht auf den Erlass berufen, wenn sie einfach die Rasur am Morgen vergessen haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Ressortleiter 360°
Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation
Zentralredaktion
Namen wurden von mir geändert!
@ Swobby:
.. siehste! Die Aussage des Y Magazins ist "nichts wert".
Meine Ansicht als DV:
- Bartwuchs ist unterschiedlich stark. Es gibt Menschen, die sehen trotz vorbildlicher Rasur am Morgen abends schon wieder "unrasiert" aus, andere müssen sich nur alle paar Tage rasieren.
- Wenn das Barthaar wächst, ist es erst ein "Bartstoppel", erst wenn es länger wird, schmiegt es sich an der Haut an und wird ein "richtiges" Haar.
- Erst dann hat ein Bart eine gute Hautabdeckung und ist auch erst dann gut konturierbar.
- Wenn der Dienstherr einen so kurzen Bart gewollt hätte, hätte er ein Wachsen "übers Wochenende" erlaubt, er spricht aber von Urlaub (also regelmäßig von einem längeren Zeitraum).
Ergo: (meine Interpretation):
- Der Bart kann sehr kurz sein, er muss aber als solcher erkennbar und gepflegt sein.
- üblicherweise werden diese Kriterien nicht innerhalb weniger Tage erreicht.
F_K dann wäre ich in deinen Augen eine absolute Ausnahme...ich habe sehr dicke Barthaare und über das Wochenende könnte ich mehr durchaus ein Bart wachsen lassen der auch die Struktur, laut deiner Definition eines Bartes hat. Also spricht es sind dann "Haare"
Und genau aus diesen Gründen wird es den DVs überlassen zu bewerten, ob man sich im Rahmen des Erlasses befindet.
So schwer ist das doch nicht.
Zitat von: F_K am 04. März 2014, 10:59:51
Bartwuchs ist unterschiedlich stark. Es gibt Menschen, die sehen trotz vorbildlicher Rasur am Morgen abends schon wieder "unrasiert" aus, andere müssen sich nur alle paar Tage rasieren.
Anekdote dazu: während der AGA musste ich mich (auf Befehl) zwei mal täglich rasieren - am Morgen und in der Mittagspause.
Ja, Ralf ich habe das ja auch so aufgefasst!
Also ist es definitiv kein klares NEIN! und kein klares JA! ;)
Aber ich bin da ja auch niemand der da so auf den Drei-Tage-Bart abfährt. Klar gibt es auch mal Phasen wo ich mich nicht rasiere, Urlaub/ Wochenende =) Aber unter der Woche steht das täglich auf dem Programm, da es ja auch mein aktueller AG verlangt.
HAHAHA F_K den Befehl kenne ich auch noch aus meiner AGA zeit ;) Bin mal gespannt wie das diesmal wird. Ob da der Ausbilder in der GA auch mittags ankommt und meint SU rasur verbessern ;D
Zitat von: schlammtreiber am 04. März 2014, 11:17:50
...
Anekdote dazu: während der AGA musste ich mich (auf Befehl) zwei mal täglich rasieren - am Morgen und in der Mittagspause.
Auch im Gesicht? ;D
Die Fußsohlen waren davon ausgenommen.
...garstiger, fetter Hobbit... ;D