Hallo,
klingt vielleicht ein wenig seltsam, aber wann ist der offizielle Beginn der Dienstzeit bei der Bundeswehr ?
Ich scheide am 31.12. aus meinem Angestelltenverhältnis aus und beginne am 07.01. einen Lehrgang im Rahmen einer 4 monatigen Eignungsübung und habe die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten. Habe ich ab dem 01.01. eine truppenärztliche Versorgung oder erst ab dem 07.01., also erhalte auch nur Wehrsold ohne die 6 Tage ? Hintergrund ist das Gespräch mit der Krankenkasse welche mir für 6 Tage (!!!) eine freiwillige Krankenversicherung verkaufen möchte.
Für Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
P.S. Freiwillige Pflegeversicherung, private Krankenversicherung für die Kinder usw. ist bereits alles geklärt....
DienstEINtritt ist der 1.1., DienstANtritt eben später.
Was die UTV angeht, gibt es unterschiedliche Meinungen: Ich kenne den Fall eines Rekruten, der zwischen Dienstein- und -antritt einen Unfall hatte und bei dem die Bundeswehr die Kosten für die Behandlung übernommen hat.
Ich kenne aber auch die Meinung, dass die UTV erst ab DienstANtritt gilt.
Da die Dienstbezüge aber ab dem Diensteintritt gezahlt werden, tendiere ich zu der Version "UTV ab Diensteintritt".
Prima, vielen Dank....
Paragraf 30 SoldG regelt, dass "Soldaten" Anspruch auf unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung haben und Paragraf 2 SoldG sagt, dass das Dienstverhältnis mit Dienstantritt beginnt. Absatz 3 wiederum erlaubt ("Kann"-Bestimmung), dass zu Gunsten des Betroffenen bereits der Monatserste ( oder 16te) gerechnet werden darf.
Also: grundsätzlich Dienstantritt (hier konkret der Siebte) und in Härtefällen kann der Erste gerechnet werden.
Meine Krankenkasse wollte das für 1 Tag auch so machen, das ich eine private abschließen sollte. Aber ich kenne das auch so, das man ein paar Tage nachversichert ist vom alten Arbeitgeber.
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habe nicht sämtliche meldungen gelesen, sorry. vielleicht wurde dies schon nmal geschrieben.
Sie sind bis zu vier wochen nach beendigung ihres letzten arbeitsverhältnisses bei ihrer letzten krankenkasse versichert.
gruss
Bei Eignungsübenden ist normalerweise der Diensteintritt = Dienstantritt. In diesem Falle der 07.01.