Hallo, ich habe ein Problem, ich habe vor 2 Tagen meinen Personalausweis verloren und habe schon einen vorübergehenden, aber da ich am 02. Januar e in der Bundeswehr bin, wurde mir gesag das ich keinen neuen Beantragen muss. Jetzt meine Frage:
Ist der Truppenausweis ein Ersatz für den Prrsonalausweis oder soll ich neben dem Reisepass auch einen Personalausweis beantragen? Bitte sagt mir ob es unbedingt notwendig ist neben dem Truppenausweis einen Perso zu haben
Danke schon mal für die Antworten
LG Angela
ZitatIst der Truppenausweis ein Ersatz für den Prrsonalausweis
Nein.
Zitat... am 02. Januar e in der Bundeswehr bin, wurde mir gesag das ich keinen neuen Beantragen muss
Wer erzählt sowas?
§ 1 Abs. 1 i. V. m.
§ 2 Abs. 1 PersAuswG: Ja!
Würde der Reisepass reichen?
Natürlich muss ein gültiger Personalausweis vorhanden sein, der bei Verlust oder turnusgemäß erneuert werden muss. Der TrAusweis ist kein Ersatz oder vergleichbares Dokument, da dieser ja keinerlei Angaben enthält, die auf dem Personalausweis zu finden sind. Im Zivilen ist dieser allenfalls als Nachweis dienlich, dass man tatsächlich aktiver Soldat ist, mehr aber auch nicht.
In der Regel gewähren Chefs aber für die Erledigung der Formalitäten am Heimatort Sonderurlaub, wenn Dienst- und Wohnort weit voneinander entfernt liegen. Unser Chef war der Meinung, dass Soldaten am Ort dies auch nach Dienst erledigen können oder sich z.T. in der Pause abmelden können und keinen Urlaub dazu verbrauchen müssen.
Ist und bleibt aber immer die Entscheidung vom Chef, daher ihn darauf sachlich ansprechen.
Reicht der Reisepass?
Nochmal zu dieser Frage:
ZitatIst der Truppenausweis ein Ersatz für den Prrsonalausweis
Den Truppenausweis werden Sie sicher nicht innerhalb der ersten 4 bis 6 Wochen nach Dienstantritt bekommen. das ist abhängig von Fototermin und der Auslastung der Personalabteilung, die die ganzen Ausweise für die Rekruten (das können durchaus um die 150 und mehr sein) erstellen muss.
Bis Donnerstag wirst du auch nichts anderes bekommen, die Ämter haben heute und morgen erst recht geschlossen. Mit dem Reisepass melden und dann schnellstmöglich bei deiner Heimat-Stadt-/Gemeindeverwaltung die Ausstellung eines PersAusweises beantragen.
Der TE hat ja einen Reisepass. Also reicht das offenbar. Mir wäre da aber zu lästig, den mitzuschleppen. Außerdem ist der deutlich teurer, wenn er verloren geht.
hey leute da es hier um den truppenausweis geht hätte ich dazu noch eine frage:
und zwar bekommt man den alten truppenausweis (mit dem damaligen foto) wieder, wenn man wiedereinsteller ist oder bekommt man einen komplett neuen mit nem neuen foto ?
mfg
Zitatbekommt man den alten truppenausweis (mit dem damaligen foto) wieder, wenn man wiedereinsteller ist
Wenn der nicht zwischen Ihrem DZE und ihrer Wiedereinstellung irgendwo im Bermuda-Dreieck "alte Einheit - KWEA - neue Einheit" verschollen ist, bekommen Sie den erstmal wieder.
Ich habe selber in meinem ehem. KWEA angerufen und mir meine alten Unterlagen alle nach Hause schicken lassen, auch wenn das eigentlich nicht Dienstwegkonform war.
Bei ein paar Kameraden, die auch Wiedereinsteller waren, ist Manches verloren gegangen und deshalb war ich auf der Hut und wollte die Unterlagen lieber persönlich in Empfang nehmen.
Ich hab meinen alten (nach 9 Jahren!) wiederbekommen, dieser wurde allerdings dann "entwertet" und ich hab nen neuen bekommen.
Darf man seinen alten entwerteten Truppenausweis denn behalten?
Zitat von: Pericranium am 30. Dezember 2013, 22:33:10
Darf man seinen alten entwerteten Truppenausweis denn behalten?
Nein, die sind zu vernichten.
Mal abgesehen davon, selbst wenn der Truppenausweis als Ersatzdokument zum Perso gelten würde, würde ich diesen nicht verwenden, weil wenn der verloren geht haben Sie mehr als die Kacke am Dampfen, gleiches gilt für Torkarten bzw Schlüsselkarten u. ä. für die Liegenschaft! Alles was verloren geht, stellt nämlich ein Sicherheitsrisiko da!
Ein Sicherheitsrisiko ist auch ein verlorener Fahrradschlüssel. Wenn der Truppenausweis verloren wird, meldet man dies, ging eine dienstliche Erklärung ab und bekommt einen neuen.
Zitat von: itschie am 31. Dezember 2013, 02:07:10
(...) weil wenn der verloren geht haben Sie mehr als die Kacke am Dampfen, gleiches gilt für Torkarten bzw Schlüsselkarten u. ä. für die Liegenschaft! Alles was verloren geht, stellt nämlich ein Sicherheitsrisiko da!
Darin liegt genau der Vorteil von Kartenschlössern bzw. Transponderlösungen bei der Realisierung von Zutrittsberechtigungen. Neben der zeitlichen Freigabe und Bildung von Gruppenberechtigungen liegt der Vorteil darin, verlorengegangene oder mißbräuchlich verwendete Karten/Transponder im System zu sperren bzw. von der weiteren Nutzung auszuschließen. Wichtig ist jedoch immer, dass der Verlust unmittelbar gemeldet wird. Man sollte dies auch so den Nutzern von Beginn an mitteilen und diese nicht einschüchtern und dazu verleiten, durch Androhung dragonischer Strafen, den Verlust nicht zu melden, weil sonst Schadenersatz in utopischer Höhe und Diszis usw. drohen (alles schon gehört).
Der materielle Schaden beträgt wenige Eurocent und der administrative Aufwand ist auch überschaubar, wenn sich jeder an die Vorgaben und den Meldeweg hält.
Eben nichts leichter als das.
Eine verlorene Karte Transponder usw. ist in wenigen Minuten deaktiviert.
Wo das Sicherheitsrisiko ist weiß ich auch nicht. Natürlich muss man es melden.
Bei mir in der Arbeit gibt es auch solche Transponderartigen Dinger. Verlust kostet 35 Euro und dann wird deaktviert.
moin moin... ich bin auch wiedereinsteller, und meinen Ausweis ist nicht auf findbar. nun soll ich eine Dienstliche erklärung schreiben. nur ich hab kein Plan wie sowas aus zu sehen hat. kann mir vllt einer weiter helfen? mfg
Für die "Dienstliche Erklärung" gibt es einen Vordruck. Haben sie den bekommen?
nein... >:(
wieso sollst Du eine Erklärung schreiben wenn andere den verbummelt haben ???
Dann löchern Sie mal Ihr GeZi-Personal.
Sind denn alle anderen Unterlagen, die Sie bei Ihrer Entlassung abgegeben haben, wieder aufgetaucht? (Schießbuch, Erkennungsmarke, Dienstführerschein etc.)
Zitat von: Flexscan am 03. April 2014, 19:35:56
wieso sollst Du eine Erklärung schreiben wenn andere den verbummelt haben ???
Weil er genau das in die Erklärung reinschreibt, nämlich dass er den TrAusweis bei seiner Entlassung abgegeben hat, dieser aber nicht auffindbar ist.
eben- zum DZE gibst du doch deinen Truppenausweis ab und bekommst den (oder notfalls nen neuen) wenn du wieder eingestellt wirst.
hat irgendwas Sinn beim Bund :)
also soll ich morgen nochmals ins Gezi und nach einen vordruck fragen
Zitat von: Chefe am 03. April 2014, 19:41:12
hat irgendwas Sinn beim Bund :)
also soll ich morgen nochmals ins Gezi und nach einen vordruck fragen
Ja. Weil da auch die genaue Formulierung drauf ist, die für so eine "Dienstliche Erklärung" vorgesehen ist. Und ja, ich habe Ahnung davon ... ::)
in ordnung... danke
Zitat von: Chefe am 03. April 2014, 19:41:12
hat irgendwas Sinn beim Bund :)
ohne Kommentar ;D
Und was ist mit dieser Frage?
ZitatSind denn alle anderen Unterlagen, die Sie bei Ihrer Entlassung abgegeben haben, wieder aufgetaucht? (Schießbuch, Erkennungsmarke, Dienstführerschein etc.)
Zitat von: Chefe am 03. April 2014, 19:41:12
hat irgendwas Sinn beim Bund :)
Mal sehen wer sich jetzt wieder auf den Schlips getreten fühlt, weil man ja alles ins schlechte zieht ;D ;D
Überhaupt nicht. Ich frage mich bloß, warum jemand mit dieser Einstellung sich ausgerechnet "beim Bund" wieder einstellen lassen will.
Ja diese frage ist natürlich berechtigt :)