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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sebi85 am 30. Dezember 2013, 20:55:31

Titel: Fragen zur Wiedereinstellung
Beitrag von: Sebi85 am 30. Dezember 2013, 20:55:31
Hallo und guten Tag Kameraden,

dies ist mein erster Beitrag. Ich bitte also um Rücksicht  :D

Am 8.1.14 habe ich ein Beratungsgespräch bei der Bundeswehr. Ich habe bereits 4 Jahre gedient und habe da noch ein paar Fragen, die ich sicherlich auch den Wehrberater stellen könnte. Aber ich bin schon ganz hibbelig und möchte mich im Vorfeld schon informieren. Ich möchte gerne die Feldwebellaufbahn (Z12) einschlagen.

1. Muss ich eine "zweite" Grundausbildung absolvieren?
2. Meine letzte Besoldungsgruppe war A5 Stufe 3 (StGefr). Würde diese bleiben, oder fängt die Stufe wieder bei 1 an?
3. Werde ich als StGefr eingestellt, oder mit höherem DstGrd, da eine Ausbildung als Bürokaufmann vorhanden ist, die für die Bundeswehr relevant wäre, da ich gern im S1 oder S3-Bereich dienen möchte

Für eure Hilfe und Belehrungen bedanke ich mich recht herzlich.

MKG
Sebastian
Stabsgefreiter d.R. (wie ich diesen Schluss vermisst habe  :'()
Titel: Antw:Fragen zur Wiedereinstellung
Beitrag von: wolverine am 30. Dezember 2013, 21:00:54
Nach der Neugliederung der Uffz-/ Fw-Ausbildung starten Sie wohl im UA/FA Btl und machen dort den Anwärterlehrgang, was auch Teile der Grundausbildung enthält. Es ist dann Sache der Ausbilder evtl. Vorhandenes Vorwissen zu nutzen.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit höheren Dienstgrad im Fachdienst starten wollen? Dann sollten Sie als Uffz oder StUffz (evtl. FA) starten. Mit der Erfahrungsstufe habe ich nie verstanden; da müssen andere ran.
Titel: Antw:Fragen zur Wiedereinstellung
Beitrag von: Sebi85 am 30. Dezember 2013, 21:17:43
Danke. Das hilft mir schon weiter.