Hallo zusammen,
Ich habe am Donnerstag Dienstantritt, und ich habe noch nichts wegen der unterhaltssicherungsbehörde gemacht.
Ich hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Auf dem zettel steht Bescheinigung zur Vorlage bei der unterhaltssicherungsbehörde. Im Internet steht man muss es spätestens 3 Wochen vor Dienstantritt beantragt haben.
Was soll ich jetzt machen? Brauch ich das überhaupt?
Ziemlich clever ::)
ZitatIch hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Manchmal frag ich mich, wie einige Leute überhaupt ihr Leben geregelt bekommen. "
Also zur Frage: Pragmatische Antwort: Nö, brauchst du nicht, die Bundeswehr hat davon keinen Nutzen.
Welches Dienstverhältnis, eigene Wohnung?
Ich bin halt neu in dem selbständigen leben^^
Was hat es dann für einen Sinn?
.... Deinen Unterhält zu sichern?
Für die Bundeswehr hat es keinen Sinn, nur für dich, falls du FWDL wirst und unter die Voraussetzungen des USG fällst.
Hat jetzt aber nichts mit dem Sold zu tun?
Zitat von: Ralf am 31. Dezember 2013, 10:38:15
Ziemlich clever ::)ZitatIch hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Manchmal frag ich mich, wie einige Leute überhaupt ihr Leben geregelt bekommen. "
Na ja..
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen. - Georg Christoph Lichtenberg