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Community => Bundeswehrforum.de => Thema gestartet von: Scarletti am 01. Januar 2014, 21:08:09

Titel: BEIHILFE
Beitrag von: Scarletti am 01. Januar 2014, 21:08:09
Guten Abend!

Gibt es eigentlich bei der BW noch Beihilfen? Kann mich erinnern, das etwas oder alles gestrichen wurde. Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.

Ach ja: Ein schönes NEUES JAHR 2014.

Scarletti
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: Andi am 01. Januar 2014, 22:47:29
Zitat von: Scarletti am 01. Januar 2014, 21:08:09
Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.

Und die ist bei der Bundeswehr?
Oder ist dir nicht klar was Beihilfe ist?

Gruß Andi
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: justice005 am 01. Januar 2014, 23:06:44
Wenn der Ehemann der Mutter bei der Bundeswehr war oder ist, dann ist es theoretisch möglich. Ich kenne das von meiner Oma. Die ist zwar gesetzlich versichert, aber wenn die Krankenkasse irgendetwas nicht zahlt, dann springt die Beihilfe ein, weil mein Opa Beamter war.

Es hängt also wohl daran, ob der Ehemann der Mutter im Staatsdienst war oder ist.

Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: schnuffel am 02. Januar 2014, 08:01:48
So´n Mist. Bekommt sie denn schon Pflegedeld? (Von ihrer Krankenkasse) Halt durch. Gruss
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2014, 09:18:20
Beihilfeberechtigt sind Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte sowie diesen gleichgestellte Personen, also Zeit- und Berufssoldaten für sich selbst (soweit sie nicht wie wir Soldaten UTV beziehen) sowie im selben Haushalt lebende Angehörige, soweit sie nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Die Beihilfe leistet einen unterschiedlich hohen Anteil der für eine Heibehandlung erforderlichen Kosten, für den Rest müssen die Beihilfeberechtigten privat krankenversichert sein.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: MMG am 02. Januar 2014, 12:09:13
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2014, 12:17:59
Zitat von: MMG am 02. Januar 2014, 12:09:13
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.

Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe  und 30% PKV tippen.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: ulli76 am 02. Januar 2014, 12:19:14
Das ganze Spekulieren bringt aber auch nichts,solange der TE keine weiteren Infos rausrückt.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: MMG am 02. Januar 2014, 13:32:17
Zitat von: KlausP am 02. Januar 2014, 12:17:59
Zitat von: MMG am 02. Januar 2014, 12:09:13
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.

Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe  und 30% PKV tippen.
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2014, 14:15:18
ZitatNatürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.

Hab ich zwar, hätte ich in diesem Fall aber gar nicht gemusst. Ich krieg ja selber 70/30 % als Beihilfeberechtigter.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: Schnuffel am 03. Januar 2014, 01:43:21
Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. Januar 2014, 08:27:03
Aber die Mutter wäre nicht ausgehend von Sohn oder Tochter beihilfeberechtigt. Da müsste schon der (ggf. verstorbene) Ehemann der Mutter Beamter und sie nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: KlausP am 03. Januar 2014, 08:53:49
Zitat von: Schnuffel am 03. Januar 2014, 01:43:21
Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....

Wo "steht das geschrieben"? Genau diese Aussage fehlt nämlich, warum die Mutter unter Umständen Beihilfe bekommen sollte.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: ulli76 am 03. Januar 2014, 10:39:59
Es ist ja noch nicht einmal klar,was genau mit "Beihilfe" gemeint ist.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: GerdaP am 09. Januar 2014, 06:18:12
moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.

wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: Zorro67 am 09. Januar 2014, 12:34:00
Zitat von: GerdaP am 09. Januar 2014, 06:18:12
moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.

wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%

Staatsdiener sollten eine private Restkostenversicherung abschliessen. (Es sei denn sie haben freie Heilfürsorge, dann brauch nur eine Anwaltschaft und spart im Monat Geld)D.h. Single 50 %
Verheiratet mit Kind 30% und 70%. Wo bekomme ich 80% Beihilfe? Pensionäre ist auch 30 % privat versichert und bekommt 70 % Beihilfe.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Januar 2014, 12:48:48
Staatsdiener können auch Angestellte sein. Beihilfe bekommen allerdings nur Beamte. Dabei legen der Bund und jedes Bundesland als Dienstherr für ihren (jeweils nachgeordneten) Bereich fest, wie hoch die jeweilige Beihilfe ist. Bei 17 Dienstherren gibt es da schon Unterschiede...
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: wolverine am 09. Januar 2014, 14:07:03
Haben wir nicht seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht? Die Frage nach der Versicherung bei X% Beihilfe stellt sich seither nicht mehr.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2014, 14:35:00
@ wolve:

Richtig. "Früher" konnte der Beamte mit Beihilfe die freie Entscheidung treffen, dass "Rest-" Risiko der nicht durch die Beihilfe abgedecken Krankheitskosten selber zu tragen - inzwischen ist der Beamte verpflichtet, dieses Risiko durch eine Versicherung abzudecken.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: Schnuffel am 09. Januar 2014, 14:39:00
mein mann, beamter pensionär IST ZU 20% BEI EINER PRIVATEN VERSICHERUNG VERSICHERT. UND ZU 80% BEIHILFEBERECHTIGT.
DIES IST SO...
ICH SCHWÖR´S
GRUSS AUS wunstorf
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2014, 14:57:24
Nicht schreien, Schnuffel, es wird doch von niemandem bezweifelt.
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: mäusebauch am 09. Januar 2014, 15:21:44
Svarletti meint vielleicht irgendwelche anderen Beihilfen von seiner Dienstelle. ich hab´leider keine wirkliche ahnung.
Weiss jemand was, vielleicht?
Titel: Antw:BEIHILFE
Beitrag von: ulli76 am 09. Januar 2014, 18:54:21
So lange der/die TE sich nicht wieder meldet, können wir eh nur raten, was gemeint ist.