Guten Abend!
Gibt es eigentlich bei der BW noch Beihilfen? Kann mich erinnern, das etwas oder alles gestrichen wurde. Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.
Ach ja: Ein schönes NEUES JAHR 2014.
Scarletti
Zitat von: Scarletti am 01. Januar 2014, 21:08:09
Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.
Und die ist bei der Bundeswehr?
Oder ist dir nicht klar was Beihilfe ist?
Gruß Andi
Wenn der Ehemann der Mutter bei der Bundeswehr war oder ist, dann ist es theoretisch möglich. Ich kenne das von meiner Oma. Die ist zwar gesetzlich versichert, aber wenn die Krankenkasse irgendetwas nicht zahlt, dann springt die Beihilfe ein, weil mein Opa Beamter war.
Es hängt also wohl daran, ob der Ehemann der Mutter im Staatsdienst war oder ist.
So´n Mist. Bekommt sie denn schon Pflegedeld? (Von ihrer Krankenkasse) Halt durch. Gruss
Beihilfeberechtigt sind Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte sowie diesen gleichgestellte Personen, also Zeit- und Berufssoldaten für sich selbst (soweit sie nicht wie wir Soldaten UTV beziehen) sowie im selben Haushalt lebende Angehörige, soweit sie nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Die Beihilfe leistet einen unterschiedlich hohen Anteil der für eine Heibehandlung erforderlichen Kosten, für den Rest müssen die Beihilfeberechtigten privat krankenversichert sein.
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
Zitat von: MMG am 02. Januar 2014, 12:09:13
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe und 30% PKV tippen.
Das ganze Spekulieren bringt aber auch nichts,solange der TE keine weiteren Infos rausrückt.
Zitat von: KlausP am 02. Januar 2014, 12:17:59
Zitat von: MMG am 02. Januar 2014, 12:09:13
Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe und 30% PKV tippen.
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
ZitatNatürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
Hab ich zwar, hätte ich in diesem Fall aber gar nicht gemusst. Ich krieg ja selber 70/30 % als Beihilfeberechtigter.
Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow CRICK....
Aber die Mutter wäre nicht ausgehend von Sohn oder Tochter beihilfeberechtigt. Da müsste schon der (ggf. verstorbene) Ehemann der Mutter Beamter und sie nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Zitat von: Schnuffel am 03. Januar 2014, 01:43:21
Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow CRICK....
Wo "steht das geschrieben"? Genau diese Aussage fehlt nämlich, warum die Mutter unter Umständen Beihilfe bekommen sollte.
Es ist ja noch nicht einmal klar,was genau mit "Beihilfe" gemeint ist.
moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.
wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
Zitat von: GerdaP am 09. Januar 2014, 06:18:12
moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.
wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
Staatsdiener sollten eine private Restkostenversicherung abschliessen. (Es sei denn sie haben freie Heilfürsorge, dann brauch nur eine Anwaltschaft und spart im Monat Geld)D.h. Single 50 %
Verheiratet mit Kind 30% und 70%. Wo bekomme ich 80% Beihilfe? Pensionäre ist auch 30 % privat versichert und bekommt 70 % Beihilfe.
Staatsdiener können auch Angestellte sein. Beihilfe bekommen allerdings nur Beamte. Dabei legen der Bund und jedes Bundesland als Dienstherr für ihren (jeweils nachgeordneten) Bereich fest, wie hoch die jeweilige Beihilfe ist. Bei 17 Dienstherren gibt es da schon Unterschiede...
Haben wir nicht seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht? Die Frage nach der Versicherung bei X% Beihilfe stellt sich seither nicht mehr.
@ wolve:
Richtig. "Früher" konnte der Beamte mit Beihilfe die freie Entscheidung treffen, dass "Rest-" Risiko der nicht durch die Beihilfe abgedecken Krankheitskosten selber zu tragen - inzwischen ist der Beamte verpflichtet, dieses Risiko durch eine Versicherung abzudecken.
mein mann, beamter pensionär IST ZU 20% BEI EINER PRIVATEN VERSICHERUNG VERSICHERT. UND ZU 80% BEIHILFEBERECHTIGT.
DIES IST SO...
ICH SCHWÖR´S
GRUSS AUS wunstorf
Nicht schreien, Schnuffel, es wird doch von niemandem bezweifelt.
Svarletti meint vielleicht irgendwelche anderen Beihilfen von seiner Dienstelle. ich hab´leider keine wirkliche ahnung.
Weiss jemand was, vielleicht?
So lange der/die TE sich nicht wieder meldet, können wir eh nur raten, was gemeint ist.