Hallöschen
also ich habe folgendes problem und ich habe noch nichts hilfreiches gefunden deswegen wen de ich mich direkt an euch;)
zu mir ich bin seit 1.10.08 bei der Bundeswehr und habe meine steuererklärung damals von einem lohnsteuerhilfeverein machen lassen (08,09,10,11,)
2012 habe ich letztes jahr selbst gemacht hat auch super geklappt was ich nicht wusste ist folgendes ich habe gehört das wir unsere anrechnungsfälle also die wir uns ausbezahlen lassen auch mit angeben können da logischerweise ja unsere knapp 65€ brutto sind und wir pro anrechnungsvoll knapp 45€ rausbekommen...
jetzt die frage weiß einer wie ich dies geltend machen kann ?...
und vllt wo man dies in der steuererkläung eingeben kann?
ich nutz die Steuersparerklärungs software ( kleiner tipp super;))
ich bin allen sehr dankbar die hier etwas posten!
Die AF werden doch auf der Gehaltsmitteilung aufgeführt und gehen damit ins steuerpflichtige Brutto mit ein. Verstehe daher den genauen Sinn der Frage nicht...
Die Frage macht auch keinen Sinn, da die ausgezahlten Anrechnungsfälle das steuerpflichtige Brutto in dem Monat erhöht, in denen sie zugeflossen sind.
Damit erhöht sich in dem Monat auch der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und soweit Vorhanden auch der Kirchensteuerabzug.
Damit sind die Zahlungen und Abzüge auch in den gesamten Jahresbeträgen enthalten.
Wenn Sie also die Beträge die in der Jahreslohnsteuerbescheinigung enthalten sind in die Steuererklärung eintragen, dann sind da auch die ausgezahlten Anrechnungsfälle und die darauf entfallen Steuerabzugsbeträge enthalten.
hallöchen nochmals...ok und wie sieht es mit duz aus wird dies versteuert ? weil ich habe keine ahnung nur meine steuertante damals hat irgendetwas in dieser art halt gesagt aber danke schonmal!
Das was die "Steuertabte" evtl gemeint haben könnte nennt sich fiskalseutsch Verpflegungsmehraufwendung. Einfach mal den Begriff googeln...