Hallo zusammen,
mich würde es mal interessieren, ob die neuen Rekruten dieses Wochenende schon nach Hause dürfen.
Bei meinem Dienstantritt im Oktober durften wir das erste Wochenende heim, jedoch hat da die Woche mit nem Dienstag angefangen.
Uns haben die Ausbilder gesagt, dass die Antra 1 geändert wurde und nun am ersten Wochenende kein Dienst mehr sein muss.
Jetzt frage ich mich aber wie das gehändelt wird, wenn der Dienstantritt wie in dieser Woche an nem Donnerstag, oder noch besser, an nem Freitag ist.
Schönes (für manche verlängertes) Wochenende,
Es ist unterschiedlich: Manche haben frei, manche haben Dienst.
Ist es für die Einheiten auch möglich, den Dienstantritt hinter das Wochende zu verschieben, dass man mit einem Montag, bzw. wegen Dreikönig an nem Dienstag anfängt?
Zitat von: Fm 1994 am 03. Januar 2014, 15:11:34
Ist es für die Einheiten auch möglich, den Dienstantritt hinter das Wochende zu verschieben, dass man mit einem Montag, bzw. wegen Dreikönig an nem Dienstag anfängt?
Nein.
Edit: Das hängt damit zusammen, dass das Dienstverhältnis nur dann zustande kommt, wenn der Soldat sich bis zu dem in der "Aufforderung zum Dienstantritt" genannten Termin auch tatsächlich zum Dienstantritt in seiner Einheit gemeldet hat. Diese Aufforderung kann die Einheit nicht ändern.
Zu meiner Zeit in der GA hing es davon ab, ob die Rekruten das erste WE nach Hause durften, ob es aus organisatorischen Gründen möglich war die wichtigsten Inhalte wie z.B. §17 SG "Verhalten im und außer Dienst", UTV "Verhalten bei Erkrankung am Heimatort" und einige andere Sachen zu vermitteln waren.
Hatte die Woche genügend Tage zur Verfügung, konnten bis auf die Diensthabenen alle nach Hause, fiel die Einberufung auf einen Do. oder Fr., war am WE ganz normaler Dienst. Neben den ganzen Verhaltensregeln gab es ja auch diverse andere Sachen (Einkleidung, Einstellungsuntersuchung usw.) die ziemlich kurz nach Dienstantritt erledigt werden mussten!
Zitat... fiel die Einberufung auf einen Do. oder Fr. ...
Fiel der Einberufungstag der GWDL auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag oder einen Vorfeiertag, war der Dienstantrittstermin immer erst am darauffolgenden Montag bzw. auf den darauffolgenden ersten Werktag. Beispiel aus eigenem Erleben als Spieß in der AGA:
Einberufung Oktober 1995:
01.10. Sonntag
02.10. demzufolge Montag -
rein theoretisch Einberufungstag für GWDL und saZ und EÜb weil:
03.10. Dienstag -
FeiertagFür die GWDL wurde der Dienstantrittstag gemäß Einberufungsbescheid auf den 04.10. verschoben, aus dem von mir weiter oben genannten Grund mussten allerdings die SaZ und EÜb am 02.10. ihren Dienst antreten. Und wer durfte diese ca. 20 Mann in Empfang nehmen? Richtig. ... ::)
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2014, 16:57:44
Zitat... fiel die Einberufung auf einen Do. oder Fr. ...
Fiel der Einberufungstag der GWDL auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag oder einen Vorfeiertag, war der Dienstantrittstermin immer erst am darauffolgenden Montag bzw. auf den darauffolgenden ersten Werktag. Beispiel aus eigenem Erleben als Spieß in der AGA:
Einberufung Oktober 1995:
01.10. Sonntag
02.10. demzufolge Montag - rein theoretisch Einberufungstag für GWDL und saZ und EÜb weil:
03.10. Dienstag - Feiertag
Für die GWDL wurde der Dienstantrittstag gemäß Einberufungsbescheid auf den 04.10. verschoben, aus dem von mir weiter oben genannten Grund mussten allerdings die SaZ und EÜb am 02.10. ihren Dienst antreten. Und wer durfte diese ca. 20 Mann in Empfang nehmen? Richtig. ... ::)
Das kann ich so nicht bestätigen! Habe häufiger Einberufungen an Do. oder Fr. mitgemacht und hatte dann am WE ganz normalen Dienst. Aber....muss auch dazusagen, dass in unserer Einheit ein Zwischenquartal ausgebildet wurde. D.h. 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.