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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ausländer am 08. Januar 2014, 14:32:09

Titel: BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ausländer am 08. Januar 2014, 14:32:09
Hallo zusammen!

Habe eine Frage zu Fördermassnahmen des BFD.

Kurz zu mir. Ich war SAZ 12 und bin vor 5 1/2 Jahren als HFW ausgeschieden. Habe nach meiner Dienstzeit eine neue Ausbildung gemacht, lebe und arbeite seither im Ausland.

Nun möchte ich gerne eine weitere Fortbildungsmassnahme besuchen und habe gelesen, dass man bis sechs Jahre nach Ende der Dienstzeit eine Förderung erhalten kann.

Ich habe damals 24 Monate von den 60 Monaten Anspruchszeitraum verbraucht. Den höchstmöglichen Förderungsbeitrag von rund 12000 Euro habe ich in diese Zeit ausgeschöpft (Und noch rund 3000 Euro aus "eigener Tasche") dazu bezahlt.

Nun zu meiner Frage die sich mir trotz "durchforsten" der einschlägigen Gesetze/Vorschriften stellt.

Sind die max. 60 Monate an den Höchbetrag gekoppelt oder kann ich noch eine weitere Massnahme besuchen ( 36 Monate habe ich ja noch).
Also angenommen ich möchte noch eine Weiterbildung ueber einen Zeitraum von 6 Monaten besuchen. Die anfallenden Kosten (Lehrgangsgebuehren, Material usw.) fuer diese Massnahme trage ich selber (da Höchstbetrag ausgeschöpft) und Kosten fuer die Unterkunft, Trennungsgeld werden vom BFD uebernommen?

Danke schon mal in voraus fuer evtl. kostruktive Beiträge.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 15:56:52
Sie sind bestimmt nicht als H(eeres)Fw aus dem Aktiven Dienst ausgeschieden, sondern als H(au)ptFw!

Davon abgesehen sollten Sie Kontakt mit dem BFD aufnehmen, denn nur der kann Ihnen konkret sagen, welcher Förderanspruch für Sie noch besteht.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ausländer am 08. Januar 2014, 17:06:03
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 15:56:52
Sie sind bestimmt nicht als H(eeres)Fw aus dem Aktiven Dienst ausgeschieden, sondern als H(au)ptFw!

Davon abgesehen sollten Sie Kontakt mit dem BFD aufnehmen, denn nur der kann Ihnen konkret sagen, welcher Förderanspruch für Sie noch besteht.

Danke fuer die freundliche Belehrung! Jetzt weiss ich auch wieder was mir die letzten 7 1/2 Jahre seit ich dass letzte mal eine deutsche Uniform angehabt habe nicht fehlt, die "korintenkakerei" bei dem Verein :-\
Auch wenn es mir völlig Latte ist welchen Dienstrgrad ich hatte und es auch fuer die Frage unerheblich ist. Ich war also HptFw und bin jetzt und fuer alle Ewigkeit A.D.

Mit dem BFD habe ich persönlich leider immer nur schlechte Erfahrungen gemacht. Deswegen habe ich mir angewöhnt, erst die einschlägigen Vorschriften/Gesetze/Erlasse zu wälzen und dann mein Anliegen mit dem Verweis auf die entsprechende Rechtslage vorzutragen.

In diesem Fall ist es mir nicht möglich, da ich nirgendswo eine Erklärung finde ob sich die 60 Monate Förderungszeitraum auf den Höchsbetrag beziehen oder ich weitere Massnahmen innherhalb dieses Zeitraums selbst bezahlen kann und die ensprechenden "Nebenkosten" (Wohnkosten/Trennungsgeld) uebernommen werden.

Ist also eine eher allgemeine Frage und nicht nur speziell auf meinen Fall bezogen.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2014, 20:09:59
Zitatdie "korintenkakerei" bei dem Verein
ZitatAuch wenn es mir völlig Latte ist welchen Dienstrgrad ich hatte
Die Anonymität des Internets bringt schon wahrlich skurrile Floskeln an den Tag.
Da ist mir deine Frage auch "völlig Latte"!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:36:28
Wenn man dem BFD-Beratern auch so ungehalten und unsachlich gegenüber auftritt, sind eigentlich Probleme vorn vorn herein zu erwarten.

Es wiederspricht sich außerdem, dass ein ausgeschiedener SaZ sich a.D. nennt. Das gilt nur bei BS, Beamten usw. beim Übertritt in die Pensionierung. SaZ nach DZE sind bis zur Altersgrenze d.R..

Das mag vielleicht auch wieder "korintenkakerei" sein, aber so heißt es nun einmal korrekt.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: wolverine am 08. Januar 2014, 20:43:27
Immerhin haben wir jetzt schon zusammengetragen, dass er HptFw d. Res. ist. ;D
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:51:15
Vermutlich am Tag des Ausscheidens zum Hauptfeldwebel d.R. befördert. Zu dieser Zeit waren die Z 12er doch maximal Oberfeld.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ausländer am 08. Januar 2014, 21:16:35
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:36:28
Wenn man dem BFD-Beratern auch so ungehalten und unsachlich gegenüber auftritt, sind eigentlich Probleme vorn vorn herein zu erwarten.

Es wiederspricht sich außerdem, dass ein ausgeschiedener SaZ sich a.D. nennt. Das gilt nur bei BS, Beamten usw. beim Übertritt in die Pensionierung. SaZ nach DZE sind bis zur Altersgrenze d.R..

Das mag vielleicht auch wieder "korintenkakerei" sein, aber so heißt es nun einmal korrekt.

Ich habe eine sachliche Frage gestellt und nicht um eine Belehrung gebeten, wie man Hauptfeldwebel korrekt abkuerzt.

Ich bezeichne mich als a.D. da ich mittlerweile die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat angenommen habe und vor einem Jahr hier als Reservist in die Streitkräfte eingetreten bin.
Werde also egal was passiert keine deutsche Uniform mehr tragen und keinesfalls mehr "treu und tapfer" dienen.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ausländer am 08. Januar 2014, 21:19:47
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 20:51:15
Vermutlich am Tag des Ausscheidens zum Hauptfeldwebel d.R. befördert. Zu dieser Zeit waren die Z 12er doch maximal Oberfeld.

Nein. Man konnte zu dieser Zeit auch schon während der 12-jährigen Dienstzeit Hauptfeldwebel werden.
Man sieht also wie in meinem Fall, das die Bundeswehr auch mal Fehler macht  8)
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 21:25:21
Da ich ja Anlass für Ihren Adrenalinschub war: wie Sie zu Ihrem ehemaligen Dienstherrn stehen, ist mir schnurzegal. Sie haben, was Ihren sicher nicht aberkannten Reservedienstgrad anbelangt, doppelt daneben gelegen. Das ist keine Belehrung, sondern schlicht sachlich richtige Feststellung, die man in einem Spezialforum wie diesem erwarten darf.

Inwiefern Sie sich den Vorwurf einer Rechtsverletzung schuldig machen, indem Sie Reservedienst in einer ausländischen Armee ableisten, mögen Sie selbst im Gesetz feststellen.

Da auch BFD-Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind, die der zuständige BFD-Berater nach Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, hilft Ihnen eine allgemeine Antwort hier herzlich wenig weiter. Denn auch wenn grundsätzlich ein Förderungsanspruch bestünde, würde längst nicht alles Denkbare genehmigungsfähig sein. Insofern müssen Sie sich wohl oder übel mit Ihrem BFD-Berater in Verbindung setzen, wenn Sie finanzielle Berufsförderung erhalten möchten. Ob Sie das nun anstrengend oder Korinthenkackerei empfinden, ist für uns hier ebenfalls vollkommen belanglos.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ausländer am 08. Januar 2014, 22:44:22
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 21:25:21
Da ich ja Anlass für Ihren Adrenalinschub war: wie Sie zu Ihrem ehemaligen Dienstherrn stehen, ist mir schnurzegal. Sie haben, was Ihren sicher nicht aberkannten Reservedienstgrad anbelangt, doppelt daneben gelegen. Das ist keine Belehrung, sondern schlicht sachlich richtige Feststellung, die man in einem Spezialforum wie diesem erwarten darf.

Inwiefern Sie sich den Vorwurf einer Rechtsverletzung schuldig machen, indem Sie Reservedienst in einer ausländischen Armee ableisten, mögen Sie selbst im Gesetz feststellen.

Da auch BFD-Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind, die der zuständige BFD-Berater nach Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, hilft Ihnen eine allgemeine Antwort hier herzlich wenig weiter. Denn auch wenn grundsätzlich ein Förderungsanspruch bestünde, würde längst nicht alles Denkbare genehmigungsfähig sein. Insofern müssen Sie sich wohl oder übel mit Ihrem BFD-Berater in Verbindung setzen, wenn Sie finanzielle Berufsförderung erhalten möchten. Ob Sie das nun anstrengend oder Korinthenkackerei empfinden, ist für uns hier ebenfalls vollkommen belanglos.

Soweit mir bekannt wurde mir mein Reservedienstgrad nicht aberkannt und wir haben nun festgestellt, dass so eine Bezeichnung fuer einen Dienstgrad wie von mir gebraucht eines Spezialforums unwuerdig ist. Gut, dass wir das geklärt haben!

Ich habe schon festgestellt, dass ich mich keiner Rechtsverletzung schuldig mache.

Die Verbindungsaufnahme mit dem BFD empfinde ich ausdruecklich nicht als "anstrengend" oder "Korinthenkackerei" sondern als "schwierig was mich hierher gefuehrt hat. Dies ist ja ein Spezialforum fuer Fragen rund um die Bundeswehr.
Ich habe sogar schon vor ca. 4 Wochen (entgegen meiner Angewohnheit erst die Gesetzeslage zu kennen) versucht Kontakt aufzunehmen. Per Mail, die bis heute unbeantwortet blieb und einmal telefonisch was in einer "Hin-und her-Verbindungsorgie" endete mit dem Ergebnis, das ich bis heute auf den zugesagten Rueckruf warte.....

Deswegen die grundsätzliche Frage zu Höchstbetrag und Förderungszeitraum auf die ich bei einer beantwortung mit Quellenangabe mein weiteres Vorgehen aufbauen könnte
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Abt.Fw am 09. Januar 2014, 09:16:49
Mal eine Frage an die Allgemeinheit!
Geht es in diesem Forum eigentlich darum, Informationen rund um die Bundeswehr auszutauschen, Mitglieder dieses Forums ein wenig Hilfe zu leisten bzw. Bewerbern und Wiedereinstellern einen Einstieg zu erleichtern, oder ist hier der allgemeine Tenor: "Ich will mit meinen Antworten (größtmöglich anonym!) andere belehren bzw. auf Konfrontation aus zu sein?
Fakt ist doch in diesem Fall, dass ein Ü40er, HF d.R. der wahrscheinlich länger bei der Bundeswehr war (und früher) als einige Mitglieder hier, eine sachliche Frage zum Thema BfD gestellt hat!!!
Ob er in seinem Schreiben eine nicht ganz korrekte Bezeichnung genutzt hat oder nicht, spielt doch in keinster Weise eine Rolle bezüglich zur Frage.
Sollte es dem einen oder anderen gegen den Strich gehen, dass hier Abkürzungen, Bezeichnungen oder Ansichten benutzt werden, die streng nach Vorschrift (im Dienst) falsch sind, dann ist das doch einzig und allein sein Problem. Entscheidend ist doch eine Verständlichkeit der Frage und für die Beantwortung die notwendige Kompetenz! Bei entstehender Aggression des Lesenden, steht meistens eine dicke Tischkante zur Verfügung, in die man sich dann notfalls festbeißen kann!!!
Ich für meinen Fall, werde maximal auf Fragen Antworten, wenn ich zur Beantwortung beitragen kann (aus meiner Sicht!) oder kann mir bei einigen unverständlichen Fragen, die offensichtlich über keinerlei Substanz verfügen, einen kurzen ironischen Kommentar  nicht vermeiden! Dies ist bei dieser Frage nicht der Fall!
Was ist in meinem Fall also auf die Frage bezogen das Mittel der Wahl?.....Genau: "SCHN...E halten"!!!
Also sollte wir hier mal auf Sachlichkeit und Höflichkeit achten und nicht das "Schlauschwein" raushängen lassen!

Viele Grüße eines Ü40er und HptFw d.R. (der leider zu dumm war, während der Dienstzeit, sondern erst bei Entlassung 2004, zum HptFw d.R. befördert zu werden) (bzw. war eine Beförderung zu meiner Zeit noch an den Status "BS" und die Planstelle gebunden!!!)

So, viel Spaß beim "Dissen" und "Belehren" meinerseits!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Januar 2014, 09:26:06
Diese Abkürzungen sind auch nach und außer Dienst falsch und von einem ehemaligen Langdiener darf man es auch erwarten, dies zu berücksichtigen.

Und sonst: Brauchen Sie jetzt ein Taschentuch? Aber schön zu wissen, wie Sie es hier halten.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Abt.Fw am 09. Januar 2014, 09:42:28
Sehr geehrter Nutzer "miguhamburg1",

dass ich bei Ihnen auf taube Ohren stoßen würde, war mir natürlich von vorn herein klar! Manche Menschen sind nicht durch Nichts und Abernichts zu erreichen und damit muss man sich dann auch abfinden!
Mein Beitrag war der Deeskalation geschuldet und nicht der Verschärfung!!!
Ich kann es leider nicht vermeiden, dass Sie in Ihrer eigenen kleinen Welt leben und anderen mit Ihren ganz persönlichen Einstellungen Zeit und Verständnis rauben. Machen Sie so weiter wie bisher, es ist Ihr Weg!

Ein Taschentuch wäre wirklich manchmal nötig, aber entgegen Ihrer Vermutung nicht zum Trocknen meiner Tränen der Trauer, sondern um Creme für meine Lachfalten aufzutragen.

Also nichts für Ungut, es war schon immer so: "Lustig ist das Soldatenleben"....oder so ähnlich!!!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Januar 2014, 09:53:41
Na, dann ist es ja gut.

Ich darf Sie nur darauf hinweisen, dass ich dem Fragensteller die Frage beantwortete - und zwar so, dass es ihm wirklich hilft! Dass es ihm nicht in seine Vorstellungen passte, scheint Ihben ebenfalls entgangen zu sein. Die allgemeinen Bestimmungen kann er ja im SVG nachlesen. Aber die BFD-Förderung IST immer Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Abt.Fw am 09. Januar 2014, 10:03:33
Dann haben wir das ja geklärt!!!
Sollte jetzt gut sein bzw. ich gebe Ihnen noch einen Schuss frei und werde dann ruhig sein und mir Ihren erhobenen Zeigefinger betrachten und mir meinen Teil ab sofort denken!

Mit soldatischem Gruß und melde mich bei Ihnen ab.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. Januar 2014, 10:08:54
@Abt.Fw: Diese Effekte treten nicht nur hier, sondern in praktisch allen Spezialforen auf. Es gibt stets sehr genaue Forumianer, die durch Belehrungen, seitenlange sachliche Diskussionen und Richtigstellung von belanglosen Kleinigkeiten auffallen. Damit muss man einfach umgehen oder muss solche Foren meiden. Teilweise kommt beim Querlesen dabei ja auch das ein oder andere Interessante rum.
Viel schlimmer finde ich, dass die Leute wie ein HB-Männchen drauf anspringen  ;D

Übrigens zum HFw nochmal: bis heute wird diese Abkürzung von fast allen Angehörigen meines Verbandes gewählt.Egal ob LoNo, Befehl oder sonstige Dokumentation. Dabei ist es auch unerheblich ob der GeZi Soldat oder der A15 OTL das Schriftstück verfasst hat. Also kurz: ein Kampf gegen Windmühlen ;)
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Januar 2014, 10:58:27
Was der eine als Nebensächlichkeit ansieht, ...

Lieber FU, ihrem Argument folgend, wäre das ein Freibrief an Vorgesetzte, alles Mögliche als "nebensächlich" unbeachtet zu lassen, unvollständige Uniform, nachlässige Grüße, Nicht-Aufstehen, wenn ein Vorgesetzter den Raum betritt, schlampige Ausführung des Formaldienstes etc.

Einer meiner früheren Vorgesetzten sagte immer: Die äußere Erscheinung ist immer Ausdruck der inneren Haltung! Ich habe im Laufe meiner vielen Dienstjahre noch nie das Gegenteil erlebt - in allen Bereichen. Folglich fordere ich dies für mich und meine - sachkundige - Umgebung (auch hier im Forum) ein. Denn in diesem Sinne nachlässige Vorgesetzte haben wir in der Bw inzwischen viel zu viel! Der Kampf gegen Windmühlenflügel wäre auch in Ihrem Truppenteil schnell geändert - durch einen unmissverständlichen Befehl mit gleichzeitiger Erläuterung der Sachlage durch den Kommandeur - sowie Kontrolle der Umsetzung!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. Januar 2014, 18:40:38
Lieber Migu,

im Dienst bin ich zu 99 % bei dir. In einem Forum - egal welcher Natur - stört es mich nicht, der Klassiker HFw vs. HptFw kommt ja in jedem dritten Beitrag. Ebenso verhält es sich mit anderen Beiträgen, die das selektive Lesen (wie es mein Beitrag zweifellos auch tut) erschweren. Das war ganz sicher nicht auf dein Statement allein gemünzt, sondern sollte etwas schlichten :)

Leben und leben lassen.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2014, 20:03:56
... Um die Frage zu beantworten:
BFD Leistungen mussten damals während der Dienstzeit beantragt werden. Das Antragsrecht erlischt als Zivilist.
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ralf am 09. Januar 2014, 20:39:12
Zitat von: FoxtrotUniform am 09. Januar 2014, 18:40:38... der Klassiker HFw vs. HptFw kommt ja in jedem dritten Beitrag...
Genau deswegen ist ein steter Hinweis hilfreich, solche Fehler auf breiter Basis bekannt zu machen.
Es schadet ja grundsätzlich bei allen Beiträgen nicht, Fehler jedweder Art zu korrigieren.
Das Problem ist, dass viele das als persönlichen Angriff sehen, anstatt es als Hilfestellung zu sehen.

Stichwort "fast alle und auch alle hohe Dienstgrade" machen das:
Bekomme ich solche Schriftstücke auf den Tisch, wird der Inhalt als solches schon in Zweifel gezogen. Es zeigt, dass der Verfasser nicht alles sachgerecht recherchiert hat, nicht alle relevanten Stellen des Leistungsprozesses in der Mitzeichnung einbezogen hat und das lässt auch schlussendlich Schlüsse auf die Qualität des Restes des Inhaltes zu.
Gerade deswegen sind solche Hinweise für alle beteiligten überaus hilfreich und wichtig. Das fängt im Kleinen in so einem Forum an und hört im Großen bei der Erstellung einer Teilkonzeption auf.
Das hat nun natürlich nicht nur was mit dem HFw zu tun, sondern generell mit den kleinen "Flüchtigkeitsfehlern". Beispiel? Offz TrpDst. Richtig: OffzTrD!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: wolverine am 09. Januar 2014, 20:47:36
Und danach wird der Text dann von der Gleichstellungsbeauftragten gegendert.... ;D
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Ralf am 09. Januar 2014, 20:48:49
Zitat von: wolverine am 09. Januar 2014, 20:47:36
Und danach wird der Text dann von der Gleichstellungsbeauftragten gegendert.... ;D
Hör bloß auf: ja!
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: Nachtmensch am 09. Januar 2014, 20:51:19
Zitat von: F_K am 09. Januar 2014, 20:03:56
... Um die Frage zu beantworten:
BFD Leistungen mussten damals während der Dienstzeit beantragt werden. Das Antragsrecht erlischt als Zivilist.

Was verstehst du unter BFD Leistungen?
Titel: Antw:BFD Förderungszeitraum / Höchstsumme
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. Januar 2014, 23:24:05
@Ralf: da hast du wohl recht.
@wolverine: wenn es die nicht gebe, wäre so mancher Befehl lesbarer.  ::)