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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lisa91 am 08. Januar 2014, 18:36:21

Titel: Urlaubskartei
Beitrag von: lisa91 am 08. Januar 2014, 18:36:21
Mein zsm,

Bin Grade dabei die UKW von 2013 abzuschließen und nun wollt ich wissen wie lange ich diese aufbewahren muss?

In der ZDv 14/5 stand 1 Jahr aber nur für die ausscheidenden Kameraden.  Was mit denen die weiter dienen ?
Titel: Antw:Urlaubskartei
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2014, 18:41:26
Urlaubskarteikarten (und wenn ich mich nicht irre die dazugehörigen Urlaubsanträge) sind bis zum Ablauf des auf die letzte Eintragung folgenden Urlaubsjahres aufzubewahren. Nachlesen können Sie das in der ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsstimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung". Die Vorschrift dürfte jeder Spieß im Schrank haben.  ;)
Titel: Antw:Urlaubskartei
Beitrag von: Andi am 08. Januar 2014, 22:29:51
Zitat von: lisa91 am 08. Januar 2014, 18:36:21
Bin Grade dabei die UKW von 2013 abzuschließen und nun wollt ich wissen wie lange ich diese aufbewahren muss?

Was sagt dein Vorgesetzter dazu? Oder habt ihr nicht das Standartnachschlagewerk "Bundeswehrkalender" im Büro?