Guten Abend,
ich wende mich als Frischling dieses Forums an euch und habe eine offene Frage.
Da ich mich für die Offizierslaufbahn interessierte, wollte ich erstmal als FWD'ler 12 Monate in die Bundeswehr "hineinschnuppern", um zu schauen, ob mir denn die Armee überhaupt liegt.
Ich wurde kürzlich gemustert und habe, aufgrund meines Rückens, T6 erhalten.
Der Psychologe(Er führte anscheinend das Abschlussgespräch mit mir) hat mir natürlich aufgrund des Ergebnisses eine Abfuhr für die Offizierslaufbahn gegeben, hat mir jedoch zugesagt, dass ich die 12 Monate dienen könnte, aber nur Aufgaben im Stab oder in der Inst. übernehmen könne.
Nun stellt sich mir die Frage, ob es möglich sei, ein seperates Gutachten eines Orthopäden zur Bundeswehr zu schicken und ggf. die Musterung zu korrigieren.
Da ich eigentlich kerngesund und körperlich fit bin, ist die Musterung ein kleiner Schock für mich.
Ansonsten freue mich(wenn auch etwas gedämpft) auf den kommenden Dienst.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.
Das wird dir nichts bringen, denn dass durch den Musterungsarzt festgestellte Problem mit deinem Rücken ist ja trotzdem vorhanden, auch wenn du dich "kerngesund und dich top fit" fühlst.
Danke für die Antwort, aber anscheinend habe ich es ein wenig zu ungenau formuliert. Akzeptiert die Bundeswehr auch Gutachten ziviler Ärzte oder ist das Ergebnis unanfechtbar?
Nur Musterungsärzte der Bundeswehr können das Ergebnis ändern. Gutachten ziviler Ärzte können zwar als "Argument" für eine erneute Musterung vorgelegt werden, aber letztlich entscheidet ein Bw-Arzt.
Hast du den Musterungsarzt denn nicht gefragt? Oder hat der irgendwas gesagt?
Zitat von: ulli76 am 09. Januar 2014, 12:09:08
Hast du den Musterungsarzt denn nicht gefragt? Oder hat der irgendwas gesagt?
Leider nein,ich habe nicht gefragt. In diesem Moment gingen mir andere Sachen durch meinen Kopf. Also gibt es keinerlei Möglichkeiten, mit Hilfe eines ggf. positiven Gutachtens ein besseres Ergebnis zu bekommen?
Du kannst Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen, wenn du denkst, dass die Musterungsvorschrift missachtet wurde. Dabei kann ein ziviler Facharztbefund helfen.
Ist natürlich ein Problem, dass du noch nicht einmal weisst, wo das Problem lag.
Für eine IVer-Gradation muss am Rücken schon einiges kaputt oder verformt sein.
Erschrocken über das Ergebnis bin ich auch, da mir ein Orthopäde vor einigen Jahren gesagt hat, dass es sich nur um eine sehr leichte, kaum nennenswerte Verformung handelt. Ich habe nun einen weiteren Termin beim Orthopäden gemacht und lasse meinen Rücken nochmal untersuchen.
Als erstes solltest du Verbindung mit dem ärztlichen Dienst am KC aufnehmen und Fragen, was genau das Problem war.