Hallo,
ich habe vor Weihnachten von meinem derzeitigen Diszipilinarvorgesetzten einen Verweis erhalten.
Warum und wieso werde ich hier jetzt nicht erwähnen.
Ich möchte nur genau wissen, was genau das für mich bedeutet; ein aktenkundiger Verweis der mir vom Chef persönlich mitgeteilt wird, so viel lässt sich darüber herausfinden. Meine Kameraden machen mir gerade, bewusst oder unbewusst ein wenig Angst vor dem was vielleicht mit diesem Verweis einherkommen könnte;
Hat der Verweis irgendwelche gravierenden Auswirkungen auf meine Karriere? Bin jetzt ca. 1 Jahr bei der Bundeswehr und werde noch im Dienstgrad aufsteigen. Eventuell werde ich auch einen Dienstposten mit Sicherheitsaufgaben übernehmen, für den eine Ü3 nötig wird. Werde ich diese deswegen nicht bestehen?
Mache mir gerade echt Sorgen deswegen.
Danke schonmal für eure Antworten.
Ein Verweis ist das Gegenteil einer Förmlichen Anerkennung: nämlich eine förmlich Unmutsbezeugung Ihrer Vorgesetzten. Sie sollten das als deutlichen Hinweis auf unerwünschtes Verhalten verstehen, über das vorgeworfene Verhalten nachdenken und sich bessern. Dann hat der Verweis seinen Zweck erfüllt und wird nach einer Frist gelöscht.
Wiederholen Sie solches Verhalten kann das sogar bis zur Entlassung führen. Ob es Auswirkungen auf Ihre Verwendung oder Ihre Sicherheitsstufe hat, kann man ohne Kenntnis des Vergehens nicht sagen. Im schlimmsten Fall kann ein Verweis einer Ü 3 im Weg stehen, ja.
Der Verweis wird bei der Beurteilung berücksichtigt, die Beurteilung wird wiederum bei der Reihenfolge der Beförderung, bei der Besetzung von Stellen, bei evtl Verlängerung der Dienstzeit oder der Prüfung eines evtl. BS-Antrags berücksichtigt.
ZitatDer Verweis wird bei der Beurteilung berücksichtigt,
Ich würde es nicht so apodiktisch formulieren, sondern eher "kann, muss aber nicht", denn es kommt darauf an, nicht das Zufällige, sondern das Charakteristische zu erkennen und in diesem Sinne ein Profil der beurteilten Persönlichkeit zu skizzieren.
Ich habe mal eine ähnliche Frage. Wie sieht es bei einer förmlichen Anerkennung aus, wird dieses auch nach einer bestimmten Zeit aus dem Disziplinarbuch gelöscht? Konnte in dee WDO nur die Fristen für Disziplinarmaßnahmen finden.
Meines Wissens nach wird so etwas nicht gelöscht.
Nein, wird nicht gelöscht.
Zitat von: Ralf am 11. Januar 2014, 06:32:22
ZitatDer Verweis wird bei der Beurteilung berücksichtigt,
Ich würde es nicht so apodiktisch formulieren, sondern eher "kann, muss aber nicht", denn es kommt darauf an, nicht das Zufällige, sondern das Charakteristische zu erkennen und in diesem Sinne ein Profil der beurteilten Persönlichkeit zu skizzieren.
Naja. Berücksichtigen bedeutet ja nun nicht zwingend "Punktabzug" o.ä. - wenn man aber jemadnen berücksichtigt, fließen Verweise aber eben da mit ein. Wenn der Beurteilende sieht "naja, kann mal vorkommen" ist die Sache damit abgehakt, wenn er sagt "hoch, was war denn da los?!" und genauer hinschaut und sieht, dass der zu Beurteilende charakterlich wohl doch etwas fragwürdig ist, isses entsprechend doof.
Fakt ist: ein Verweis ist eine Sache, über die der, der eine Beurteilung schreibt, stolpern wird und sich seine Gedanken zu macht.
Im Übrigen werden Verweise sicherlich nach einer gewissen Frist "gelöscht", dennoch wird der aufmerksame Leser merken, dass da mal ein Eintrag war, der jetzt nicht mehr da ist. und allzuviele Gründe für sowas gibt es nicht.
Lieber BSG, im Allgemeinen ist der Beurteilende ja Derselbe, der auch den Verweis verhängt hat. Je nach Dienstpflichtverletzung kann der Verweis ja auch beim ersten Vergehen angezeigt sein. Wenn der Soldat daraus gelernt hat, dann wird er bei einer später nachfolgenden Beurteilung wohl kaum noch Relevanz haben. Wie gesagt, es kommt auf die Umstände und darauf an, wieviel Zeit zwischen Verweis und Beurteilung liegt.
Es gilt ja ferner auch der Grundsatz, dass mit höherem Dienstgrad auch das Strafmaß wächst und somit auch bei einem "Erststäter" der bisher nicht negativ auffiel, das Strafmaß entsprechend höher ist. Man setzt voraus, dass Erfahrung, Wissen und höhere Verantwortung auch strengere Maßstäbe bei disziplinaren Würdigungen erfordern.
Eine Disziplinarmassnahme ist keine Strafe, und so gibt es für sie auch kein Strafmaß, lieber KlimaUffz.
Disziplinarmassnahmen sind ein Mittel zur Erziehung, wenn Dienstpflichtverletzungen begangen wurden und Erzieherische Maßnahmen nicht (mehr) ausreichend sind. Jede Disziplinarmassnahme muss die Gesamtumstände des Einzelfalls und der Person berücksichtigen. Den von Ihnen aufgeführten "Dienstgradautomatismus" gibt es nicht.
Formell existiert dieser natürlich nicht, aber im meiner damaligen Eigenschaft als VP gaben mehrere (!) Chefs zu Verstehen, dass der vorstehend beschriebene Umstand mit Einfluss nimmt, wenn Soldaten zu ahndende Verstöße gegen Vorschriften bzw. ihre Wohlverhaltenspflicht begangen haben.
Hatte unser Klimamann nicht gerade erst etwas versprochen?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 23:09:00
Meine zukünftigen Ausführungen werde ich mit den vorschriftsgemäßen Quellenangaben versehen, damit Sie nicht immerzu Rückfragen anstellen brauchen.
Oder war das wieder nur der normale inhaltslose Müll, der auch seine restlichen Beiträge schmückt?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 12. Januar 2014, 13:08:19
Formell existiert dieser natürlich nicht
Es gibt natürlich ganz "formell" existierende Pflichten des Vorgesetzten im §10 Soldatengesetz welche natürlich bei der Bemessung eines Disziplinarmaßnahme berücksichtigt werden müssen, was regelmäßig dazu führt, dass unter fiktiv angenommenen gleichen Vergehensvoraussetzungen ein Soldat ab dem Dienstgrad Unteroffizier ein höheres Disziplinarmaß erwartet als einen Mannschaftssoldaten. Nicht zuletzt wird ja auch die maximale Höhe einer individuellen Disziplinarbuße durch die jeweiligen individuellen Bezüge bzw. den Sold definiert, was auch regelmäßig dazu führt, das Disziplinarbußen mit höherem Dienstgrad höher ausfallen (können).
Aber vielleicht beenden wir damit Klimamanns Märchenstunde jetzt mal wieder und kommen zum Thema zurück.
Andi
Es wäre vielleicht ratsam, wenn Sie in Ihren künftigen Beiträgen etwas mehr Sachlichtkeit wahren und nicht immer und überall als Sherrif und Feldjäger-Offizier mit beleidigenden Ausführungen andere belehren müssen. Warum beantworten Sie dann nicht alle Fragen sofort und vermeiden, dass Darstellungen anderer sofort Anlass für neuerliche Angriffe folgen?
Ich muss meine Ausführungen zwar begründen, was ja auch die üblich ist, aber ich muss mich deshalb nicht zu jedem Schiss rechtfertigen.
Ich nehme konstruktive Kritik gern an und fülle bestehende Wissenslücken mit den dargebotenen Informationen, aber nicht auf diese Weise und mit der Art, wie Sie hier anderen Personen gegenüber auftreten.
Sie können mit dieser Art vielleicht im Kreise Ihrer Kameraden, Kollegen usw. punkten, aber in öffentlichen Internetforen schickt sich dies nicht, noch dazu von Leuten, die sich immer als der Übersheriff und Belehrer aufführen, auch wenn es nicht immer Regulierungs- und Disziplinierungsbedarf gibt, auch wenn Sie diesen offenbar immer und überall erkennen und sofort mit entbehrlichen Kommentaren und Beleidigungen auf sich aufmerksam machen müssen.
Um nicht jedes Thema mit dieser Unmutsbekundung zu befüllen, sollte man diesen Punkt ggf. auslagern oder mich auf andere Weise informieren.
Zitat von: miguhamburg1 am 11. Januar 2014, 19:19:00
Lieber BSG, im Allgemeinen ist der Beurteilende ja Derselbe, der auch den Verweis verhängt hat. Je nach Dienstpflichtverletzung kann der Verweis ja auch beim ersten Vergehen angezeigt sein. Wenn der Soldat daraus gelernt hat, dann wird er bei einer später nachfolgenden Beurteilung wohl kaum noch Relevanz haben. Wie gesagt, es kommt auf die Umstände und darauf an, wieviel Zeit zwischen Verweis und Beurteilung liegt.
Das mag bei der nächsten Beurteilung meist so sein, dennoch KANN es sein, dass bis zur Beurteilung der Disziplinarvorgesetzte ein ganz anderer ist, Verstzung und Co., man kennt das.
Dafür gibts den Beurteilungsbeitrag. Der ist auch in die dann zu erstellende BU einzubeziehen.
Man kann auch alles totdiskutieren >:(
Ist doch ganz einfach: Für die Sicherheitsüberprüfung kommt es drauf an, was genau das Dienstvergehen war und weniger das Diszi dazu. Rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, dass bei den meisten Dienstvergehen, die eine Ü1 gefährden, ein Verweis nicht mehr ausreicht.
Wie ein Vorgesetzter einen Verweis für andere Fragestellungen wertet, ist ihm überlassen. Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das nicht wirklich voraussehen kann.
Im Zweifel hat man natürlich prinzipiell schlechtere Karten als jemand, der ne förmliche Anerkennung in der Akte hat.
Was andere beurteilende Vorgesetzte angeht: Kann man nicht vorhersehen: Der eine sagt- ach wegen so nem Pillepalle. Der andere sagt evtl.- was nur nen Verweis, da haben Sie aber Glück gehabt.
Es wird immer das Gesamtpaket eines Soldaten gesehen.
Letztendlich ist ein Verweis aber auch die mildeste disziplinare Maßnahe. Also keine Panik. Sieh das Ganze als das, was es ist: Einen Schuss vor´n Bug und sieh zu, dass dein Verhalten ab jetzt vorbildlich ist.
Dass mit höherem Dienstgrad höhere Disziplinarmaßnahmen verhängt werden sollen ist Quatsch. Evtl. wurde das damit verwechselt, dass man bei wiederholten Diszis in den Maßnahmen eskalieren sollte.
Allerdings werden an höhere Dienstgrade und erst recht Dienstgradgruppen höhere Anforderungen an Verantwortungsbewusstsein, Vorbildfunktion und Reife gestellt.