Ich befinde mich gerade in der AGA und wurde ins Gezi bestellt.
Es ist wohl ein Fehler unterlaufen und ich sollte nicht als Obermaat BA eingestellt werden sondern direkt als Oberbootsmann was ich jetzt auch bin.
Ich verstehe jetzt die Welt nicht mehr. Ich weiß nicht mal warum.
Gut ich bin knapp 30 und habe vorher im zivilen Leben einiges geleistet. Aber meiner Meinung nach nichts was eine solche Einstellung rechtfertigt.
Kann dieser dienstgrad seitens der Bundeswehr wieder widerrufen werden??
Das ich jetzt der Ar*** vom Dienst seitens der Ausbilder bin macht es mir nun auch nicht gerade leichter.
Zitat
Kann dieser dienstgrad seitens der Bundeswehr wieder widerrufen werden??
Nein.
ZitatGut ich bin knapp 30 und habe vorher im zivilen Leben einiges geleistet. Aber meiner Meinung nach nichts was eine solche Einstellung rechtfertigt.
Haben Sie einen Berufsabschluß auf Meisterebene? Dann wäre das nämlich geklärt.
Zitat
Das ich jetzt der Ar*** vom Dienst seitens der Ausbilder bin macht es mir nun auch nicht gerade leichter.
Macht nichts, geht ja vorüber. ;) Im Ernst: Sie können nichts dafür und gefallen lassen würde ich mir ausgesprochenen Dummf*** seitens der Ausbilder wegen dieser Sache schon mal gar nicht.
Ach ja, glatt vergessen: Glückwunsch zur Beförderung!
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, Jahre lang eine Firma gehabt und selbst als Ausbilder meinen ehemaligen azubi ausgebildet. Und ich habe einen Abschluss als Handelsfachwirt, was aber kein Meister ist.
Danke :)
Zitat von: AlterHase am 11. Januar 2014, 17:09:00
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, Jahre lang eine Firma gehabt und selbst als Ausbilder meinen ehemaligen azubi ausgebildet. Und ich habe einen Abschluss als Handelsfachwirt, was aber kein Meister ist.
Danke :)
Soweit ich weiss, entspricht der Fachwirt der Meister
ebene.
Richtig, Fachwirt ist der kfm. Meister.
Das Wichtige ist, wie du jetzt damit der Grundausbildung umgehst.
Beide Extreme sind schlecht: Dienstgrad raushängen lassen und Dummfick aufgrund des Dienstgrades dulden.
In der Grundausbildung ist das natürlich nicht ganz so einfach- auf anderen Lehrgängen ist es ziemlich normal, dass es Teilnehmer mit unterschiedlichen Dienstgraden gibt und auch dass Teilnehmer einen höheren Dienstgrad als die Ausbilder haben. Gute Ausbilder bekommen das normalerweise geregelt.
Der Vollständigkeit halber hier noch die Rechtsgrundlage für die erfolgte Beförderung:
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) § 17, Abs. 2:
Zitat"(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden
1. im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a) in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare rüfung oder die Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
b) einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat,
...
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen.
Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre."
Hier gilt allerdings noch, dass das Alter des Kandidaten zum Dienstgrad passen sollte ;) ! Heißt im Klartext, dass es auch bei einer mehr als neunjährigen Berufserfahrung keinen 30-jährigen Stabsfeldwebel geben wird ;) !
Und im oben geschilderten Falle liegt dann wohl eine
anrechenbare Berufstätigkeit in dem einstellungsrelevanten Beruf von mehr als einem Jahr vor!
Vielen Dank.
Ihr seid echt super.
Ich bin der letzte der sowas raushängen lässt. Ich bin ein bodenständiger Familienvater der es nicht leiden kann wenn er ungerecht behandelt wird nur weil er im zivilen Berufsleben was auf die reihe bekommen hat. Aber nicht jeder scheint das zu würdigen und erst recht nicht bei der BW. Andererseits ist es aber auch kein Kindergarten :)
Für viele Ausbilder ist das auch keine einfache Situation. Die sind eben auf den gemeinen Rekruten, der eher jung ist und noch ne ordentliche Portion Erziehung braucht, eingestellt. Einige Dinge, die als Dummfick erscheinen, haben durchaus einen Zweck.
Sehr eindrücklich wird das Ganze dann, wenn eine GA-Einheit (und damit das dazugehörige Stammpersonal) einen anderen Auftrag bekommt und z.B. Einsatzvorbereitung betreiben soll. Da sind die Ausbilder dann mit einer ganz anderen Personengruppe konfrontiert. Manche bekommen den Wechsel einfach hin, viele tun sich erstmal unheimlich schwer.
Du hast die Lebenserfahrung, also kannst du es recht entspannt angehen. Wenn es zu ernsthaften Problemen kommt, dann wirst du in einer ruhigen Minute mit dem Betroffenen sprechen müssen. Auch da kann dir deine Lebenserfahrung weiterhelfen.
Es wäre bestimmt einfacher, wenn Seiteneinsteiger ihre Schulterklappen erst mit Beendigung der GA bekommen würden.
Zitat von: AlterHase am 11. Januar 2014, 16:58:33... Das ich jetzt der Ar*** vom Dienst seitens der Ausbilder bin macht es mir nun auch nicht gerade leichter.
So etwas geht gar nicht! Hier würde ich an Ihrer Stelle das Gespräch mit dem Zugführer suchen und die Ausbilder, die sich nicht korrekt verhalten mit Datum und Uhrzeit und Vorfall melden! Sollte jedoch der Zugführer selbst ein solches Verhalten zeigen, ist ein Gespräch mit dem KpChef unumgänglich! So etwas ist aller unterste Schublade und auf keinen Fall zu tolerieren. Wenn hier der KpChef nicht einschreitet, sollte man dann langsam aber sicher auf der "Eskalations-Leiter" nach oben fahren und den Btl- bzw. RgtKdr oder das entsprechende Äquivalent mit ins Boot nehmen, spätestens ab dieser Stufe würde ich das ganze in schriftlicher Form weiter betreiben!
Wenn sich einer "meiner" Rekruten mit Feldwebel-Dienstgrad bei mir über unkorrektes verhalten der Gruppenführer beschwert hätte, wäre ich stante pede mit ihm zum KpChef gegangen und hätte mich danach nach Absprache mit dem Chef um meine GrpFhr "gekümmert"! Und fragt nicht nach Sonnenschein ... ;D !
Ich würde in so einem Fall erstmal mit dem entsprechenden Gruppenführer sprechen.
Sorry, Ulli76, aber wenn es der Gruppenführer selbst ist, der so ein Verhalten an den Tag liegt, sehe ich diese Maßnahme als unnötig an! Dann hat er damit eindeutig gezeigt, dass er mit einer solchen Situation nicht umgehen kann und daher als Gruppenführer ungeeignet ist! Das persönliche Gespräch hilft hier meines Erachtens nicht viel weiter, hier muss man zu weiter greifenden Maßnahmen greifen und dem entsprechenden Herrn oder der entsprechenden Dame einmal eindeutig ihre Grenzen aufzeigen (lassen)!
Für den Fall, dass ein solches Verhalten von einem oder mehreren der Hilfsausbilder/Truppführer an den Tag gelegt wird, gebe ich Dir natürlich recht!
Sehe ich anders: Erstmal ist es nur eine Meldung, die nicht zwingend der Wahrheit entsprechen muss. Nicht umsonst sollen in einem Konflikt immer beide Seiten angehört werden.
Ein Beschwer liegt dann vor, wenn sich der Soldat z. B. durch das Verhalten eines seiner Ausbilder anders als andere Kameraden behandelt fühlt! Und er hat das Recht sich mit seinem beschwer an die zuständigen Vorgesetzten zu wenden! Und wenn man sich über den Gruppenführer beschweren will, wendet man sich eben an den Zugführer!
Aufgabe des Vorgesetzten ist es dann z. B. zu ermitteln, was an der Beschwerde dran ist! Der Schuss kann natürlich auch nach hinten los gehen, wenn hier nur ein "Ansingen" betrieben werden soll! Aber an und für sich ist die Tatsache, dass er sich beschwert fühlt, vollkommen ausreichend für ein Gespräch mit dem Vorgesetzten! Das hier zunächst das Gespräch mit der betroffenen Person gesucht werden muss, steht dagegen nirgendwo!
;) Wenn der Ausbilder Unteroffizier ohne Portepee oder nur Feldwebel/Bootsmann ist kann man ihn ja auch einfach mal vorläufig festnehmen und ihn dann zum Chef bringen. ;D
WENN ein Gruppenführer einen ungerecht behandelt, muss man nicht zwingend zum Zugführer rennen. Es gibt tatsächlich nicht wenige, mit denen man vernünftig reden kann und denen man doch durchaus mitteilen kann, wenn einem eine gewisse Behandlung so nicht passt. Das Ganze sollte dann aber doch nicht unbedingt in der Situation selbst erfolgen und am besten ruhig und sachlich vonstatten gehen. z.B. nach Dienstschluss oder am Folgetag, "Herr Oberfeldwebel Dosenkohl, hätten Sie kurz Zeit, ich würd da gern mal mit Ihnen reden..... Ich hab das und das als nicht ganz fair empfunden... Ich habe das Gefühl, ich werde wegen meines Dienstgrads schlechter behandelt... usw. usw." - So gibt man dem Gruppenführer die Chance, sich zu erklären, ggf. sein Verhalten zu überdenken, ohne dass er gleich "von oben" auf die Mütze bekommt und das dann entsprechend an wem auslässt?! Genau.
Sehr richtig.
Zitat von: Andi am 12. Januar 2014, 13:48:30
;) Wenn der Ausbilder Unteroffizier ohne Portepee oder nur Feldwebel/Bootsmann ist kann man ihn ja auch einfach mal vorläufig festnehmen und ihn dann zum Chef bringen. ;D
Das wäre auf jeden Fall ein Highlight in einer GA-Einheit, aber aufgrund welchen Vorgesetzenverhältnisses? §6 geht ja nicht, wenn es der eigene GrpFhr ist.
Das ginge nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 b) WDO wenn ich mich recht entsinne ;)
Zitat von: Tommie am 11. Januar 2014, 17:43:07
Der Vollständigkeit halber hier noch die Rechtsgrundlage für die erfolgte Beförderung:
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) § 17, Abs. 2:
Und im oben geschilderten Falle liegt dann wohl eine anrechenbare Berufstätigkeit in dem einstellungsrelevanten Beruf von mehr als einem Jahr vor!
Da gibt´s eine grosse Liste, und da steht eindeutig drin: Handelsfachwirt. Und nur danach wird gegangen.
Ich habe bspw. viele zusätzliche Qualifizierungen zu meinem Logistikkaufmann wie anerkannter Ausbilder, Betriebsführungsqualifikation - in summa eben das, was einen Fachwirt ausmacht, aber steht so nicht in der Liste, also auch kein anerkannter Fachwirt und somit nix Portepee...
Und noch etwas: Ist bissel unglücklich gelaufen, quasi Beförderung im Gezi:( Hätte das nicht der Chef vor der Kompanie machen sollen?
Portepees befördert eigentlich der Kommandeur. Jedenfalls kenne ich das nicht anders.
Das kenne ich eigentlich auch nirgendwo so, das sich das die Kommandeure nicht vorbehalten, ihre Portepées und Offiziere nicht selbst zu befördern.
Und dass sich irgendein im Dienst befindlicher Soldat seine Beförderung im Geschäftszimmer abholt, habe ich so auch noch nicht gehört. In dem Truppenteil scheint ja wohl mal eine Kdr/Cefweiterbildung zum Thema Stil und Formen mit Schwerpunkt Beförderungen fällig zu sein. Mal ganz abgesehen davon, dass die zuständigen DV schlicht gegen eine entsprechende Vorschrift verstießen, denn Beförderungen sind in einem würdigen Rahmen durchzuführen.
Ich habe sie gerade nicht zur Hand, aber ich bin der Meinung, dass zu Beförderungen zum Offz/Fw etwas in der ZDv 10/8 steht.
Das wäre mir neu - ich meine, das steht in einer der Personalvorschriften...
Bei mir wurde das still und heimlich vom Spieß und vom KaLeu im Gezi gemacht. Da es ja ein Einstellungsfehler war und es keiner mitbekommen sollte lief das bei mir so ab und nicht wie bei anderen draußen auf dem Hof vor der ganzen Inspektion.
Zitat von: AlterHase am 18. Januar 2014, 16:13:09
Bei mir wurde das still und heimlich vom Spieß und vom KaLeu im Gezi gemacht. Da es ja ein Einstellungsfehler war und es keiner mitbekommen sollte lief das bei mir so ab und nicht wie bei anderen draußen auf dem Hof vor der ganzen Inspektion.
Gerade dann hätten sich meine Kommandeure das nicht nehmen lassen und so'n paar Seitenhiebe auf die personalbearbeitende Stelle wären inclusive gewesen! ::) :D.
Tja, recht hat ... tatatata ... Andi ;) !
Quelle ist die ZDv 10/8, Ziffer 566:
Zitat"Urkunden anlässlich Berufungen in Dienstverhältnisse, Beförderungen, Beendigungen von Dienstverhältnissen und Mitteilungen über Beendigungen von Dienstverhältnissen und ntlassungsverfügungen
sowie Dankesurkunden') werden im Regelfall wie folgt ausgehändigt:
...
Personenkreis Aushändigende Vorgesetzte
...
Hauptleute, Leutnante und Unteroffiziere mit Portepee Bataillonskommandeur oder Vorgesetzter in vergleichbarer Dienststellung
..."
Hallo,
ich selbst habe den Wirtschaftsfachwirt grade fertig, müsste ich denn nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) § 17, Abs. 2 als Ober- bzw. Hauptfeldwebel eingestellt werden? Oder muss man dafür als Wirtschaftsfachwirt Erfahrungen gesammelt haben? Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich kann ich ja vorweisen, nur den Wirtschaftsfachwirt hab ich halt seit jetzt grade erst und Dienstantritt ist 1.4.14
Ach und der Wirtschaftsfachwirt ist für meine Tätigkeit in der BW verwendbar... also als was müsste ich eingestellt werden? oO
In welcher Laufbahn fangen Sie denn an?
Noch habe ich es nicht schriftlich, aber laut Einplaner als Fw.
Für die Ernennung zum HptFw bzw. OFw sind meines Wissens nach berufliche Erfahrungszeiten in dem höchsten Abschluss, bei Dir also Wirtschaftsfachwirt, vorgeschrieben. Zum OFw kann demnach ernannt werden, wer mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und zum HptFw, wer mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der erforderlichen "Verwendung" hat. Mit dem gerade erworbenen Abschluss ohne bzw. mit gerade 3 Monaten Berufserfahrung in dem Job wird es wohl "nur" für den Fw reichen. Da hilft die kaufmännische Erfahrung vor dem Fachwirt leider auch nicht weiter, aber der Fw ist doch schon mal was wert.
Ich habe gerade einmal nachgeschaut und berichtige mich in Bezug auf die geforderte Berufserfahrung selbst mit dem Auszug aus §17 SLV:
Zitat
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1.als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.als Stabsfeldwebel neun Jahre.
Das hätte ich jetzt danach geschrieben. Wenn man aber gar nicht in der Fw-Laufbahn eingestellt wäre, würde man trotz des Abschlusses nicht als Fw eingestellt.
Das stimmt natürlich auch wieder. Außerdem hatte Tommie die ganze Sachlage schon sehr anschaulich und ausführlich auf Seite 1 dargestellt. ???
Asche auf mein Haupt ;D