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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: madjoker am 11. Januar 2014, 20:54:20

Titel: Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: madjoker am 11. Januar 2014, 20:54:20
Hallo,

ich habe da mal wieder eine kleine Frage, wie sieht es aus, wann ist in der Feldwebelausbildung Urlaub eingeplant. Auf der www.marine.de Seite steht da nicht wirklich was drüber.

Wäre schön, wenn mir da mal jemand helfen könnte....
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: Stromius am 11. Januar 2014, 21:13:21
Sind sie bei der Marine oder werden sie es sein? Wenn ja sind die Bootsmannlehrgänge Laufbahnlehrgänge und dort gibt es schonmal keinen Urlaub...

In meiner Ausbildung konnte ich höchstens mal zwischen den Lehrgängen Urlaub nehmen. Wenn zwischen den Lehrgängen Luft ist.
Dieser Urlaub ist aber höchstens 1 Woche bis 2 zum nächsten Lehrgang.

Bereiten sie sich also darauf vor in den ersten 1-2 Jahren der Bootsmannausbildung wenig Urlaub nehmen zu können. Weil wenn sie mal kurz zwischen den Lehrgängen in der Stammeinheit sind.
Diese sie gerne auch mal da behalten möchten. (bei mir zumindest so)

Es ist keine feste Zeit zum Urlaub nehmen eingeplant.

Gruß
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. Januar 2014, 00:08:20
Jeder Soldat hat Anspruch auf seinen Erholungsurlaub. Das wird auch bei der Dienst- und Lehrgangsplanung der Marine berücksichtigt. Es gibt da nämlich eine verbindliche Soldatenurlaubsverordnung...
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: BulleMölders am 12. Januar 2014, 08:47:17
Zu meiner Zeit gab es bei längeren Lehrgängen (sechs oder mehr Monate) eingeplanten Urlaub.
Mal abgesehen, davon, dass die Lehrgangsteilnehmer Urlaub haben müssen, auch die Ausbilder müssen ja Urlaub haben.
Allerdings sind diese Urlaubsabschnitte immer recht individuell gewesen. Die Länge war für jeden Lehrgang festgelegt aber wann, das hing immer von der zeitlichen Lage einzelner Module des Lehrgangs ab.
Wir haben aber immer spätestens bei Antritt des Lehrgangs die Planung erhalten.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 12. Januar 2014, 13:15:00
Das Thema Urlaub und dessen Abgeltung bereitet ja fast überall Probleme. Da sind die längeren Lehrgänge, dann ein Eins und dann noch der Jahresausbildungsplan der Einheit usw. Dann wieder die geringe Personalstärke in der Haupturlaubszeit und die Gestellung von Diensten bzw. Personalanforderung für Dienstleistungen generell usw. Aus Fürsorgegründen bzw. der gesetzlichen Grundlage entsprechend, muss ein Abgelten des Urlaubs erlaubt werden, die Lehrgangsplanung wird ja schließlich im Voraus erstellt und andere Dinge stehen ja auch rechtzeitig fest, so dass keiner aus allen Wolken fallen braucht, wenn ein Soldat den ihm zustehenden Urlaub beantragt.
Lange Lehrgänge gab es schon immer, nur haben sich viele andere Dinge im Laufe der Jahre dazugesellt, die die Planung oft erschweren.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: BSG1966 am 12. Januar 2014, 16:14:00
Zitat von: miguhamburg1 am 12. Januar 2014, 00:08:20
Jeder Soldat hat Anspruch auf seinen Erholungsurlaub. Das wird auch bei der Dienst- und Lehrgangsplanung der Marine berücksichtigt. Es gibt da nämlich eine verbindliche Soldatenurlaubsverordnung...

Steht in der Soldatenurlaubsverordnung auch, dass jeder Soldat Anspruch auf Erholungsurlaub zu jedem Zeitpunkt hat?! Also sprich, kann ich sagen, "nee du darfst erst in der zweiten Jahreshälfte Urlaub nehmen"?
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2014, 16:26:04
ZitatSteht in der Soldatenurlaubsverordnung auch, dass jeder Soldat Anspruch auf Erholungsurlaub zu jedem Zeitpunkt hat?!

Nein.

ZitatAlso sprich, kann ich sagen, "nee du darfst erst in der zweiten Jahreshälfte Urlaub nehmen"?

Ja, wenn dienstliche Gründe (und Laufbahnlehrgänge sind wichtige dienstliche Gründe) das anders nicht zulassen.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: BSG1966 am 12. Januar 2014, 17:16:07
Heißt also im Endeffekt, der TE wird spätestens mit Lehrgangsbeginn erfahren, ob Urlaub eingeplant ist oder nicht - wenn nicht, kann er den Urlaub dann nach dem Lehrgang anvisieren. Tadaaa.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. Januar 2014, 17:29:58
Für die Urlaubsgehrung ist der nächste Disziplinarvorgesetzte zuständig. Der Soldat hat Anspruch darauf, frühzeitig zu erfahren, wann die für ihn vorgesehenen Urlaubszeiträume sind. Dem Fragensteller ist also zu raten, zunächst Verbindung mit seinem KpFw oder Wachtmeister aufzunehmen, um dies zu klären... Falls der diese Frage nicht beantworten kann, kann er den DV oder bei derPersfSt nachfragen (lassen).
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2014, 18:30:54
Zitat von: BSG1966 am 12. Januar 2014, 17:16:07
Heißt also im Endeffekt, der TE wird spätestens mit Lehrgangsbeginn erfahren, ob Urlaub eingeplant ist oder nicht - wenn nicht, kann er den Urlaub dann nach dem Lehrgang anvisieren. Tadaaa.

Wenn während des Lehrgangs ein Urlaubszeitraum eingeplant ist, steht dieser auch im Lehrgangskatalog.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2014, 18:41:05
Normalerweise nutzt man die Zeit zwischen den Lehrgängen für den Urlaub. Was soll die Stammeinheit auch mit einem anfangen.
Titel: Antw:Urlaub in der Bootsmannsausbildung
Beitrag von: Rollo83 am 12. Januar 2014, 22:27:00
An der Kommandierung kann man den Urlaub auch erkennen wenn man nicht im Stande ist den Lehrgangskatalog im Intranet zu öffnen.

Jeder informiert sich ja bei Kameraden wie lange ein Lehrgang geht und wenn zB der AMT 10 Wochen dauern soll aber die Kommandierung zB über 13 Wochen geht, ja dann wird dort Urlaub sein.