Hallo zusammen,
habe erst von Kameraden gehört, dass erst einen Regelung eingeführt wurde, dass man sich erst nach "überstandenen" 2/3 der ursprünglichen Wehrdienstzeit weiterverpflichten kann.
Mein eigenes Beispiel: Bin FWD23 und habe einen Laufbahnwechsel zum Feldwebel (Fachdienst) vor. Kann ich also erst nach 16 abgeleisteten Monaten einen Antrag einreichen oder schon vorher, sodass ich nach 16 Monaten meinen Dienstantritt im FA-Btl habe?
Gruß,
Stefan
Zitat... habe erst von Kameraden gehört, dass erst einen Regelung eingeführt wurde ...
Dann fragen Sie genau diese Kameraden doch mal, wo das denn steht. Mir ist jedenfalls sowas noch nicht zu Ohren (und Augen) gekommen - was aber nichts besagen soll. Sprechen Sie, wenn Sie Soldat sind, mit Ihrem Spieß und/oder Ihrem Personalfeldwebel.
Sie können sich zu jeder beliebigen Zeit als Feldwebel bewerben. Das nach den 2/3 der Dienstzeit war vor langer Zeit einmal Richtschnur, weil bei Bewerbungen aus der Truppe die Diesziplinarvorgesetzten einen Beurteilungsbeitrag dazu erstellen mussten. Das machte natürlich nur dann Sinn, wenn sie den Soldaten etwas längere Zeit erlebt hatten.