Hallo,
Ich bin im Moment SAZ 4 und muss aus Familiären Gründen die Bundeswehr wärmend der Probezeit wieder verlassen. Nun meine Frage, ich habe ja jetzt schon Sold für den Januar bekommen muss ich wenn ich jetzt in der Mitte des Monats kündige einen Teil zurück bezahlen oder wie verhält sich das? Ich habe auch noch kein Trennungsgeld sowie Familienzuschlag für meine geleistete Zeit bezahlt bekommen das steht mir aber noch zu oder!?
Vielleicht kann ja jemand meine Fragen beantworten!
Danke!
Ja Sie werden einen Teil zurückzahlen müssen.
Zitatich habe ja jetzt schon Sold für den Januar bekommen muss ich wenn ich jetzt in der Mitte des Monats kündige einen Teil zurück bezahlen oder wie verhält sich das?
Ja, den überzahlten Teil ihres Besoldungsabschlages wird das zuständige BAZ zurückfordern. Trennungsgeld ist nicht Bestandteil ihrer Besoldung, auch darauf haben Sie anteilmäßigen Anspruch. dafür ist aber Ihr Rechnungsführer zuständig.
Und wieviel wird das etwa sein?
Aber das Trennungsgeld und den Familienzuschlag bekomme ich noch nachbezahlt oder?
Das Trennungsgeld müssen Sie beantragen, deshalb ja mein Hinweis auf den Rechnungsführer.
Was für einen Familienzuschlag meinen Sie? Der ist doch Bestandteil der Besoldung. Da Sie nur einen Abschlag auf Ihre Besoldung bekommen haben, wird das BAZ das Ganze verrechnen und dann die Rückforderung stellen. Wie viel das sein wird, kann Ihnen hier sicher niemand beantworten, das kann nur der Bearbeiter beim BAZ.
Ich meine den Zuschlag den ich bekomme weil ich verheiratet bin und ein Kind habe!
Was meinen sie mit anteilig? Wird das dann so gerechnet das wenn ich Geld für 30 Tage bekommen habe und nur 15 davon dienst hatte muss ich dann die hälfte also für 15 Tage zurück bezahlen?
Wie wärs, wenn du Dir selbst die Zeit gibst und erst mal 1-2 Monate Bundeswehr vergehen lässt?
Oder bist du nicht mehr in der AGA?
Ich bin raus aus der Aga! Hat auch nichts mit der Bundeswehr zu tun ist eine Private Sache!
Zitat von: BHC am 14. Januar 2014, 18:06:36
Ich meine den Zuschlag den ich bekomme weil ich verheiratet bin und ein Kind habe!
Und der ist Besoldungsbestandteil. Wenn Sie nicht mehr in der GA sind, wieso haben Sie den noch nicht bekommen? Steht doch in der Gehaltsbescheinigung.
ZitatWas meinen sie mit anteilig? Wird das dann so gerechnet das wenn ich Geld für 30 Tage bekommen habe und nur 15 davon dienst hatte muss ich dann die hälfte also für 15 Tage zurück bezahlen?
Wenn Sie für den ganzen Monat Besoldung bekommen haben aber nur den halben Monat Dienst geleistet haben, müssen Sie natürlich die überzahlte Hälfte zurückzahlen. Klingt komisch. liebe Kinder, ist aber so ...
Ok, hier müssen wir einmal differenzieren zwischen den Bezügen, die vom zuständigen Servicecenter des Bundesverwaltungsamtes bezahlt werden, und dem Trennungsgeld!
Das BVA wird unter Berücksichtigung aller Umstände und der bereits getätigten Zahlungen eine Art "Schlussabrechnung" erstellen und eventuell zu viel gezahlte Beträge sicherlich zurück fordern! Und der Rechnungsführer im BwDLZ wird das Trennungsgeld berechnen und auszahlen! Eine Art "interne Verrechnung" dieser grundverschiedenen Leistungen ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich! Heißt im Klartext, dass die Bundeswehr einerseits eine (berechtigte) Forderung für zu viel gezahlte Bezüge gegen Sie haben kann, auf der anderen Seite Ihnen aber noch das Trennungsgeld schuldet. Das eine hat mit dem anderen definitiv nichts zu tun ...
Hast du denn jetzt auch im Januar erst angefangen?
Soeit ich weiß bekommt man für den ersten Monat innerhalb der ersten zwei Wochen einen Abschlag vom ersten Sold. Wenn du schnell gekündigt hast, und das Geld noch nicht bei dir angekommen ist, wird die Zahlung gestoppt, und du bekommst anteilig deine geleisteten Tage gezahlt. Falls das Geld schon da ist, musst du zurückzahlen.
Grüße