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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Cente am 14. Januar 2014, 19:30:57

Titel: Anspruch Familienzuschlag - Kind von Freundin
Beitrag von: Cente am 14. Januar 2014, 19:30:57
Hallo,

Meine Freundin hat aus früherer Beziehung ein Kind (4) mitgebracht.
Nun leben wir zusammen in einem Haushalt.

Hat jemand Ahnung, ob nun auch Ich Anspruch auf Familienzuschlag
habe, da sich an der Sachlage zur "normalen" Familie ja nichts ändert ??


Vielen Dank im Voraus !



Titel: Antw:Anspruch Familienzuschlag - Kind von Freundin
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2014, 19:38:07
Ist das Ihr Kind? Haben Sie das Kind adoptiert?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja!" beantworten können, dann würde ich den Kinderzuschlag unter Vorlage der Geburts- oder Adoptions- oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde beantragen! Wenn nicht, dann ... wird das wohl nix ;) !
Titel: Antw:Anspruch Familienzuschlag - Kind von Freundin
Beitrag von: Cente am 14. Januar 2014, 20:12:15
Weder mein Kind, noch adoptiert. Ist das leibliche Kind meiner Freundin.  ???


Titel: Antw:Anspruch Familienzuschlag - Kind von Freundin
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2014, 20:28:18
Dann heiraten Sie Ihre Freundin und adoptieren Sie das Kind, sonst wird es nichts mit dem Zuschlag (Familien- und Kinder ...) ;) ! In der aktuellen Situation haben Sie definitiv keinen Anspruch darauf!