Hallo zusammen,
ich habe auch meine Einplanung erhalten, und wollte nur mal wissen wer vielleicht noch so am 01.04.2014
in Sondershausen seine Eignungsübung macht.
Ich komme aus Oschersleben, vielleicht finden sich ja noch Leute aus der Gegend das man zusammen fahren kann.
Hey bin auch dabei, komme aber aus dem Saarland
Saarland ok das ist ja auch nee Ecke.
Ich war Heute mal da, wollte die Strecke mal fahren und mir die Kaserne angucken.(sind ja bei nur 105km)
@Holzwurm Wie alt bist du wenn ich fragen darf?
Ich bin 34 und bestimmt der Älteste, das war schon im KC Berlin beim Test so. 8)
Hallo alle zusammen,
komme aus dem Raum Berlin, falls jemand Interesse hat mit mir mitzufahren.
Hallo zusammen,
ich bin auch am 1.4 mit dabei.
Ich komme vom Niederrhein, fahre aber wohl von Berlin aus nach Sondershausen.
Hey das ist ja Super, am besten wir telefonieren mal und quatschen uns was ab.
@micha79 ich bin momentan noch 24, bis zum dienstantritt jedoch 25
Guten Abend,
auch ich werde am 01.04. in Sondershausen erscheinen.
Ich fahre mit dem Zug aus Nordhessen dorthin, aber ich würde auch bei einer Fahrgemeinschaft mitmachen.
Schön das werden ja immer mehr.
@SilvioW wenn du über oschersleben den kleinen Umweg in Kauf nehmen würdest,
würde ich bei dir mitkommen natürlich beteilige ich mich an der Tankrechnung, oder anders du lässt dein Auto hier stehen und ich fahre weiter mir egal.
Zitat von: Micha79 am 16. Januar 2014, 11:42:34
ich habe auch meine Einplanung erhalten, und wollte nur mal wissen wer vielleicht noch so am 01.04.2014
in Sondershausen seine Eignungsübung macht.
Bin auch dabei und komme aus der Nähe von Chemnitz.
Kurze Frage ich bin Wiedereinsteller und habe schon 5 Jahre Dienstzeit hinter mir. Woher weißt du das es zur Eignungsübung ist? Bei mir steht in der Einplanung Grundausbildung.
ZitatWoher weißt du das es zur Eignungsübung ist?
Ich vermute, dass er auf Grund seines Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn Uffz allg FD oder Fw allg FD zu einer Eignungsübung einberufen wird.
Genau, hatte erst eine Einberufung in meine Stammeinheit direkt bekommen und 2 Wochen später halt nach Sondershausen zur Grundausildung (Laut Einplanungsschreiben). Werde direkt als SU eingestellt. Geht die Eignungsübung in Sondershausen dann die ganzen 4 Monate?
ZitatGeht die Eignungsübung in Sondershausen dann die ganzen 4 Monate?
In irgend einem anderen Thread habe ich gelesen, dass Eignungsübende den 4. Dienstmonat der EÜb in ihrer Stammeinheit auf ihrem Dienstposten Dienst leisten sollen. Ich weiss aber nicht, welcher Thread das genau war.
Ja genau so ist es bei mir Fw allg FD, und weil mein Facharbeiter anerkannt wird höherer Dienstgrad.
@hannes86 Weil in meinem Schreiben steht Einberufung zur Eignungsübung von 4 Monaten.
Ps. achso ja das mit dem 4 Monat hat man mir auch so erklärt, das man da in seinem StammTrTeil eingearbeitet wird.
Ist ja auch richtig so. Die Eignungsübung dauert immer noch 4 Monate und kann auf Antrag des Soldaten oder des Disziplinarvorgesetzten einmalig um max. 4 Monate verlängert werden.
Zitat von: hannes86 am 23. Januar 2014, 19:24:11
Genau, hatte erst eine Einberufung in meine Stammeinheit direkt bekommen und 2 Wochen später halt nach Sondershausen zur Grundausildung (Laut Einplanungsschreiben). Werde direkt als SU eingestellt. Geht die Eignungsübung in Sondershausen dann die ganzen 4 Monate?
Aber bestimmt nicht auf Grund Ihres verwertbaren Berufsabschlusses als Uffz allg FD bzw. als Stuffz (FA) in der Laufbahn der Fw allg. FD, oder?
http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/c4/NYzBCsIwEET_aDcp9lBvlqJ4rQdbb2sammialGWjFz_eVHAGhgczDN6wONLLzyQ-RQo44Gj8_v4GZy0DPSXbECCSceyNExvhQY4rpXcFYqYf4nX7mSyYFK1sWYbiS85MkhjWxBK2JjOXBvyEo9Jdq2r1l_40x8tpaGpddee2x3VZDl_-dhre/
Nexu5/Tapatalk
Also Männers auch ich bin ab 1.4. in Sondershausen dabei.
Allerdings in der 2./FA/UA-Btl. 1
Davon auch welche hier ?
Komme übrigens auch aus Berlin. :-)
Moin,
ein Freund von mir und ich sind auch ab dem 01.04 im 2./FA/UA-Btl. 1 dabei.
Wir kommen aus Mühlhausen in Nordthüringen also in der nähe.
Grüßt euch,
bin auch ab dem 01.04 in Sondershausen (2./FA/UA-Btl. 1) dabei.
Ich hab es aber etwas weiter als die meisten hier, komme aus Dortmund. :P
Ich bin auch in der 2. Kompanie.
Kann die 2./ ja auch fast eine Facebook Gruppe aufmachen :-D
Hört sich doch schwer nach einem Plan an ;)
Hier ein Internet/Facebook-freak unter uns der das erledigen könnte ? :-D
Von mir aus auch einer aus der 1./ :-P
Grüßt euch,
hab jetzt einfach mal eine Gruppe in Facebook gegründet.
Schreibt mir bitte hier euren Facebooknamen, dann füge ich euch hinzu.
Tag gesagt,
bin nicht bei FB und fahre trotzdem nach Sondershausen.
Komme aus Raum Leipzig (GRM).
Wäre an ner Fahrgemeinschaft interessiert (Selbstfahrer,Diesel).
Meldung per PN.
Ach und ich nage bereits an der 31... ;-)
Das Alter sollte kein Problem sein da wir alle das selbe Ziel haben und das selbe durchmachen werden.
Ergänzen und unterstützen sind die ausschlagebenden Punkte für mich :-)
Hey ich bin auch schon 35 8) bei Dienstantritt
Dann dürfte ich mit 19 ja so ziemlich der jüngste sein ;D
Huhu, sind vielleicht noch Frauen hier dabei? :)
Also nach der letzten Post bin ich jetzt auch 2./FA/UA-Btl 1.
Und bis 9 00Uhr sollen wir da sein, da fällt für mich die DB aus. ;)
Ich fahre auf jeden Fall mit dem Auto, aus Richtung Oschersleben.
Moin (:
werde mich am 01.04. euren Sandkastenspielen mal anschließen (; bin gespannt ob der Lehrgang so ähnlich ausfällt, wie bei unseren OA Kameraden.. seid ihr alle wiedereinsteller oder Neuankömmlinge?
Hallo zusammen,
ich bin Wiedereinsteller und war 2003 schon mal, was sich auf die Erfahrungsstufe in der Besoldungstabelle durchaus positiv auswirkt.
Da die Bahnanfahrt für die meisten ausfällt; unter Abgabe des Zugtickets erhält man die Erstattung der Fahrtkosten mit dem Kfz (per Antrag).
Desweiteren sei anzumerken, dass dies ein angewiesener Lehrgang ist, soll bedeuten, dass die Kosten für die Pendelei zwischen Stammtruppenteil und Lehrgangsort voll angerechnet werden kann und wenn nicht sogar zusätzlich vom Dienstherrn erstattet wird.
Also auf der Steuererklärung für 2014 sieht das dann so aus:
Lehrgang ohne doppelte Haushaltsführung (da unter 3 Monate Dauer):
Anfahrt 01.04.14: xxxkm x 0,30€
Verpflegungsmehraufwand: 01.04.14 9:00-24:00uhr = 15h entspricht 12,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 02.04.14 0:00-24:00= 24,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 03.04.14 0:00-24:00= 24,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 04.04.14 0:00-15:00= 12,00€
Heimfahrt 04.04.14 xxxkm x 0,30€ oder aber hier Fahrt zum Haupttruppenteil (auf dem Papier wg. Lehrgang)
Es entstehen also exemplarisch in dieser Woche Kosten zur Lohnsteuerminderung von: 132,-€ zzgl. Kilometer: Bsp einfache Strecke: 100km x2 x 0,3€ = 60,-€ ergeben total: 192,-€
Bei den Fahrtkosten sollte man hinschauen, bis 4xxx,-€ kosten an km sind ohne Nachweis des Unterhalts eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz möglich ab dann ist man dem FA nachweispflichtig. Da jeder, auch ohne Führerschein, ein Auto zulassen kann ist es also nur ein Rechenspiel. Wer dann das Fahrzeug bewegt hat
ist sekundär, der Arbeitslose Bruder kann einen ja zum Dienst Gefahren haben weil die Zugverbindung doof ist ;-) aber letztendlich fährt man eh bei nem Kameraden mit.
Auch kann man per Antrag beim Dienstheern wohl zwei einfache Heimfahrten ersetzt bekommen (zum Preis der BahnCard 50 zum Besuch seines(r) Kindes(r)) wie aber die Voraussetzungen dafür sind muss geprüft werden.
Im weiteren Dienstverlauf wird es dann interessant, meine Kaserne ist 96km entfernt, Status: Heimschläfer = prima
mind. 5 Tage x 96 = 480km = 144,-€
Die km sind nur anzusetzen wenn der Arbeitsort aufgesucht wurde.
Auch darf man eine längere Strecke ansetzen wenn diese länger ist (Zeitersparnis).
Falls der Dienst 24h dauerte gelten oben angewendete Pauschalen.
Ob man nun tatsächlich jeden Tag die Strecke fährt oder in nem Womo vor der Kaserne schläft ist irrelevant. Die nachweislichen Faktoren sind: Heimatadresse, Status, Standort und ab 4xxx,-€ kosten für km/Jahr eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz.
Ich empfehle daher jedem mind. wöchentlich die Daten in eine Excel
Tabelle einzutragen um am Jahresende mit der Summe Funktion die Werte auf die Lohnsteuererklärung
übertragen zu können.
Alle Angaben ohne Gewähr und aus legalen Steuertips entnommen.
Zitataber letztendlich fährt man eh bei nem Kameraden mit.
ZitatOb man nun tatsächlich jeden Tag die Strecke fährt oder in nem Womo vor der Kaserne schläft ist irrelevant
Das von Dir dargestellte Verfahren sind Steuerbetrug - eine Straftat.
Zitat von: Max92F am 24. Februar 2014, 22:49:36
Moin (:
werde mich am 01.04. euren Sandkastenspielen mal anschließen (; bin gespannt ob der Lehrgang so ähnlich ausfällt, wie bei unseren OA Kameraden.. seid ihr alle wiedereinsteller oder Neuankömmlinge?
Also Ich bin Neuankömmling.
Bin auch am 01.04. Dabei
Facebookgruppe steht.
https://m.facebook.com/groups/395123367291776/
Hallo F_K,
das sind legale Möglichkeiten um die Steuerlast zu senken.
Wenn man also als Mitfahrer eines Kfz die Strecke ansetzt darf 0,3€ bis 4500,-€/Jahr geltend gemacht werden. Für Bahn, Fahrrad, Motorrad und Co. müssen natürlich die korrekten km Sätze angegeben werden oder man legt 1zu1 die Tickets um, dies geht sogar zusätzlich.
Auszug oberste Finanzbehörde der Länder für 2014:
"Höchstbetrag von 4 500 Euro
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt
- wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird,
- bei Benutzung eines Kraftwagens für die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft und zwar für die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nicht einsetzt,
- bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insge- samt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG)."
Nachweis:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1Also am Womo Beispiel: bis 4500,-€ muss ich keinen Nachweis für entstandenen Kosten bringen ergo habe ich es nicht bewegen müssen aber können, möchte ich aber Kosten >4500,-€/Jahr geltend
machen muss ich es bewegt haben und die Fahrten glaubhaft belegen können (Tankrechnungen auf den Strecken).
Das Womo Beispiel hinkt in dahin gehend, dass es zu viele Kosten (selbst im Stand) erzeugt um überhaupt lukrativ zu werden.
Wenn Sie jedoch ihren Diesel mit 400,-€ Steuer/Jahr und dem Verzicht sich diesen Betrag über die gezahlte Lohnsteuer eben mittels km Pauschalen erstatten zu lassen, zahlen Sie 800,-€ effektiv.
Ein solches Fahrzeug unterhält man sich jedoch nur in der Regel weil man berufsbedingt viel fährt.
Es ist also eine Definitionssache ob man sich sagt: ich verprasse gern Geld um auf Arbeit zu kommen oder ob man sagt: schlimm genug das ich so viel fahren muss, da sollte man so wenig wie möglich draufzahlen, wenn man es mit legalen Mitteln minimieren kann.
Wie gesagt ich will hier niemandem etwas nahelegen was gesetzeswidrig wäre.
@ PhotoSinnThese:
Die angegebenen Strecken müssen aber auch tatsächlich gefahren werden - "fiktive Erfindungen" sind Betrug.
In dem Beipiel mit 96 km einfacher Weg werden die Pauschalhöchstgrenzen überschritten. Übernachtungspauschale kann mWn bei unentgeldlich bereitgestellter Unterkunft nicht angesetzt werden ....
Hallo F_K,
natürlich müssen die Strecken auch zurückgelegt wurden sein, alles andere wäre vorsätzlicher Betrug.
Bei unentgeltlicher Übernachtung haben Sie Recht man darf die 20,-€ Pauschale nicht ansetzen.
Sollte die Übernachtung etwas kosten, egal wie viel, darf man die 20,-€ ansetzen zzgl. überhängenden Rest.
So weit ich weiss darf man aber als SAZ nicht unentgeltlich wohnen (lt. Wdb) oder ist dies bei Lehrgängen anders?
MfG
Bei Lehrgängen wird Unterkunft unendgeldlich von Dienstherrn bereitgestellt, dass Ansetzen einer pauschale entfällt also ersatzlos.
Im Stammtruppenteil (Dauer länger als 3 Monate) kann dann kaum mit Pauschalen gearbeitet werden - sondern mit den tatsächlichen Kosten der Übernachtung - und die sind deutlich niedriger als die Pauschale.
Dann sinds jetzt schon zwei fb-gruppen :-D
https://m.facebook.com/groups/720898164607207
Hallo an alle zukünftigen der 2./FA UA-BTL 1 in Sondershausen,
habe auch bescheid bekommen das ich am 01.04.14 meinen Dienst antreten darf.Wollte mal fragen ob jemand sagen kann was für Niveau von uns erwartet wird.
Stehen wir dort auf AGA oder Fw Ebene.
Würde gern mal wissen ob es möglich ist nach Hause zu fahren, würde schon mal unter der Woche nach Hause.
zum Thema Niveau, bei den OA sollte es doch sehr ähnlich sein zu uns..
das hieße, dass es zum Teil AGA sein wird, da wir auch Neuankömmlinge unter uns haben und zum andern ein Lehrgang. wir werden wahrscheinlich keine 'ausgangssperre' haben in der Woche, auch viel besser planbare dienstpläne und dienstschlüsse (:
Ich bin in der 1. Kompanie und ihr werdet sehen, dass ihr keine typische Grundausbildung habt sondern nur euren 6-monatigen Lehrgang...
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Das hört sich ja schon gut an, da stellt sich mir nur die Frage wie das unterschiedliche Niveau sich in der Ausbildung unter bringen lässt.
Bin mal gespannt.
Hallo komme aus Crottendorf bei Annaberg . Bin gerade in Seeth mache da die Grundausbildung und ab 1 April in Sondershausen . MfG Danny
Zitat von: 1R1N4 am 01. März 2014, 14:36:49
Ich bin in der 1. Kompanie und ihr werdet sehen, dass ihr keine typische Grundausbildung habt sondern nur euren 6-monatigen Lehrgang...
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6 Monate, dachte das wären 3 Monate. In meiner Einplanung steht, dass es eine Grundausbildung ist. Hast du eine Lehrgangsplanung, in dem die Länge drin steht?
Ihr werdet im Teil 1 der 2 Monate geht die AGA haben...ist nicht mehr so wie früher. Ich bin im Teil 2 und mache 4 Wochen mein Truppenpraktikum. Anschließend ab 31.3. Teil 3 der 3 Monate geht wieder Sondershausen.
Mach dir nicht so viele Gedanken, ihr bekommt das alles erläutert wenn ihr am 1.4. anreist...
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bin auch ab 01.04 in der 2ten