Hallo.
Ich bin 20 Jahre alt und möchte mich bei der Bundeswehr bewerben und habe ein paar fragen dazu. Ich habe keinen Schulabschluss und Vorstrafen, möchte gerne wissen ob dies einen Einfluss darauf hat?
Zu meinen vorstrafen:
Körperverletzung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einbruch (mit 14 und deswegen sollte laut Richterin dies kein Eintrag im Führungszeugnis werden)
Ich bewerbe mich für die Laufbahn der Mannschaften beim Objektschutz (luftwaffe).
Kann mir jemand diese frage beantworten?
Danke im Voraus
Zitat von: KevinHof am 16. Januar 2014, 18:44:15
Ich habe keinen Schulabschluss und Vorstrafen, möchte gerne wissen ob dies einen Einfluss darauf hat?
Natürlich hat das Einfluss.
Gruß Andi
ZitatZu meinen vorstrafen:
Körperverletzung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einbruch (mit 14 und deswegen sollte laut Richterin dies kein Eintrag im Führungszeugnis werden)
Das sind aber keine Vorstrafen, sondern das sind die Delikte, die zu Ihren Verurteilungen geführt haben. ::) Wie sahen denn nun die Strafen aus, die Sie dafür bekommen haben?
einmal 20 und wochenend arest sozialstunden
einmal 45 Sozialstunden
einmal 80 Sozialstunden und anti agressionstraining
3 wochen Jugendarrestt
und 30 Sozialstunden
Ich zähle drei Delikte und vier Strafen .... Welches wurde den mehrmals begangen?
Ggf. noch Gesamtstrafenbildung dabei?
Wie lange straffrei seitdem?
Versuchs einfach, deine Voraussetzungen sind nunmal alles andere als ideal. Versuch macht kluch. An die Msch-Laufbahn werden keine hohen Ansprüche gestellt.
Ok ich werde es versuchen
Danke viel mals für die schnelle Rückantwort
Gott bewahre, dass man dir in nächster Zeit eine Kriegswaffe in die Hand gibt.
Dies ist schwer zu erklären
1. Körperverletzung (ich habe jemandem am hals gepackt und der ist zu arzt gegangen und hat mich angezeigt)
2.körperverletzung ( gegen einen Polizist) (alkoholisiert)
3.körperverletzung ( wueder mir angehangen obwohl ich es nicht war deshalb nur 30 Sozielstunden weil es jemand war den ich kannte und ich nichts gesagt habe)
einmal mit einem roller alkoholisiert gefahren ohne führerschein und das selbe einmal mit auto auch alkoholisiert
Zitat von: ulli76 am 16. Januar 2014, 20:49:59
Gott bewahre, dass man dir in nächster Zeit eine Kriegswaffe in die Hand gibt.
Alles Jugendstrafen, also halb so wild. Trotzdem sehe ich wenig bis keine Chance, sorry. Und da du keinen Schulabschluss hast bist du kombiniert mit deiner kriminellen Vergangenheit wohl für keinen Arbeitgeber interessant. Mein Rat. Versuch mit allen Mitteln einen guten Schulabschluss nachzumachen. Ansonsten kannst du dein Leben mit hoher Wahrscheinlichkeit nie selbst in die Hand nehmen.
Gruß Andi
Wie lange ist die letzte Verurteilung her?
Halb so wild? Körperverletzung bei einem Polizisten?
Überhaupt 3 Gewalttaten. Sorry aber ich sehe da keine charakterliche Eignung für den Soldatenberuf. Nun glauben wir mal aber an das Gute im Menschen und das Sie einsichtig waren,sich geändert haben etc.
In dem Fall beherzigen Sie bitte das was Andi schrieb.
Die letzte Verurteilung war im November 2013 und die tat davon war auch vor meinem Arrest und der Arrest hat aus mir einen Besseren Menschen gemacht. Ist ein Jugenarret nicht dafür da um wach zu werden?
Ja ne ist klar. Beweis erstmal, dass die Strafe wirklich eine Wirkung auf dich hatte.
War ja bisher auch nicht so. Und bisher sind noch nicht einmal 3 Monate vergangen.
Vergiss es. Kein Rechtsberater wird das absegnen.
Würdest du jemandem wie dir vertrauen, dich an Waffen ausbilden und dir dein Leben anvertrauen?
Haben Sie denn überhaupt die allg. Schulpflicht erfüllt?
Genau genommen sind 8 Monate vergangen nach meinem arresr, kann ja nichts dafür das der gerichtstermin dauernd verschoben wurde wegen Unterbesetzung des Gerichts und erst im november 2013 war. Die letzte Tat, die ich nichtmal begangen habe aber keine richtigen beweise hatte war ja vor meinem Arrest.
Edit:
Doppelpost gelöscht
Ja ich habe die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
Werden Sachen wie Schlechtes Elternhaus, Heimaufenthalt und Schulwechsel von Duisburg nach Bayern auch berücksichtigt?
Jetzt ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber wieso denkst du, dass du bei der Bundeswehr klar kommst, wenn es offensichtlich im echten Leben nicht klappt?
Tut mir Leid, aber wenn Sie dich einstellen falle ich vom Glauben ab...klingt für mich nach letze Chance Bundeswehr?!
Finde leider die Edit Funktion nicht...
Du schreibst du hast keinen Schulabschluss, doch wird selbst in der Mannschaftslaufbahn der Hauptschulabschluss vorrausgesetzt.
Mach erstmal nen Schulabschluss, den wirst du nach der BW auch brauchen.
Der Hauptschulabschluss als Voraussetzung für die Laufbahn der Mannschaften? Diese steile Behauptung können Sie doch sicher auch mit einer Quelle belegen?
Kann er nicht, weil es Quatsch ist.
Man muss lediglich die volle Schulpflicht erfüllt haben.
Zitat von: KevinHof am 16. Januar 2014, 21:33:13
Ja ich habe die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
Glaube ich nicht! Bayern ist nämlich wie Niedersachsen eines der wenigen Länder in dem 12 Jahre Schulpflicht bestehen (siehe
http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-70/85_read-4683/]hier[/url]: Die Schulpflicht "dauert in der Regel zwölf Jahre und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und einer anschließenden Berufsschulpflicht von weiteren drei Jahren, falls keine weiterführende Vollzeitschule besucht wird."
Und diese 12 Jahre Schulpflicht führen grundsätzlich dazu das es fast keine Chance gibt nicht wenigstens einen Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung abzuschließen.
Gruß Andi
Lieber Kevin,
es ist immer ratsam, zumindest den Hauptschulabschluß zu haben - dies solltest Du als erstes angehen - ggf. geht dies ja in Verbindung mit einer Ausbildung.
Danach sollte eine Bewerbung in der Bw auch problemlos sein.
Ohne Schulabschluss ist es verdammt schwer einen Fuß im Leben zu fassen. Versuchen sie erstmal ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.
Gruß
Ich möchte Ihnen das auch ins Herzen legen..
Trink nicht mehr soviel Alkohol und konzentriere dich darauf, wenigstens den Hauptschulabschluss mit gutem Benehmen und guten Leistungen zu bestehen!
Das wäre ein Beweis dafür, dass du dich verändert hast.