Wiedereisteller mit 30 als ehemals SAZ 4 (StUffz)
Hallo liebe Forengemeinde ;)
Ich habe mir schon div. Threads hier durchgelesen, aber so richtig entsprach keiner meiner Situation.
Besteht für mich die Möglichkeit in die Feldwebel bzw. Offz. /Offz.milFD Laufbahn zu kommen ?
Hier meine Vita: 30 Jahre, Landesbeamter (auf Lebenszeit - derzeit A7), verheiratet (Ehepartner ebenfalls Landesbeamter), keine Kinder, Realschulabschluß, Berufsausbildung: Bürokaufmann (IHK),
div. weitere Qualifizierungen: Personalfachkaufmann (Zertifikat), Ausbilder Eignung (IHK), Datenschutz Manager (IHK), Qualitäts- Manager (IHK), Projekt Leiter (IHK), Englisch B2, SAP Foundation Level / SAP Human Resources / SAP Logistik zertifiziert, Übungsleiter Breitensport (zivil), DSA Prüfer (zivil), Führerschein ABCE, Rettungsschwimmer inkl. Lehr-Rettungsschwimmer.
Bei der Bundeswehr war ich SAZ 4 und wurde als StUffz entlassen, ATNs hatte ich: Sich/- Wachsoldat, Hlf im SanDienst, StabsDst Sdt, StDst Uffz, PersUffz, Kraftfahrer BCE, Reservistenbearbeiter.
Ich habe 2013 die allg. Offz. Eignung bekommen, weil ich mich für die Reserve beworben hatte, diese gilt laut dem Schreiben das ich mitbekommen habe bis 2016.
Würde die allg. Offz. Eignung gleichwertig mit der Feldwebeleignung sein und welche Chancen hat man heutzutage überhaupt Berufssoldat zu werden ?!
Beim Karriereberater habe ich erst einen Termin für ende Februar 2014 bekommen :o
Vielen Dank jedenfalls schon mal für Eure Kommentare und Einschätzungen ;D
Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind dann behalten Sie um Himmels Willen die Stelle.
A7, also Regierungsobersekretär ;) ! Na ja, Sie gehen mindestens als Regierungshauptsekretär, wenn nicht gar als Amtsinspektor in Pension!
Und das wollen Sie aufs Spiel setzen für eine "Karriere" als SaZ, bei der Sie bei entsprechender Würdigung Ihrer Qualifikation mit A6 einsteigen und eine ungewisse Aussicht auf Übernahme als BS haben? Na dann viel Spaß ;D !
Ach ja, Sie haben die Eignung als ResOffz bekommen, mehr nicht ;) ! Für die Zulassung als OA im Truppendienst benötigen Sie mindestens die (bei Ihnen meines Erachtens nicht vorhandene!) Fachhochschulreife! oder war die bei einer Ihrer Weiterbildungen enthalten?
Es würde auch Realschule mit Beruf reichen, zumindest formal.
Formal ja, aber dann geht er wohl in Pension, wenn er fertig studiert hat ;D ?
Realschule mit Berufsabschluß genügt Es gibt doch einige OAs TrDst ohne Studium, die ganz normal ihren OAL machen.
Was ich ganz und gar nicht verstehe: Als Beamter auf Lebenszeit einen unsicheren Job als SAZ annehmen. Gibt es denn die Möglichkeit nach der Laufbahn SAZ wieder in das Beamtenverhältnis zurück zu gehen?
Kenne mich da ja nicht aus, würde mich aber doch mal interessieren.
Wenn nicht, dann sollte man sich überlegen, ob eine ungesicherte Zukunft, bei der die Chance BS zu werden äußerst gering ist, wirklich ein guter Tausch gegen das Beamtenverhältnis darstellt.
Vielen Dank schon mal,
im Pension werde ich wohl, wenn es hier so bleibt mit A7 gehen, seit 2011 gehe Beamte des mittleren Dienstes in dem Bundesland in dem ich diene durchaus damit in den Ruhestand.
Des weiteren gibt es doch sowas wie Besitzstandswahrung oder ?! Ich würde doch auch bei der BW A7 behalten ?!
Außerdem muss man ja nicht studieren um zwangsläufig Offz zu werden oder ?!
Gibt es den Offz milFD nicht mehr und würde ich nochmal ein drei Tägiges Testverfahren durchlaufen für die Feldwebellaufbahn, obwohl ich schon drei Tage in Köln war ?! ???
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 17:48:46Des weiteren gibt es doch sowas wie Besitzstandswahrung oder ?! Ich würde doch auch bei der BW A7 behalten ?!
Von was träumen Sie eigentlich nachts ;) ? Bei der Bundeswehr werden Sie, nachdem das Land bei dem Sie aktuell beschäftigt sind, Ihnen die Entlassungsurkunde ausgehändigt hat, mit dem zuletzt erreichten Dienstgrad eingestellt, weil Ihre Qualifikationen wohl eher nicht für mehr reichen! Und als StUffz bekommt man nun mal A6! Und für den offz MillFD können Sie sich bewerben, wenn Sie mal Feldwebel sind ...
ZitatVon was träumen Sie eigentlich nachts ;) ?
Nach meinen Rechtskenntnissen ist sowohl im Bundesbesoldungsgesetz als auch im Landesbesoldungsgesetz geregelt das eine erreichte Gehalts Stufe auch bei Wiedereintritt bestehen bleibt !
ZitatUnd für den offz MillFD können Sie sich bewerben, wenn Sie mal Feldwebel sind ...
Danke sehr, das wollte ich wissen, hätte ja sein können das die BW das weg rationalisiert hat.
Sie sind bei der Bundeswehr als StUffz ausgeschieden, der nach A6 bezahlt wurde, oder? Also werden Sie auch so wieder eingestellt! Es sei denn, Ihre Qualifikation reicht für eine Einstellung als Feldwebel aus, was ich allerdings so nicht beurteilen kann!
Ein Bekannter von mir war Regierungsobersekretär in Baden-Württemberg, hat seine Entlassungspapiere bekommen und ist jetzt Regierungsinspektoranwärter und eben wieder kein Beamter auf Lebenszeit! Er erhält Anwärterbezüge und nicht A7!
ZitatSie sind bei der Bundeswehr als StUffz ausgeschieden, der nach A6 bezahlt wurde, oder?
Genau richtig :)
ZitatEin Bekannter von mir war Regierungsobersekretär in Baden-Württemberg, hat seine Entlassungspapiere bekommen und ist jetzt Regierungsinspektoranwärter und eben wieder kein Beamter auf Lebenszeit! Er erhält Anwärterbezüge und nicht A7!
Eben das sollte nicht passieren, wenn ich z.B. innerhalb aufsteigen will wäre ich auch Inspektor Anwärter, würde aber A7 behalten, das wäre ja Lustig wenn jeder Lebensältere der Aufsteigen möchte und bereits eine Stufe fest hat, wieder Anwärterbezüge bekommt. (Natürlich glaube ich ihnen in dem von ihnen beschrieben Fall)
Ist natürlich immer auch eine Verhandlungssache.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen wieder mit A6 eingestellt zu werden, meine Bedenken waren mein Alter, ich dachte bei Fw bzw. Offz. ist bei 29 Jahren Schluss.
Stellen wir doch mal fest- der TE ist alter als 29, OA geht also nicht mehr, ebenfalls kein Fw TrD.
Da kein Studienabschluss, entfällt dessen Anerkennung im Sinn 43.
Es bleibt Fw Fachdienst mit sehr ungewissen Chancen auf BS.
Ich würde es nicht machen oder anraten - bin aber auch Warmduscher und Weichei.
Ohne Kinder und mit sicherem Verdienst der Frau kann man viel machen - bis zur Scheidung.
Bei einem internen Aufstieg bin ich ganz Ihrer Meinung! Hier ist der Bekannte allerdings bei der Bundeswehrverwaltung ausgeschieden und wurde von einer anderen Bundesbehörde als Inspektorenanwärter wieder eingestellt! Und bei Ihnen ist es so, dass Sie als Landesbeamter ausscheiden würden und von der Bundeswehr wiede3r eingestellt werden! Und ... ohne die Entlassungsurkunde von Ihrer Landesbehörde stellt die Bundeswehr Sie auch nicht ein!
Mit nem Lebenspartner als Landesbeamter macht das Ganze eh nicht so viel Sinn. Was machst du, wenn es nur ne Stelle am anderen Ende der Republik bekommst oder du später dort hin versetzt wirst?
ZitatUnd ... ohne die Entlassungsurkunde von Ihrer Landesbehörde stellt die Bundeswehr Sie auch nicht ein!
Alles klar, habe ich so Verstanden
ZitatStellen wir doch mal fest- der TE ist alter als 29, OA geht also nicht mehr, ebenfalls kein Fw TrD.
Da kein Studienabschluss, entfällt dessen Anerkennung im Sinn 43.
Es bleibt Fw Fachdienst mit sehr ungewissen Chancen auf BS.
Das heißt ich könnte maximal als SU(FA) eingestellt werden ?!
Und dann im Fachdienst mich evtl für BS bewerben bzw mich für Offz. milFD bewerben ?!
ZitatMit nem Lebenspartner als Landesbeamter macht das Ganze eh nicht so viel Sinn. Was machst du, wenn es nur ne Stelle am anderen Ende der Republik bekommst oder du später dort hin versetzt wirst?
Natürlich hoffe ich auf die neue Familienfreundlichkeit der Bundeswehr und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, meine Frau ist z.Z. A12 und bewirbt sich für den höheren Dienst auf Landesebene, daher ist ein wegziehen aus meinem Bundesland relativ ausgeschlossen, das hindert mich jedoch nicht unter der Woche dem Beruf als Soldat nachzugehen ;)
Ich weiß nicht, ob Ihr Personalfachkaufmann eventuell für eine Einstellung als Feldwebel reicht, das wird das BAPersBw prüfen müssen, wenn die Urkunde bzw. der Nachweis dort vorliegt, aber auch dann können Sie sich erst als BS bewerben, wenn Sie Ihre Dienstposten- und Laufbahnlehrgänge absolviert haben und auf Ihrem Dienstposten einmal beurteilt wurden! Und dann haben Sie genau eine Chance auf den Berufsunteroffizier! Für den Offz MilFD werden Sie getestet und wenn Sie dann nicht das Potential haben sollten, dann war´s das! Und selbst wenn Sie das Potential zugesprochen bekommen, heißt das noch lange nicht, dass man Sie auch auswählen wird!
Oh je, jetzt kommt immer mehr dazu! Sie sind nicht bundesweit mobil, aber wollen Soldat werden? Um Gottes Willen, lassen Sie das sein ...
Dass in manchen Verwendungsreihen nicht einmal 10% der Bewerber zum BS übernommen werden, ist Ihnen aber bewusst? D.h., dass Sie eher damit rechnen sollten kein BS zu werden.
Und auf die "neue Familienfreundlichkeit" der Bundeswehr sollten Sie lieber nicht setzen. Monatelange Lehrgänge verteilt in der ganzen Republik, dazu eine Verwendung dort wo die Bundeswehr sie braucht und monatelange Auslandseinsätze sind nur einige Beispiele, die aufzeigen, dass Familienfreundlichkeit und Bundeswehr sich eher ausschließen statt ergänzen. Daran wird sich auch in Zukunft wahrscheinlich eher wenig ändern.
Wenn du nicht bundesweit mobil bist, dann lass es.
Das mit der Vereinbarkeit von Familie und Dienst funktioniert anders und macht aus der Bundeswehr kein "wünsch-dir-was" (wobei mit der neuen IBUK...)
ZitatIch weiß nicht, ob Ihr Personalfachkaufmann eventuell für eine Einstellung als Feldwebel reicht, das wird das BAPersBw prüfen müssen, wenn die Urkunde bzw. der Nachweis dort vorliegt, aber auch dann können Sie sich erst als BS bewerben, wenn Sie Ihre Dienstposten- und Laufbahnlehrgänge absolviert haben und auf Ihrem Dienstposten einmal beurteilt wurden! Und dann haben Sie genau eine Chance auf den Berufsunteroffizier! Für den Offz MilFD werden Sie getestet und wenn Sie dann nicht das Potential haben sollten, dann war´s das! Und selbst wenn Sie das Potential zugesprochen bekommen, heißt das noch lange nicht, dass man Sie auch auswählen wird!
Sind Argumente, da gebe ich ihnen recht. Aber kann man nicht auch zum BS vorgeschlagen werden ?! Hat man dann ebenfalls nur einen Versuch ?!
Nein man kann nicht zum BS vorgeschlagen werden.
Zum BS können Sie nur dann gemacht werden, wenn Sie diesen Antrag stellen! Ob Sie Elvis Presley oder der Papst dafür vorschlägt, ist da eigentlich vollkommen egal! Und wenn Sie den Antrag stellen, sind Sie in genau der geschildeten Tretmühle drin, mit den bereits vorher gesagten Chancen, die als Personaler wohl eher unter 10% liegen, weil es davon genügend "Frischfleisch" gibt!
Ach ja, wenn Sie in die Personalfeldwebel-Schiene gehen, sind Sie quasi in jeder Einheit einsetzbar! Ihre Lehrgänge sind in Hannover an der schule für Feldjäger und Stabsdienst, also in Niedersachsen, und Ihre Einsätze werden weltweit stattfinden, genau wie bei allen anderen auch! Aber in dem Moment, wo Sie die Frage nach Ihrer Mobilität mit der Aussage, dass Sie aus Ihrem Ländle nicht weg können, beantworten, wird man Sie sowieso nicht einstellen! Was machen Sie denn, wenn Ihr Standort wegreformiert wird? Welchen Standort haben Sie sich denn vorgestellt? Wer sagt Ihnen denn, dass es genau dort einen Platz für Sie gibt? Fragen über Fragen ;) !
ZitatAber kann man nicht auch zum BS vorgeschlagen werden ?!
Kann man.
Aaaaber:- ich habe noch keinen solchen Fall erlebt
- auch in diesem Fall müssen Sie das ganz normale Auswahlverfahren durchlaufen.
Zitat von: dunstig am 19. Januar 2014, 18:51:51
Nein man kann nicht zum BS vorgeschlagen werden.
Das steht genau wo? ::) ;)
ZitatOh je, jetzt kommt immer mehr dazu! Sie sind nicht bundesweit mobil, aber wollen Soldat werden? Um Gottes Willen, lassen Sie das sein ...
Sie missverstehen mich, ich bin durchaus mobil, nur werde ich meinen Hauptwohnsitz, bzw. mein Eigenheim nicht aufgeben, das die Lehrgänge bzw Einsatzmöglichkeiten bei der BW Bundesweit sind ist mir bewusst. Das nehme ich in kauf.
ZitatDass in manchen Verwendungsreihen nicht einmal 10% der Bewerber zum BS übernommen werden, ist Ihnen aber bewusst? D.h., dass Sie eher damit rechnen sollten kein BS zu werden.
Nur welche Verwendungsreihen sind das ?! Als ich damals 2008 aus der BW entlassen wurde sind alle 4 Oberfeldwebel in meiner Kompanie die SAZ 12 waren als BS übernommen worden, die waren Versorger, Personaler, und zwei IT-FW ;D
Welche Verwendungsreihen das sind, ändert sich von Jahr zu Jahr! Und was dann aktuell ist, wenn Sie eventuell dran wären, weiß hier keiner! Kann ja sein, dass dann genau KEIN Personaler gesucht wird, dann hätten Sie die A-Karte gezogen ;) !
Zitat von: KlausP am 19. Januar 2014, 18:53:05
Zitat von: dunstig am 19. Januar 2014, 18:51:51
Nein man kann nicht zum BS vorgeschlagen werden.
Das steht genau wo? ::) ;)
Dass es diese Möglichkeit gibt, war mir nicht bewusst. Wieder was gelernt. ;) Da du aber selber sagst, dass du es in deiner langen Dienstzeit noch nie erlebt hast und man trotzdem das Testverfahren durchlaufen muss, ist diese Möglichkeit doch eher theoretischer Natur und damit für den TE nicht hilfreich.
Doch, hab ich schon erlebt. Das weitere Verfahren ist aber genauso wie bei allen anderen Bewerbern und die Bedingungen müssen auch erfüllt sein.
Ein Vorschlag bedeutet übrigens nicht automatisch, dass man genommen wird.
@DeerHunter: Du willst dann also bis zum Ende deiner Karriere pendeln? Wenn´s dumm läuft jedes Wochen 2x6 Stunden und mehr in Zügen oder auf Autobahnen verbringen? Was sagt dein Partner dazu?
Zitat... und man trotzdem das Testverfahren durchlaufen muss ...
Wenn das nicht so wäre, könnte man sich ja das Auswahlverfahren auch gleich ganz sparen. Dann bräuchte nur der Chef seine ihm genehmen BS-Kandidaten vorzuschlagen und alles wäre geritzt. Das würde dann allerdings eine geregelte Personalführung ad absurdum führen.
Zitat@DeerHunter: Du willst dann also bis zum Ende deiner Karriere pendeln? Wenn´s dumm läuft jedes Wochen 2x6 Stunden und mehr in Zügen oder auf Autobahnen verbringen? Was sagt dein Partner dazu?
Mein Partner steht der Sache aufgeschlossen gegenüber, ich meine jeder der zur BW geht muss sich darüber im klaren sein das man versetzt wird.
Ich habe jedoch viele Kollegen erlebt die ihren sicheren Kob an den Nagel gehängt haben und lieber zur BW gegangen sind, wobei die meisten auch an Standorten eingesetzt werden die Sie sich vorher aussuchen durften
ZitatWelche Verwendungsreihen das sind, ändert sich von Jahr zu Jahr! Und was dann aktuell ist, wenn Sie eventuell dran wären, weiß hier keiner! Kann ja sein, dass dann genau KEIN Personaler gesucht wird, dann hätten Sie die A-Karte gezogen ;) !
Stimmt schon, muss ja auch nicht zwangsläufig in die Personaler Schiene, irgendwas exotisches im FW Bereich würd es doch geben wie wäre es denn mit: ZAW-Betreungsfeldwebel, Wehrdienst-Beratungsfeldwebel, S3 Fw, Rechnungsführer Fw ?!?
Warum sollte man Sie mit Ihrer Vorbildung für eine solche Verwendung einstellen? Das wird wohl eher nicht passieren! Und die ZAW-Betreuungsfeldwebel sind in der Mehrzahl OStFw-Stellen, auf die Sie als junger Feldwebel oder Oberfeld garantiert nicht kommen!
ZitatWarum sollte man Sie mit Ihrer Vorbildung für eine solche Verwendung einstellen? Das wird wohl eher nicht passieren! Und die ZAW-Betreuungsfeldwebel sind in der Mehrzahl OStFw-Stellen, auf die Sie als junger Feldwebel oder Oberfeld garantiert nicht kommen!
Aber warum ?! Natürlich möchte ich einen Dienstposten der möglichst mit A8 oder A9 honoriert wird, damit ich diesen dann auch irgendwann erreiche.....
Ihre Ahnungslosigkeit schockiert mich jetzt! Nahezu alle, auf jeden Fall aber die eindeutige Mehrheit aller feldwebelstellen sind bis StFw geschlüsselt, also bis A9! Und HptFw (A8Z) kann man auf nahezu jeder Stelle werden, sogar auf einer Gruppenführerstelle in der AGA-Kompanie!
Nur vor der Versetzung auf eine OStFw-Stelle, die mit A9Z und dem Spitzendienstgrad der Feldwebel-Laufbahn dotiert ist, bedarf es einer Potentialfeststellung!
ZitatIhre Ahnungslosigkeit schockiert mich jetzt! Nahezu alle, auf jeden Fall aber die eindeutige Mehrheit aller feldwebelstellen sind bis StFw geschlüsselt, also bis A9! Und HptFw (A8Z) kann man auf nahezu jeder Stelle werden, sogar auf einer Gruppenführerstelle in der AGA-Kompanie!
Vielen Dank für die Info, das ist beim Land leider nicht mehr so, Dienstposten im mD sind zu70% A7 / 25% sind A8 und der Rest dann A9.....
Und zwischen z.B. A7 beim Land und A7 beim Bund, liegen knapp 450€ Brutto !
ZitatZAW-Betreungsfeldwebel, Wehrdienst-Beratungsfeldwebel, S3 Fw, Rechnungsführer Fw ?!?
Das sind aber bis auf den ReFüFw alles keine Fw-Erstverwendungen. Das war aber schon so, als Sie noch PersUffz waren ... ::)
ZitatDas sind aber bis auf den ReFüFw alles keine Fw-Erstverwendungen. Das war aber schon so, als Sie noch PersUffz waren ... ::)
Tut mir Leid, meine Zeit in der Zivilen Verwaltung hat mich einiger Erinnerungen an die BW beraubt ::)
Was wären denn Erstverwendungen ?! ReFü, Personaler ?!
Und ob die Ausbildung zum ReFü-Fw passt, müsste man auch noch schauen.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:11:02Und zwischen z.B. A7 beim Land und A7 beim Bund, liegen knapp 450€ Brutto !
Wie hätte jetzt mein Spieß gefragt ;) ? Wollnse n Taschentuch oder wollnse aufn Arm ;D ? Sollen wir sammeln für Sie ;) ?
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:14:13
ZitatDas sind aber bis auf den ReFüFw alles keine Fw-Erstverwendungen. Das war aber schon so, als Sie noch PersUffz waren ... ::)
Tut mir Leid, meine Zeit in der Zivilen Verwaltung hat mich einiger Erinnerungen an die BW beraubt ::)
Was wären denn Erstverwendungen ?! ReFü, Personaler ?!
Ja.
Halten wir doch mal ganz nüchtern fest: Die Idee, als Beamter auf Lebenszeit, in ein Dienstverhältnis eines SaZ zu wechseln ist ziemlich sinnfrei. Das ganze kommt mir vor als sei es durch eine gewisse Abenteuerlust geprägt. Viele Soldaten würden nach DZE einiges dafür geben Beamter auf Lebenszeit zu werden. Und Sie schmeissen genau diese Sache weg für 12 Jahre voller Ungewissheit.(Standort,Verwendung,Zukunft,...)
Aber es ist Ihr Leben. Machen Sie damit was Sie wollen.
ZitatUnd ob die Ausbildung zum ReFü-Fw passt, müsste man auch noch schauen.
Sollte man annehmen das die passt, als Finanzbeamter habe ich ja die Laufbahnprüfung zum Finanzwirt durchlaufen, könnte so in die Richtung ReFü gehen 8)
ZitatWie hätte jetzt mein Spieß gefragt ;) ? Wollnse n Taschentuch oder wollnse aufn Arm ;D ? Sollen wir sammeln für Sie ;) ?
Ironie ?! Ich finde es nicht gerechtfertigt das mann für die gleichen Tätigkeiten im öD unterschiedlich bezahlt wird !
ZitatHalten wir doch mal ganz nüchtern fest: Die Idee, als Beamter auf Lebenszeit, in ein Dienstverhältnis eines SaZ zu wechseln ist ziemlich sinnfrei. Das ganze kommt mir vor als sei es durch eine gewisse Abenteuerlust geprägt. Viele Soldaten würden nach DZE einiges dafür geben Beamter auf Lebenszeit zu werden. Und Sie schmeissen genau diese Sache weg für 12 Jahre voller Ungewissheit.(Standort,Verwendung,Zukunft,...)
Aber es ist Ihr Leben. Machen Sie damit was Sie wollen.
Danke, genau das mache ich auch bzw habe ich vor ;D
Gehen nicht mittlerweile auch längere Verpflichtungszeiten ?! 20 -25 Jahre ?!
Schaun Sie doch mal auf Ihren Personalausweis ;) ! an wird Sie nicht bis zum Pensionierungsalter einstellen, aber ggf. einen SaZ-Vertrag verlängern!
Außerdem bin ich der Meinung das die BRD nicht drum herum kommt ihre Armee in eine Berufsarmee umzubauen :D
Zitat... als Finanzbeamter habe ich ja die Laufbahnprüfung zum Finanzwirt durchlaufen, könnte so in die Richtung ReFü gehen ...
Wenn der Finanzwirt der Meisterebene entspricht, wäre eine Einstellung mindestens als Feldwebel möglich, höherer Dienstgrad wäre abhängig von der Zeit Ihrer Tätigkeit in diesem Beruf.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:34:09
Außerdem bin ich der Meinung das die BRD nicht drum herum kommt ihre Armee in eine Berufsarmee umzubauen :D
Nur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ... ::)
ZitatSchaun Sie doch mal auf Ihren Personalausweis ;) ! an wird Sie nicht bis zum Pensionierungsalter einstellen, aber ggf. einen SaZ-Vertrag verlängern!
Und warum werden aus meinem Bekanntenkreis gleich drei mitte 30er als SAZ 20 eingestellt ?!
Also muss die BW ja Bedarf haben und auch ggf über 12 Jahre Verpflichten.
Tja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:37:32
Und warum werden aus meinem Bekanntenkreis gleich drei mitte 30er als SAZ 20 eingestellt ?!
Also muss die BW ja Bedarf haben und auch ggf über 12 Jahre Verpflichten.
Dann sind da bestimmt gewisse Vordienstzeiten inbegriffen und/oder es betrifft Mangelverwendungen.
ZitatNur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ... ::)
Natürlich ist meine Meinung nicht von Relevanz, aber auf die Dauer wäre eine Armee aus Berufssoldaten weniger kosten intensiv.
Das zu mindest geistert doch seit 2010/11 immer mal wieder durch die Presse/Politik ;)
ZitatDann sind da bestimmt gewisse Vordienstzeiten inbegriffen und/oder es betrifft Mangelverwendungen.
Altenpfleger bzw Krankenpfleger, Vordienstzeiten lediglich GWDL und die mit mitte 30 für 20 Jahre zu binden ist doch ein Wort.
Warum sollte das nicht auch bei mir möglich sein ?! ::)
ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !
Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34
ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !
Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.
Jetzt geht aber ein wenig die Fantasie mit Ihnen durch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Da können Sie auch seine Heiligkeit den Papst einschalten. Wenn Ihr Jahrgang voll ist, Sie das Auswahlverfahren nicht schaffen,... dann werden Sie auch kein BS.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:42:44
ZitatNur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ... ::)
Natürlich ist meine Meinung nicht von Relevanz, aber auf die Dauer wäre eine Armee aus Berufssoldaten weniger kosten intensiv.
Das zu mindest geistert doch seit 2010/11 immer mal wieder durch die Presse/Politik ;)
Ja, klar. Und dann haben Sie in der PzGrenKp Besatzungen mit einem Durchschnittsalter von 40+ oder wie soll man sich das vorstellen? Auch die Briten, Franzosen und Amerikaner haben keine Armeen nur aus berufssoldaten, wie Sie sich das vielleicht vorstellen. Und zur "Fachkompetenz von Presse (oder auch Politik) sagt man zu diesem Thema lieber nichts. Bei so manchem Pressefuzzi ist schon ein FWDL 7 ein "Berufssoldat" ...
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34
ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !
Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.
Selten sooo gelacht. Und Sie waren PersUffz? Von Laufbahnrecht (Stichwort SLV) ist wohl nix hängengeblieben?
ZitatJetzt geht aber ein wenig die Fantasie mit Ihnen durch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Da können Sie auch seine Heiligkeit den Papst einschalten. Wenn Ihr Jahrgang voll ist, Sie das Auswahlverfahren nicht schaffen,... dann werden Sie auch kein BS.
Ich glaube nicht höhere Mächte :D
Natürlich haben Sie Recht ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber für den Fall das Verfahren positiv durchlaufen zu haben und dann bei einer möglichen Umwandlung in eine Berufarmee übergangen zu werden, sind diese Mittel durchaus zumindest hypothetisch legitim.
Aber es sei so wie es ist, ich lasse mich beraten im Karrierebüro, werde dort mit dem Berater sprechen und dann hier meinen weiteren Verlauf mit der Forengemeinde evaluieren.
Vielen Dank für alle Beiträge
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34..., wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.
Aber sonst geht es Ihnen gut, oder? Nicht umsonst wurde das Beurteilungsverfahren unlängst geändert und wer nicht die geforderte Platzziffer für die Übernahme zum BS erreicht hat, wird auch kein BS, egal wen er dafür verklagt! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie BS werden, wenn man Sie überhaupt wieder einstellt, liegt eindeutig unter 10%, egal wen Sie verklagen!
ZitatSelten sooo gelacht. Und Sie waren PersUffz? Von Laufbahnrecht (Stichwort SLV) ist wohl nix hängengeblieben?
Ich war eher ein Fachmann in Sachen SAP
ZitatAber sonst geht es Ihnen gut, oder? Nicht umsonst wurde das Beurteilungsverfahren unlängst geändert und wer nicht die geforderte Platzziffer für die Übernahme zum BS erreicht hat, wird auch kein BS, egal wen er dafür verklagt! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie BS werden, wenn man Sie überhaupt wieder einstellt, liegt eindeutig unter 10%, egal wen Sie verklagen!
Dann fechtet man die Beurteilung eben an wenn man sich nicht einigen kann, wenn entsprechende Leistungen vorliegen aber nicht honoriert werde muss man wohl seinen Arbeitsrechtsschutz bemühen.
Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SLV1 i.V.m. Nr.201 der Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 17.01.2007 (ZDv 20/62) stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts truppendienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Juli 2013
Himmel, hilf! Sie haben ja noch weniger Ahnung als ich befürchtet hatte!
Was auch immer du rauchst- lass die Finger davon, sonst wird das alleine wegen der Tauglichkeit nix.
Bewirb dich halt und dann wirst schon sehen, dass einige deiner Bw-Pläne nur Luftschlösser sind.
Verehrte DeerHunter, Sie vergleichen Äpfel und Birnen. Das Dienstrecht als Landes- oder Bundesbeamter unterscheidet sich sehr stark vom Dienstrecht eines Soldaten und den dazu gehörenden Gepflogenheiten. Sprich: Nicht alles, was in zivilen Verwaltungen üblich ist, lässt sich 1:1 auf die Bw übertragen.
Im Übrigen wird die Bundeswehr nie zu einer Berufsarmee werden. Weil zur Auftragserfüllung in vielen Verwendungen junge Menschen mit entsprechender Leistungsfähigkeit benötigt werden. Das bedingt einen regelmäßigen Personalaustausch von SaZ. Und der ließe sich mit ausschließlich Berufssoldaten nicht realisieren.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:46:44
ZitatDann sind da bestimmt gewisse Vordienstzeiten inbegriffen und/oder es betrifft Mangelverwendungen.
Altenpfleger bzw Krankenpfleger, Vordienstzeiten lediglich GWDL und die mit mitte 30 für 20 Jahre zu binden ist doch ein Wort.
Warum sollte das nicht auch bei mir möglich sein ?! ::)
Da hab ich mehr als berechtigte Zweifel dran. Ohne Vordienstzeiten gelten die Regelverpflichtungszeiten (SaZ 12/13), es wird nicht ohne Grund gleich auf SaZ 20 gegangen. Und direkt als SaZ 20 werden diese Dienstposten nicht ausgeschrieben.
Hier stimmt was ganz und gar nicht.
Ich hab ja so eine Vermutung langsam...
[gelöscht durch Administrator]
ZitatBewirb dich halt und dann wirst schon sehen, dass einige deiner Bw-Pläne nur Luftschlösser sind.
Das klang im vorab Telefonat mit dem Karriereberatungsoffizier ein wenig anders......
ZitatVerehrte DeerHunter, Sie vergleichen Äpfel und Birnen. Das Dienstrecht als Landes- oder Bundesbeamter unterscheidet sich sehr stark vom Dienstrecht eines Soldaten und den dazu gehörenden Gepflogenheiten. Sprich: Nicht alles, was in zivilen Verwaltungen üblich ist, lässt sich 1:1 auf die Bw übertragen.
Da gebe ich ihnen voll und ganz Recht
ZitatIm Übrigen wird die Bundeswehr nie zu einer Berufsarmee werden. Weil zur Auftragserfüllung in vielen Verwendungen junge Menschen mit entsprechender Leistungsfähigkeit benötigt werden. Das bedingt einen regelmäßigen Personalaustausch von SaZ. Und der ließe sich mit ausschließlich Berufssoldaten nicht realisieren.
Zoll, Polizei, Feuerwehr, öffentliche Verwaltung, benötigen auch ständig neue und junge Menschen, trotzdem hat man dort zumeist einen sicheren Arbeitsplatz !
ZitatDa hab ich mehr als berechtigte Zweifel dran. Ohne Vordienstzeiten gelten die Regelverpflichtungszeiten (SaZ 12/13), es wird nicht ohne Grund gleich auf SaZ 20 gegangen. Und direkt als SaZ 20 werden diese Dienstposten nicht ausgeschrieben.
Hier stimmt was ganz und gar nicht.
Ich kann ihnen bei bedarf gerne die Aufforderung zum Dienstantritt und Ableistung einer Eignungsübung zeigen, wenn Sie das möchten, die Kollegen werden beide zum 01.04.14 in die BW eingestellt, direkt in ein BW Krankenhaus.
ZitatIch hab ja so eine Vermutung langsam...
Äußern Sie sich ruhig, es herrscht Meinungsfreiheit
Stimmt - allerdings sitzt auch kein Feuerwehr-, Polizei- oder Zollbediensteter im hinteren Kampfraum eines Marders, springt nicht mit Sprunggepäck aus einem Flugzeug oder klettert im Gebirge herum...
Ich finde es traurig, dass der TE es trotz deutlichen Hinweisen langjähriger Soldaten nicht begreift, dass seine Idee Schwachsinn ist.
ZitatIch finde es traurig, dass der TE es trotz deutlichen Hinweisen langjähriger Soldaten nicht begreift, dass seine Idee Schwachsinn ist.
Der TE hat es begriffen und bedankt sich für die Hinweise und Ratschläge
Dennoch halte ich an meinem Gespräch mit der Karriereberatung fest
Zitat von: dunstig am 19. Januar 2014, 21:32:47
Ich finde es traurig, dass der TE es trotz deutlichen Hinweisen langjähriger Soldaten nicht begreift, dass seine Idee Schwachsinn ist.
Man gewöhnt sich an (fast) alles, auch an hochgradige Beratungsresistenz. :D
ZitatMan gewöhnt sich an (fast) alles, auch an hochgradige Beratungsresistenz. :D
Ich bin halt ein recht streitbarer Typ ;D
Sie dürfen mir glauben, Sie sind hier in dieser beziehung kein Einzelfall. Da hatten wir schon ganz andere Kaliber, was die Beratungsresistenz angeht.
ZitatSie dürfen mir glauben, Sie sind hier in dieser beziehung kein Einzelfall. Da hatten wir schon ganz andere Kaliber, was die Beratungsresistenz angeht.
So Beratungsresistent bin ich gar nicht, ich wurde sehr gut informiert, werde den Karrieberater löchern und wenn mir sein Vorschlag nicht gefällt, dann lasse ich das ganze bleiben ;D
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 21:37:09
Dennoch halte ich an meinem Gespräch mit der Karriereberatung fest
Davon kann, will und wird Sie hier niemand abhalten. Immerhin verbinden sich damit gewisse Hoffnungen auf allen Seiten.
Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 21:44:53
So Beratungsresistent bin ich gar nicht, ich wurde sehr gut informiert, werde den Karrieberater löchern und wenn mir sein Vorschlag nicht gefällt, dann lasse ich das ganze bleiben ;D
Darauf gibt es zwei mögliche Reaktionen: "Sollte uns das freuen?" oder "Das sollte uns freuen!"
Ich bin dafür, dass man DeerHunter84 sofort als Offz-MilFD und BS einstellt.
Für die Finanzverwaltung (egal welches Landes) kann das nur von Vorteil sein.
Jetzt sagt dem Armen Kerl doch mal einer dass das Auswahlverfahren BS umgestellt wurde und er sich quasi jedes Jahr bewerben kann und nicht nur das eine mal wie es früher bei der Erstbewerberregelung war.
Wenn er seinen Job als Beamter auf geben möchte ist es auch einfach mal seine Sache. Drauf hin weisen ist ja ok und ich persönlich versteh das auch nicht Ber mit 30 Jahren kann man sowas auch einfach mal selber entscheiden.
Also hilft nur bewerben und gucken was passiert aber dann nicht nach 12 Jahren rum heulen weil man kein BS geworden ist und dann mit 45 Jahren irgendwo als Hartzer in der Gosse endet.
Denkt immer an das positive.
Ja da steckt wohl ein Happen Ironie in meinem Beitrag, die 2 Wochen OSH die ich jetzt hinter mir haben sind mir wohl nicht gut bekommen.