Hallo an Alle!
Ich mache vom 06.01.14 - 27.06.14 eine Reservistendienstleistung (Wehrübung).
Wieviel Tage Urlaub würden mir da zustehen in diesem Zeitraum?
Weiß da jemand eine Zahl für mich!
????
LG
Anteilig nach (ganzen) Monaten der RDL, also über den Daumen ca. 15 Tage.
... und wer ist zuständig für Dich? Genau, Dein KpFw ...
Urlaub auf WÜ ist immer so ne Sache - Als Res, das "unbekannte Wesen" ohne Urlaubskartei. kann man - ja nach Situation auch mehr Urlaub bekommen, z.B. wenn während einer (längeren) WÜ KpUrlaub ist.
Grundsätzlich hat F_K aber recht - es gibt bei WÜ > 4Wochen anteilig Jahresurlaub, also in deinem Fall etwa 14-15 Tage.
Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der RDL 1/12 des Jahresurlaubsanspruches eines SaZ/BS.
man beachte - KALENDERMONAT !!!!
das heißt, bei der RDL des TE es besteht kein Anspruch für die Monate Januar und Juni - da diese keine vollen Monate sind !!!
er kann nur für die 4 Monate Feb - Mai ca. 2,5 Tage - also mit Max 10 Tagen rechnen
deshalb bei längeren RDL immer schauen, daß dies am 30. oder 1. beginnen und/oder am 31 oder 1. enden ;)
Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass die meisten Spieße die Vorschrift so kleinlich auslegen (also bezogen auf den vollen Monat) - mir zeigt die Erfahrung, dass die Aktiven davon eher keine Ahnung haben bzw. das nicht so eng sehen.
Hatte auch schon 6- oder 8wöchige WÜ und habe trotzdem Urlaub bekommen.
Zitat von: HCRenegade am 20. Januar 2014, 18:03:37
Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass die meisten Spieße die Vorschrift so kleinlich auslegen (also bezogen auf den vollen Monat) - mir zeigt die Erfahrung, dass die Aktiven davon eher keine Ahnung haben bzw. das nicht so eng sehen.
Hatte auch schon 6- oder 8wöchige WÜ und habe trotzdem Urlaub bekommen.
Ich habe auch nur die Vorschriftenlage zitiert. Na ja, wenn in deinen 6 oder 8 Wochen ein voller Monat eingeschlossen war, ist das ja auch okay. Ich habe Wehrübende kennengelernt, denen war nicht mal bewusst, dass sie einen Urlaubsanspruch haben. Dass aktive Spieße davon nichts wissen (oder nichts wissen wollen) ist leider traurige Realität, das betrifft aber nicht nur den Urlaubsanspruch der RDL.
Und ich gebe zu Bedenken, dass sich auch im Urlaubsanspruch eines SaZ etwas geändert hat! Es gibt heute mal pauschal nur noch 29 Urlaubstage pro Kalenderjahr, heißt dann im Klartext pro Kalendermonat, der komplett im Wehrübungszeitraum liegt, gibt es exakt 2,41666... Tage Urlaub! Der hier errechnete Faktor wird mit der Anzahl der kompletten Monate im Wehrübungszeitraum multipliziert, was im Beispielsfalle 9,66666... ergibt, und dieses Ergebnis wird gerundet und ergibt in diesem Falle 10 Urlaubstage, auf die Anspruch entsteht!
Und wer die Vorschrift nicht kennt und im oben geschilderten Fall mit fünf vollen Monaten rechnet kommt auf 12 Tage ;) ! Im letzten Fall waren es bei 30 Urlaubstagen für den SaZ ein Faktor von 2,5 Tagen pro Monat und das hätte hier 12,5 ergeben, also aufgerundet 13 Urlaubstage!
Und nicht vergessen: Urlaub MUSS innerhalb der RDL genommen werden, in der er anfällt, mit rübernehmen in die nächste ist nicht.
Hab jetzt auch so ein Problem: bin bis 01.04. RDL, gehe im März nochmal 14 Tage auf TrÜ, da fallen massig DA an, und auszahlen ist schwachsinnig als RDL. Ähnlich ist das mit Lehrgängen während RDL, immer drauf achten, dass RDL paar Tage länger als der Lehrgang geht, damit man seinen Urlaub wegbekommt.
Schönes Wochenende
Zitatauszahlen ist schwachsinnig als RDL.
Warum?
wegen 13.50€?
Zitatwegen 13.50€?Zitat
Die 13,50€ sind nun was?
Du bekommst doch bei besonders zeitlicher Belastung erhöhten Wehrsold.
ZitatDer Wehrsold erhöht sich für eine
zusammenhängende Dienstleistung von mehr
als 12 bis 16 Stunden ab dem
• vierten Dienstmonat um 6,14 €
• zehnten Dienstmonat um 8,69 €
beziehungsweise
von mehr als 16 bis 24 Stunden ab dem
• vierten Dienstmonat um 11,25 €
• zehnten Dienstmonat um 15,85 €
Voraussetzung:
Dienst wurde angeordnet bzw. genehmigt,
Überschreiten der wöchentlichen Rahmendienstzeit
und kein Freizeitausgleich.
dann eben die knapp 16€.... und die SAZ´s bekommen für Übungsplatz wieviel?
Keine Ahnung was SAZ bekommen.
Mit wie vielen Anrechnungsfälle in den 14 Tagen TrÜ wäre denn zu rechnen?
Ich kann mir darüber hinaus nicht vorstellen das es zulässig ist, Anrechnungsfälle als
Freizeitausgleich zu genehmigen, welche dann eine RDL verlängern.
@ MMG und Opa_Hagen:
Freizeitausgleich darf ja nur dann gewährt werden, wenn der Kamerad nicht dienstlich benötigt wird - ( ist im Einzelfall zu prüfen).
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein BeordTrT einen Res zu einem Übungsaufenthalt für 14 Tage benötigt, und dann eine RDL für 4 Wochen beantragt, damit der DA vollständig genommen werden kann.
Dies würde ich so auch für unzulässig halten.
Der Reservist darf sich also aussuchen, ob er auf Übungsplatz gehen möchte und seinen DA ausgezahlt bekommt oder ob er das Angebot ablehnt.
Mmmmhhh, mein Chef meinte, bissel grüne Ausbildung/ Auffrischung könnte mir nicht schaden, und da meinst Du, ich könnte mir aussuchen, ob ich mitgehe?!?! Meine ganze Truppe geht, schonmal was von Gruppenzwang gehört? ;)
wobei für tage wo der RDL Leistungszuschlag bekommt (bei normalen LZ grob gesagt ca die ersten 17 Tage) kein erhöhter Wehrsold ausgezahlt wird da dies mit dem Leistungszuschlag bereits abgegolten ist
@ Bayern Bazi:
Ja - aber DA steht wohl trotzdem zu (wenn er denn gewährt wird).
@ Opa_Hagen:
RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.
Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20
@ Opa_Hagen:
RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.
Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
Meine erste RDL im TrT geht vom 06.01. bis 01.04., danach ab 03.04. zum Lg nach Garlstedt 5 Wochen - nein, ich will kein Taschentuch, aber warum soll ich auf Urlaub verzichten? Das können sich nur solche Helden wie Du leisten, wie kannst Du mir mimimimi vorhalten, Du kennst doch die Hintergründe gar nicht? Nein, ich zwar nicht "einige hundert" RDL Tage, aber ich habe als Resi (bis auf den letzten jetzt, SASPF Fachmodul) ALLE Lehrgänge und ATN´s absolviert und erworben incl. FS, die man als MatBewUffz nur haben kann. Darauf bin ich stolz und muss mir von Dir nix vorhalten lassen, Herr Kamerad. So eine Aussage möchte
ich mal von einem Disziplinarvorgesetzten hören;)
Ich nehme mal an, Du hast eine heizungsnahe Verwendung. Tausch gefällig?
ZitatIch habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
Gut, aber das muss jeder für sich persönlich ausmachen und sollte @OpaHagen nicht mit einem Taschentuch angemahnt werden.
@OpaHagen:
Jetzt verstehe ich, die 14 Tage TrÜ im März sind in den 3 Monaten RDL bis 01.04. eingeschlossen.
Da macht es durchaus Sinn, dafür Freizeitausgleich zu nehmen, sofern dieser gewährt wird.
Och Jungs,
nicht so dünnhäutig:
@ Opa_Hagen:
.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".
Unabhängig davon:
Wenn die RDL "kürzer" als dieser Monat ist, wird der Urlaub ja beim "normalen" AG genommen, der Reservist "verliert" hier also nichts.
Wenn tatsächlich RDL über Monate geplant werden (z. B. 3 Monate lang), dann sollte (MUSS(!)) der BeordTrT auch den Urlaub mit planen, denn dieser kann / darf ja nicht vom Res beim "normalen" AG genommen werden.
Bei kürzeren RDLs (z. B. 2 Wochen Truppenübungsplatz) mit "Wochenende durchdienen" hat der Res "halt gelitten".
Been there, done that - got the T Shirt (auch fern der Heizung).
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
Wie ich bereits erwähnt habe, war ich von 16.09.2008 bis 09.04.2009 im Rahmen einer Wehrübung (ja, so hieß das eben "damals
(TM)" ;) ! ) als UN-Militärbeobachter bei UNOMIG in Georgien eingesetzt! Für diese Wehrübung haben mir nach damaliger Berechnung 6 x 2,5 = 15 Tage Urlaub zugestanden, also ziemlich genau drei "normale" Kalenderwochen ohne Feiertage! Das EinsFüKdoBw, welches für diesen Einsatz zuständig war, wollte von mir wissen, ob ich auf diesen Urlaub bestehe, oder ob ich die volle Kontingentdauer mitmachen möchte. Erstens war dieses Wissen entscheidend für die Nachfolgeplanung und zweitens hätte ich bei normaler Kontingentdauer von sechs Monaten und zwei Tagen (Minimum!) nicht allen Urlaub abbauen können. Letztendlich war ich dann von Donnerstag, 18.09.2008 bis einschließlich Dienstag, 24.03.2009, also insgesamt 188 Tage, im Einsatz und konnte anschließend lediglich 10 der mir zustehenden Urlaubstage abbauen, da die letzten zwei Wehrübungstage für die Ausschleussung verwendet wurden. Für die 5 Urlaubstage, die ich nicht abbauen konnte, musste ich gegenüber dem EinsFüKdo schriftlich meinen Verzicht erklären! Ich persönlich bin lieber mit den Kameraden, mit denen ich sechs Monate in der Mission war, zusammen nach hause geflogen, als mir hier eine Extrawurst braten zu lassen ;) !
Ach ja, F_K, als ich noch Reservist war, was mittlerweile definitiv nicht mehr der Fall ist, hatte ich insgesamt 1.511 Wehrübungstage in 28 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst angesammelt und war darunter sechs Mal im einem Einsatz unterwegs.
Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?
Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47
Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?
dass er mit seinen "paar" WÜbTagen quasi 'ne Wurst ist. Oder 'n Würstchen. ;D
Verstehe!
(http://static.twoday.net/reaction/images/parken.jpg)
Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?
Der Beitrag sollte F_K sagen, dass ich hier doch auch über einschlägige Erfahrung verfüge und durchaus weiß, wovon ich rede! Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;) ! Und definitiv war das keine Aufforderung zum ...vergleich ;D !
@ F_K sonst sind sie doch auch immer so Vorschriften beflissen da wird ihnen ja nicht entgangen sein, dass ein Reservist in einer RDL ein Soldat ist und er somit auch Urlaubsansprüche ab einer gewissen RDL Dauer erwirbt.
Ansonsten ja ich habe auch schon Urlaubsansprüche verfallen lassen, aber das kann ja nicht die Norm sein!
Des weiteren
ZitatRDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.
Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
F_K arbeiten sie zivil? Wenn ja - Tun sie dies freiwillig? Wenn wieder ja - Erhalten sie Urlaub? Wenn auch dies ja - Warum? Sie brauchten doch nicht zu arbeiten!
Ach im Übrigen auch SaZ und sogar BS erhalten Urlaub ich frage mich nur warum wenn ich ihren Ausführungen folgen würde.
Ja das ist etwas pointiert, aber vielleicht regt es sie einmal zum Nachdenken an!
Urlaub ist so ein Kommunisten- und Gewerkschaftsding >:( Wochenende übrigens auch; da kriegt man ne Menge weg weil einen kaum einer stört!
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 16:14:49
Och Jungs,
.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".
Der SAP Lg ist erst NACH der RDL im April, im mom bin ich auf 3 monatiger RDL in der MatGrp, also im Lager, Tankstelle, MunBunker etc. Und das ist definitiv keine GeZi Tätigkeit oder sonstwie heizungsnah. Die wärmste Stelle ist im Lager mit ca. 8°C. Nein, das ist kein mimimi, sondern nur Reaktion auf das von Dir hingeworfene Taschentuch.
der Betrag hat sich ab 2013 fast verdoppelt:
§ 2 Höhe des Anspruchs
(1) Vom vierten bis sechsten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 11,30 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 20,70 Euro.
(2) Ab dem siebten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 16 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 29,20 Euro.