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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Bellyrenis am 22. Januar 2014, 13:31:31

Titel: Kann ich zum Bund mit diesen "Vorstrafen"
Beitrag von: Bellyrenis am 22. Januar 2014, 13:31:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir schwebt schon eine Weile im Kopf rum zum Bund zu gehen. Leider konnte ich noch nicht zu einem Kreiswehrersatzamt, weil ein Strafverfahren wegen Cannabis gegen mich eröffnet wurde.
Heute wurde dann das Urteil verkündet: Keine Freiheitsstrafe, auch nicht auf Bewährung. Mir wurde lediglich auferlegt, 100 Sozialstunden zu leisten, 3 Suchtberatungstermine warzunehmen und 5 Drogenscreenings zu machen. Mit dieser Strafe bin ich nicht vorbestraft und es steht nichts im Führungszeugnis, allerdings im Bundeszentralregister.

Jetzt meine Frage: Kann ich mit dieser Vorgeschichte zur Bundeswehr? Kann ich bei entsprechender Tauglichkeit alles machen bzw. stehn mir alle Laufbahnen offen?

Ich bedanke mich für kommende Antworten.
Titel: Antw:Kann ich zum Bund mit diesen "Vorstrafen"
Beitrag von: dunstig am 22. Januar 2014, 13:36:14
Bewerben Sie sich, dann wissen Sie es genau. Allerdings wird Ihre Akte wahrscheinlich zu einem Rechtsberater gehen, welcher dann prüft, ob man Sie einstellen kann. Da die Bundeswehr bei Drogenangelegenheiten wenig Spaß versteht würde ich die Chancen nicht zu hoch einschätzen und rate Ihnen, sich lieber Plan B bereitzuhalten. Dennoch kann ich nicht Hellsehen, weswegen Sie es nur wissen, wenn Sie sich bewerben.
Titel: Antw:Kann ich zum Bund mit diesen "Vorstrafen"
Beitrag von: schlammtreiber am 22. Januar 2014, 13:36:37
Da das Strafmaß nicht so hoch ist (unter 1 Jahr Freiheitsstrafe), sollte es kein "absolutes Einstellungshindernis" sein.
Theoretisch ist eine Bewerbung also möglich.
Mehrere Punkte sind natürlich zu beachten:

1.) Die Vorstrafe muss wahrheitsgemäß angegeben werden
2.) Im Bewerbungsgespräch (Psychologe) wird dies zur Sprache kommen und muss erklärt werden
3.) Es mindert die Chancen gegenüber anderen Bewerbern
4.) Die Bewerbung wird länger dauern, da ein Rechtsberater das prüfen muss
5.) Die Eignung für diverse Verwendungen kann daher als nicht gegeben betrachtet werden