Hallo, meine Name ist Daniel und ich hab mal eine Frage. Ich wurde im September gemuster und wurde für vorübergehend nicht wehrdienstfähig erklärt. Ich habe jetzt eine Frist bis zum 30.04.2006, kann ich diese Frist auch verkürzen? Denn ich will unbedingt zur Bundeswehr.
P.S. werde ich wegen meiner Verletzung einen Nachteil haben? Bei mir treten keinen Beeinträchtigungen wegen der Verletzung auf.
Gruß Daniel
Du kannst die Frist nicht "freiwillig" aus eigener Entscheidung verkürzen, wenn Du das meinst.
Deine Wehrtauglichkeit muß zuerst durch eine neue Musterungsuntersuchung festgestellt werden.
Danke für die Antwort.
Kann ich die Musterungsuntersuchung vorziehen, wird man da dann streng gemuster?
Die Frist bis zur nächsten Musterung wird gesetzt, weil man davon ausgeht daß sich früher nicht viel tut. Daher dürfte es schwierig sein, die neue Musterung vorzuziehen.
Einen Versuch ist es wohl wert, denn es kostet Dich nichts. Gute Begründung vorbringen nach dem Motto "fühle mich schon wieder voll genesen" oder so.