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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Paulus HG am 24. Januar 2014, 12:27:23

Titel: darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Paulus HG am 24. Januar 2014, 12:27:23
Guten Tag


Mein Problem ist: Es kam jemand auf meine Stube (Manschafter) ich selber auch !    ohne zu vorher zu klopfen . Kann ich in von der Stube verweisen (Rausschmeißen)er selber hat eine eigene Stube    wenn mir jemand helfen kann ? wo so was stehe kann,  könnte     ist wichtig    weiter hin ist es so wenn ich in mehrmals drauf angesprochen habe ging er trotz meiner Anweisung nicht raus           was kann ich dagegen tun was habe ich in der Hand ? gegen in
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: schlammtreiber am 24. Januar 2014, 13:11:40
Warum kommt er denn auf die Stube und geht trotz Aufforderung nicht raus?
Besucht er einen anderen Bewohner?
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Muegge75 am 24. Januar 2014, 13:33:48
Zitat von: Paulus HG am 24. Januar 2014, 12:27:23
(...) Es kam jemand auf meine Stube (Manschafter) ich selber auch !    ohne zu vorher zu klopfen . (...)
Wie jetzt? Also seid ihr zusammen auf die Stube oder was? Warum nicht gleich am Anfang den Kameraden daraufhin weisen bevor man auf die Bude geht das man ihn dort nicht sehen will? Oder seid ihr beide Mannschafter? Abgesehen davon hilft gutes Deutsch immer weiter, weil man nicht anfangen muss zu interpretieren oder sich Zusammenhänge zusammenreimen muss.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Pofi am 24. Januar 2014, 17:55:34
Im Zweifelsfall kann der Kindergärtner Ausbilder oder Zugführer weiterhelfen... Des Weiteren stehen Ihnen gewählte Vertrauenspersonen zur Verfügung...
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Andi am 25. Januar 2014, 23:14:19
Jeder Soldat hat für seine ihm überlassene Unterkunft ein bedingtes Hausrecht welches natürlich im Zweifelsfall auch notwehrfähig ist.
Soll heißen: Natürlich kann man einen Soldaten der nicht berechtigt ist sich in der eigenen Stube aufzuhalten dieser verweisen und man kann das im Zweifelsfall auch durchsetzen. Allerdings dürfte sich wohl immer ein Vorgesetzter finden der einem letzteres abnimmt (z.B. ein UvD).

Gruß Andi
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: funker07 am 26. Januar 2014, 03:36:18
Andi, hast du dazu auch was zum Nachlesen?
Klingt absolut plausibel, aber etwas, worauf man sich berufen kann, ist immer besser.
Viele Einheiten haben inzwischen keinen UvD mehr.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: bayern bazi am 26. Januar 2014, 06:22:40
dann gibt's Leute mit einer gelben oder grauen Schnur ::) ::)   ;)


und die Stube ist DEINE private Unterkunft =Unverletzbarkeit der Wohnung (mit ein paar kleinen Einschränkungen ;) )
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2014, 09:44:01
Die Stube ist keine Wohnung. Nicht mal vergleichbar.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Steve87 am 26. Januar 2014, 10:38:31
Womit wir dann wieder beim Thema wären wie kann eine Stube dann ein Hauptwohnsitz sein kann...
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: BulleMölders am 26. Januar 2014, 10:41:07
Auf diese Frage haben wahrscheinlich schon Generationen von Soldaten versucht eine Antwort zu finden und scheinbar ist es bisher keinem wirklich gelungen.
Und deshalb wird es wohl auch jetzt keine befriedigende Antwort darauf geben.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Steve87 am 26. Januar 2014, 10:47:01
Leider nein. Aber neue Klage neues Glück:)
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2014, 10:52:06
Nachdem der TE sich nicht mehr gemeldet hat, bleiben nur Spekulationen was nun wirklich das Problem war.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Steve87 am 26. Januar 2014, 10:57:21
Sein Problem? Rechtschreibung, Grammatik, Absätze usw...
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2014, 11:10:14
Ah- dann hab ich sein Problem verstanden: Er ist hier im falschen Forum. Evtl. kann man ihm bei Duden-online weiterhelfen. ;D
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Steve87 am 26. Januar 2014, 11:14:29
Da gehe ich ganz stark von aus!
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. Januar 2014, 11:32:59
Wenn man tatsächlich massiv bedrängt wird, sollte sich keiner scheuen die Wache (nach Dienst) bzw. den OvWa zu informieren.

Näheres zum Besuchen regelt die ZDv 10/5 auch nicht.Es soll aber gegenseitige Rücksichtnahme gewahrt werden.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Jens79 am 26. Januar 2014, 15:29:22
Das Dümmste was du machen kannst ist, deinen Kameraden aus der Stube zu prügeln.
Das Cleverste ist einfach den Meldeweg einhalten. Je nachdem wo du eingesetzt bist kann der etwas anders aussehen.
Z.Bsp.
- TrpFhr
- GrpFhr
- ZgFhr
- KpFw
- KpChef
während der Dienstzeit.

Sollte es außerhalb der Dienstzeit sein
- UvD
- Wache

Und wenn gar nix mehr geht rufst du bei den zuständigen Feldjägern an.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 26. Januar 2014, 16:52:17
Zitat von: Andi am 25. Januar 2014, 23:14:19
Jeder Soldat hat für seine ihm überlassene Unterkunft ein bedingtes Hausrecht welches natürlich im Zweifelsfall auch notwehrfähig ist. (...)

Das ganze steht wo nachzulesen?
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Jens79 am 26. Januar 2014, 19:05:26
Das wirst du nirgendwo finden weil es das nicht gibt.

Eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft, egal ob dafür gezahlt wird oder nicht, ist in keinster Weise einer Wohnung gleichgestellt wie nach dem Grundgesetz.

Somit leitet sich keinerlei Hausrecht daraus ab. Somit auch kein Hausfriedensbruch, somit keinerlei Möglichkeiten im Rahmen einer Notwehr Maßnahme für den hier geschilderten Fall.

Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: justice005 am 26. Januar 2014, 20:19:14
Der Sachverhalt ist mir etwas zu dünn, um das wirklich zu beurteilen. Ich tendiere dazu, mich Andi anzuschließen.

Eine Stube ist zwar keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes, aber trotzdem....

Wie gesagt, der Sachverhalt müsste etwas detaillierter sein.
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Jens79 am 26. Januar 2014, 20:23:24
Danke
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: Pofi am 11. Februar 2014, 16:21:14
Steht in der ZDV 10/5 nicht etwas über den Umgang untereinander?!?

ZDV 10/5 Kap.3 306... Weiter hinten steht in der ZDv, das für die Belegung der Stuben ist der KpFw zuständig, in Zusammenarbeit mit den TE-Führern und den Vertrauenspersonen...

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass dieser Personenkreis während der Dienstzeit der richtige Ansprechpartner sind. Außerhalb der Dienstzeit der UvD, in schweren Fällen auch die Wache...
Titel: Antw:darf ich einen soldaten (Manshafter) von der stube rausschmeisen
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2014, 17:50:30
Das der TE sich nicht weiter dazu äußert, worum es geht, sind weitere Spekulationen ziemlich sinnfrei.