Guten Tag
Mein Problem ist: Es kam jemand auf meine Stube (Manschafter) ich selber auch ! ohne zu vorher zu klopfen . Kann ich in von der Stube verweisen (Rausschmeißen)er selber hat eine eigene Stube wenn mir jemand helfen kann ? wo so was stehe kann, könnte ist wichtig weiter hin ist es so wenn ich in mehrmals drauf angesprochen habe ging er trotz meiner Anweisung nicht raus was kann ich dagegen tun was habe ich in der Hand ? gegen in
Warum kommt er denn auf die Stube und geht trotz Aufforderung nicht raus?
Besucht er einen anderen Bewohner?
Zitat von: Paulus HG am 24. Januar 2014, 12:27:23
(...) Es kam jemand auf meine Stube (Manschafter) ich selber auch ! ohne zu vorher zu klopfen . (...)
Wie jetzt? Also seid ihr zusammen auf die Stube oder was? Warum nicht gleich am Anfang den Kameraden daraufhin weisen bevor man auf die Bude geht das man ihn dort nicht sehen will? Oder seid ihr beide Mannschafter? Abgesehen davon hilft gutes Deutsch immer weiter, weil man nicht anfangen muss zu interpretieren oder sich Zusammenhänge zusammenreimen muss.
Im Zweifelsfall kann der Kindergärtner Ausbilder oder Zugführer weiterhelfen... Des Weiteren stehen Ihnen gewählte Vertrauenspersonen zur Verfügung...
Jeder Soldat hat für seine ihm überlassene Unterkunft ein bedingtes Hausrecht welches natürlich im Zweifelsfall auch notwehrfähig ist.
Soll heißen: Natürlich kann man einen Soldaten der nicht berechtigt ist sich in der eigenen Stube aufzuhalten dieser verweisen und man kann das im Zweifelsfall auch durchsetzen. Allerdings dürfte sich wohl immer ein Vorgesetzter finden der einem letzteres abnimmt (z.B. ein UvD).
Gruß Andi
Andi, hast du dazu auch was zum Nachlesen?
Klingt absolut plausibel, aber etwas, worauf man sich berufen kann, ist immer besser.
Viele Einheiten haben inzwischen keinen UvD mehr.
dann gibt's Leute mit einer gelben oder grauen Schnur ::) ::) ;)
und die Stube ist DEINE private Unterkunft =Unverletzbarkeit der Wohnung (mit ein paar kleinen Einschränkungen ;) )
Die Stube ist keine Wohnung. Nicht mal vergleichbar.
Womit wir dann wieder beim Thema wären wie kann eine Stube dann ein Hauptwohnsitz sein kann...
Auf diese Frage haben wahrscheinlich schon Generationen von Soldaten versucht eine Antwort zu finden und scheinbar ist es bisher keinem wirklich gelungen.
Und deshalb wird es wohl auch jetzt keine befriedigende Antwort darauf geben.
Leider nein. Aber neue Klage neues Glück:)
Nachdem der TE sich nicht mehr gemeldet hat, bleiben nur Spekulationen was nun wirklich das Problem war.
Sein Problem? Rechtschreibung, Grammatik, Absätze usw...
Ah- dann hab ich sein Problem verstanden: Er ist hier im falschen Forum. Evtl. kann man ihm bei Duden-online weiterhelfen. ;D
Da gehe ich ganz stark von aus!
Wenn man tatsächlich massiv bedrängt wird, sollte sich keiner scheuen die Wache (nach Dienst) bzw. den OvWa zu informieren.
Näheres zum Besuchen regelt die ZDv 10/5 auch nicht.Es soll aber gegenseitige Rücksichtnahme gewahrt werden.
Das Dümmste was du machen kannst ist, deinen Kameraden aus der Stube zu prügeln.
Das Cleverste ist einfach den Meldeweg einhalten. Je nachdem wo du eingesetzt bist kann der etwas anders aussehen.
Z.Bsp.
- TrpFhr
- GrpFhr
- ZgFhr
- KpFw
- KpChef
während der Dienstzeit.
Sollte es außerhalb der Dienstzeit sein
- UvD
- Wache
Und wenn gar nix mehr geht rufst du bei den zuständigen Feldjägern an.
Zitat von: Andi am 25. Januar 2014, 23:14:19
Jeder Soldat hat für seine ihm überlassene Unterkunft ein bedingtes Hausrecht welches natürlich im Zweifelsfall auch notwehrfähig ist. (...)
Das ganze steht wo nachzulesen?
Das wirst du nirgendwo finden weil es das nicht gibt.
Eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft, egal ob dafür gezahlt wird oder nicht, ist in keinster Weise einer Wohnung gleichgestellt wie nach dem Grundgesetz.
Somit leitet sich keinerlei Hausrecht daraus ab. Somit auch kein Hausfriedensbruch, somit keinerlei Möglichkeiten im Rahmen einer Notwehr Maßnahme für den hier geschilderten Fall.
Der Sachverhalt ist mir etwas zu dünn, um das wirklich zu beurteilen. Ich tendiere dazu, mich Andi anzuschließen.
Eine Stube ist zwar keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes, aber trotzdem....
Wie gesagt, der Sachverhalt müsste etwas detaillierter sein.
Danke
Steht in der ZDV 10/5 nicht etwas über den Umgang untereinander?!?
ZDV 10/5 Kap.3 306... Weiter hinten steht in der ZDv, das für die Belegung der Stuben ist der KpFw zuständig, in Zusammenarbeit mit den TE-Führern und den Vertrauenspersonen...
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass dieser Personenkreis während der Dienstzeit der richtige Ansprechpartner sind. Außerhalb der Dienstzeit der UvD, in schweren Fällen auch die Wache...
Das der TE sich nicht weiter dazu äußert, worum es geht, sind weitere Spekulationen ziemlich sinnfrei.