hallo, ich hoffe jmd kann mir mit meiner frage weiterhelfen. ich habe mich für eine IntgrVwdg beworben.
dienstantritt wäre 04/2015 gewesen. bewerbungsfristende war der 31.12.2013. mein PersFw telefonierte in meinem beisein mit dem BAPersBw, als man ihm sagte der dienstantritt hat sich auf den 01.01.2016 verschoben. als mein PersFw den PersFw im BAPersBw fragte wie denn meine chancen auf den DP bis jetzt stehen, sagte er ihm das ich (unter vorbehalt natürlich) eine sehr reelle chance habe und ich in der 6.-7. KW bescheid über meine bewerbung bekommen würde. soweit so gut.
einen tag später gucke ich im intranet aus langerweile und stelle fest das man nicht nur den dienstantritt aktualisiert hat, sondern auch die bewerbungsfrist auf den 31.03.2014 geändert wurde. was bedeutet das jetzt? geht das vom system her nicht anders wenn man den dienstantritt verändert, ist es möglicherweise ein fehler, wie kann ich in der 6./7. KW bescheid bekommen, wenn man die bewerbungsfrist für alle wieder öffnet (bzgl. chancengleichheit)? das ganze verunsichert mich ein wenig und ich wäre dankbar, wenn einer von euch etwas licht ins dunkel bringen könnte.
danke im voraus,
grüße
kann mir echt keiner weiterhelfen? :(
Ich versteh dein Problem nicht so ganz.
Dann wurde halt die Bewerbungsfrist verlängert. Man wird dir schon Bescheid geben, ob du ausgewählt wurdest oder nicht. Auf die Stelle geht es doch eh erst in 2 Jahren.
Evtl. fallen jetzt mit dem verschobenen Dienstantrittstermin frühere Bewerber raus und neue kommen jetzt in Frage.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe ist die Bewerbungsfrist i.d.R. bis zwei Jahre vor Dienstantritt auf dem Dienstposten. Dann ist doch trotz Verlängerung der Frist noch alles im Rahmen.
Das BAPersBw will diesen Dienstposten wahrscheinlich im Rahmen einer Bestenauslese besetzen.Grundsätzlich sollen natürlich auch viele Kameraden die Möglichkeit haben sich zu bewerben und deswegen musste wahrscheinlich die Frist verlängert werden.
Je nach Dienstposten und Land bewerben sich bestimmt mal 100 und mal nur einer...
Außerdem haben Sie doch bestimmt eine Eingangsbestatigung ihres Antrages vom BAPersBw.