hallo zusammen !
ich denke, dass hier einige dabei sind die mir bestimmt in meiner speziellen frage weiterhelfen können.
seit 02.01.2014 bin ich soldat und nun in der drei- monatigen grundausbildung.
am ersten tag des eintreffen in der kaserne sowie am darauffolgenden tage wurden wir bin einem haufen an formalitäten überhäuft.
unter anderem mussten wir unsere bescheinigungen über unsere lohnsteuerklassen abgeben.
(in meinem falle steuerklasse 3 mit 1 kinderfreibetrag)!!!
ich hatte alles komplett, samt der IK Nummer parat da ich mich darauf wie in der einberufung checkliste beschrieben vorbereitet hatte.
nun bekam ich gestern die Erste Bezügeabrechnung (am 25.01.2014) worauf ich sehen kann das meine Steuerklasse 6 ist ??? und ich keine religion bzw. keinen kinderfreibetrag habe!!!!???
bei anderen aus meinem ZUG hauptsächlich SaZ war es genau so....
was ist da schief gelaufen ??? oder hat es schon seine richtigkeit????
weiss nun nicht mehr weiter habe ungehäuere abzüge durch diese steuerklasse 6 obwohl ich ja die 3 habe!!!
kann mir hier jemand vllt RefÜ weiterhelfen!??
LG
Ihr Zugführer soll Verbindung mit dem Personalfedwebel/Personalunteroffizier aufnehmen, weil der die Angaben in SAP eingegeben hat.
ja weil bei jedem wirklich jedem haben die, die steurklasse 6 gemacht :(
kann man wenn dies korrigiert wurde die gezahlten mehrsteuer beträge zurück bekommen?
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich?
schon aber es ist ja nicht auf meinem misst gewachsen ich habe ja alles wirklich alles korrekt abgegeben!
dann hilft nur eine eingabe an den wehrbeauftragten!!!!
Zitatdann hilft nur eine eingabe an den wehrbeauftragten!!!!
Was hat der in diesem Fall damit zu tun?
Ich schrieb doch schon, dass der PersFw die Sachen klären muss!
schon sicher muss der PersFw das klären aber es kann ja nicht sein das Unterlagen verschwinden und finanzielle große Nachteile entstehen, diese man dann erst wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommt.
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 15:56:18
schon sicher muss der PersFw das klären aber es kann ja nicht sein das Unterlagen verschwinden und finanzielle große Nachteile entstehen, diese man dann erst wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommt.
Okay, wenn Sie es besser wissen, machen Sie doch, was Sie wollen.
ja dafür ist der wehrbeauftragte ja da!
Früher wurde doch auch bei Nicht-Abgabe der Lohnsteuerkarte erstmal mit 6 besteuert und die Differenz gab es dann als Nachzahlung wenn die Lohnsteuerkarte vorlag.
Warum sollte das denn jetzt anders sein und man bis zum Lohnsteuerjahresausgleich warten müssen?
Das meine ich ja mit der Aussage, dass der PersFw das klären muss.
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 16:08:26
ja dafür ist der wehrbeauftragte ja da!
Nein ist er nicht. Hören Sie einfach mal auf Klaus. Der Mann hat genug Ahnung von der Marterie.
@Mustermann Muster: Was sagt eigentlich Ihr Kompaniefeldwebel zu der Angelegenheit?
Der WB ist selbstverständlich dafür da, so einen Mangel evtl. In seinen Bericht aufzunehmen. Ihr Geld bekommen Sie davon aber auch nicht wieder; sondern über den Lohnsteuerjahresausgleich.
Über eine Meldung oder auch ein Beschwerdeverfahren können Sie aber ebenfalls erreichen, dass der Schuldige eins zwischen die Hörner bekommt.
Über eine Schadensbearbeitung bekämen Sie evtl. die Zinsverluste. Da Sie Ihr Geld über den Steuerausgleich wiederbekommen (dafür ist er da!), ist ihnen rechtlich auch kein weiterer Schaden entstanden.
ich muss was in jedem falle unternehmen weil es um einiges an geld geht und ich wie gesagt alles komplett abgegeben habe, und die einheit wohl alles verloren hat!
Dann sollte der erste Weg nicht der zum Wehrbeauftragten sein sondern zum PersFw.
Zitatich muss was in jedem falle unternehmen
Reicht Dir das nicht:
ZitatDas meine ich ja mit der Aussage, dass der PersFw das klären muss.
Zitat@Mustermann Muster: Was sagt eigentlich Ihr Kompaniefeldwebel zu der Angelegenheit?
Man kann KlausP wirklich glauben! Der weiß wovon er redet...
Einfache Lösung: Die Unterlagen sind nicht verloren gegangen, sondern die Zahlung organisiert, bevor die Daten in SAP eingepflegt werden konnten.
Aber schreib lieber dem Wehrbeauftragten, als einfach mal nachzufragen. Dauert nur sehr viel länger. Offenbar hast du ja genug Geld, so dass du warten kannst, bis der längere Weg über den Wehrbeauftragten für Abhilfe gesorgt hat.
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 15:44:45
schon aber es ist ja nicht auf meinem misst gewachsen ich habe ja alles wirklich alles korrekt abgegeben!
dann hilft nur eine eingabe an den wehrbeauftragten!!!!
Hilft erstmal gar nix, steht aber natürlich jedem offen und dem wird auch nachgegangen. Dauert aber unter Umständen ziemlich lange.
Der richtige Weg um der Sache schnell nachzugehen wurde ja schon mehrmals beschrieben.
Viel erfolg.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die kompletten Unterlagen bei allen SaZ verloren gegangen sein sollen. Bei einem kann das vielleicht mal passieren - darf nicht passieren, kann aber. da muss der fehler woanders liegen. Und das können nur diejenigen klären, die Zugang zu SAP haben und solche Eingaben vornehmen dürfen. Und das sind in einer GA-Kompanie nur der PersFw/PersUffz und der Spieß - jedenfalls in "meiner" Kompanie.
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2014, 18:36:06
Einfache Lösung: Die Unterlagen sind nicht verloren gegangen, sondern die Zahlung organisiert, bevor die Daten in SAP eingepflegt werden konnten.
...
Das denke ich auch und dann zieht die WBV (oder wie auch immer der Juice Shop sich jetzt nennt) das mit der nächsten Zahlung auch wieder gerade.
Der "Juice Shop" nennt sich nun BVA. Bundesverwaltungsamt
Grundsätzlich kann in so einem Fall die zuviel einbehaltenen Steuern vom Arbeitgeber auch in den nächsten Monaten noch berichtigt werden und dem "Arbeitnehmer" ausgezahlt werden. Viele Arbeitgeber scheuen dieses aber, weil das bedeutet, für die vergangenen Monate eine berichtigte Lohnsteueranmeldung abzugeben.
Deshalb immer diese Falschaussage, dass man das Geld nur über die Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr) zurück bekommen kann.
Zitat von: BulleMölders am 26. Januar 2014, 19:09:28
(Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr)
Du möchtest jetzt aber nicht unzulässig und diskriminierend auf mein Alter hinweisen?!
Du und alle anderen werden ja auch nur einen Abschlag bekommen haben. Warte einfach mal die nächste Zahlung ab, dann wird es vielleicht schon richtig sein.
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Warum sollte ich?
Habe ihn ja noch selber gemacht und sogar tausende davon bearbeitet.
Zitat von: Nakamoto am 26. Januar 2014, 20:03:54
Du und alle anderen werden ja auch nur einen Abschlag bekommen haben. Warte einfach mal die nächste Zahlung ab, dann wird es vielleicht schon richtig sein.
Sent from my iPhone
Und die gibt es ja schon nächste Woche incl. Bezügemitteilung und da kann man dann sehen welche Lohnsteuerklasse jetzt dem Abzug zugrunde gelegt wurde.
bezügeabrechnung für januar und februar habe ich ja schon und diese ist ja falsch!!!
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 20:11:49
bezügeabrechnung für januar und februar habe ich ja schon und diese ist ja falsch!!!
Auf der Bezügeabrechnung steht die Telefonnummer Ihrer Bearbeiterin/Ihres Bearbeiters. Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, dass Sie dort zur Not anrufen und nachfragen konnen. Aber eigentlich sollten sich Ihr Spieß und /oder Ihr PersFw darum kümmern. Die müssen das eben nur erfahren.
Merke: "Melden macht frei und belastet Vorgesetzte!"
habe beim zugführer gesagt das ich das problem gerne klären will, dieser sagte mir nur jetzt nicht wegtreten.....
wie alles in dieser grundausbildung sehr sehr schwierig deshalb schrieb ich es ja auch mit eingabe wehrbeauftragter
Hach is dat schön!
Da wird mit jedem Dienstantritt hoher Druck auf die Truppe gemacht, so früh wie möglich den Dienstantritt in SAP einzupflegen, damit ja auch Geld zeitgerecht fließt. Zu diesem frühen Zeitpunkt sind aber noch nicht die Unterlagen wie Steuerklasse etc. eingegeben, das wird erst später eingegeben. Wartet man nämlich, bis alle ihre Unterlagen abgegeben haben, dauert es recht lange, bis die Zahlungen angewiesen werden könnten.
Bevor man so einen Aufstand wegen der falschen Steuerklasse macht, könnte man auch 1-2 Monate nur Abschläge kassieren, falls das lieber wäre. Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn man die Daten erst eingibt, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Die Bezügerechnung für Februar schon am 23./24.01 ist schon recht früh, sowas hab ich bisher noch nicht erlebt.
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 20:25:18
habe beim zugführer gesagt das ich das problem gerne klären will, dieser sagte mir nur jetzt nicht wegtreten.....
wie alles in dieser grundausbildung sehr sehr schwierig deshalb schrieb ich es ja auch mit eingabe wehrbeauftragter
Hat der Spieß noch keinen Unterricht bei Ihnen gehalten? Auch da kann man sowas anbringen. Ansonsten ist eine Beschwerde die zielführende Maßnahme - schriftlich an den Kompaniechef.
Nochmal: Der Wehrbeauftragte entscheidet ind er Sache gar nichts. Der gibt das als Anfrage an das BMvG und dann kommt das auf dem Dienstweg zu Ihrem .... tataaa ..... Kompaniechef. Jetzt können Sie sich das aussuchen.
Als ich letztes Jahr am 01.07 Dienstantritt hatte war es bei uns im Zug eine ähnliche Situation. Wie schon beschrieben am besten mit dem, bzw. der Sachbearbeiter/in aufnehmen, die oben rechts auf der Abrechnung steht. Bei uns hat sich das durch einen Fehler in SAP aufgeklärt, der aber im BVA war. Die haben das dann auch intern geklärt und den Kameraden die Differenzen die bei den unterschiedlichen Steuerklassen auftraten nach 1-2 Monaten nachgezahlt. Also wenn Sie Glück haben klären die das, aber deswegen wie gesagt entweder der Weg über den PersUffz/Fw oder den/die Sachbearbeiter/in beim BVA gehen ;)
Macht sich aber doch viel besser, wenn man sich beim Wehrbeauftragten ausweint, der kann zwar an der Situation nichts ändern und der Mangel wird auch nicht schnell abgestellt aber man hat doch ein gutes Gefühl.
Aber so sind die Deutschen halt, anstatt miteinander zu reden und erstmal zu versuchen den Mangel schnellstmöglich mit geringem Aufwand ab zu stellen, werden gleich die Instanzen angerufen und mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ob die angerufene Instanz dann helfen kann ist vollkommen belanglos.
Ich würde auf jeden Fall den PersFw/PersUffz oder Spieß fragen wieso mit der 6 berechnet wurde. Es könnte auch ganz andere Gründe haben, als die fehlende Eingabe der Steuerdaten. Hier bei uns (Sachsen-Anhalt) hatten einige Firmen bei der Einführung der SEPA-tauglichen Lohnprogramme Schwierigkeiten. Durch einen Programmfehler wurden auch alle ausgeschiedenen Mitarbeiter als aktuelle Mitarbeiter angemeltet. Diese Mitarbeiter hatten somit eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In unserer Firma betraf es zwei Personen. Denen half ein kurzer Anruf beim Finanzamt und da dort durch den Fehler die Telefone schon heiß klingelten, wurde der Fehler gleich telefonisch behoben ohne viel Bürokratie.