Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Lydo am 30. Januar 2014, 14:25:47

Titel: Überstundenabbau für Reservedienstleistung
Beitrag von: Lydo am 30. Januar 2014, 14:25:47
Servus!
Mal ne Frage:
Ich will im Oktober eine Woche auf Wehrübung, steht alles auch soweit.
Allerdings haben mein Arbeitgeber und ich uns einvernehmlich darauf geeignet, dass ich das mit meinen Überstunden mache.
Wie sieht es hier versicherungstechnisch etc. aus?

Erholungsurlaub darf ich ja nicht dafür nutzen, aber gilt das auch für die Abgeltung von Gutzeit?
Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst.
Titel: Antw:Überstundenabbau für Reservedienstleistung
Beitrag von: F_K am 30. Januar 2014, 14:48:48
Versicherungstechnisch bist Du halt "doppelt" versichert (Rente, UTV bzw. Krankenasse / Beihilfe) - das ist  unkritisch.

Da kein Verdienstausfall, auch keine Leistungen nach USG - auch keine Mindestleistung.
Titel: Antw:Überstundenabbau für Reservedienstleistung
Beitrag von: HCRenegade am 30. Januar 2014, 17:58:43
Ich sehe da nicht das Problem, mache das ja selber auch so mit den Überstunden (auch ÖD) - ist bei mir aber auch sowieso eher ein Sonderfall.

Wobei die Sache mit dem Urlaub ja auch ein "Verbrechen ohne Opfer" wäre - wenn ich dazu bereit bin, eine WÜ im Urlaub zu machen, dann wird das niemanden interessieren - Vorschrift hin oder her. Die AG kennen sich damit sowieso nicht aus und in der Truppe fragt auch keiner danach.
Titel: Antw:Überstundenabbau für Reservedienstleistung
Beitrag von: MMG am 30. Januar 2014, 18:58:02
Zitat von: F_K am 30. Januar 2014, 14:48:48
Versicherungstechnisch bist Du halt "doppelt" versichert (Rente, UTV bzw. Krankenasse / Beihilfe) - das ist  unkritisch.

Da kein Verdienstausfall, auch keine Leistungen nach USG - auch keine Mindestleistung.
Unkritisch, aber bei Krankenkasse ist die Mehrfachversicherung nicht erlaubt.
Titel: Antw:Überstundenabbau für Reservedienstleistung
Beitrag von: F_K am 30. Januar 2014, 19:15:11
.... Und?