Servus!
Mal ne Frage:
Ich will im Oktober eine Woche auf Wehrübung, steht alles auch soweit.
Allerdings haben mein Arbeitgeber und ich uns einvernehmlich darauf geeignet, dass ich das mit meinen Überstunden mache.
Wie sieht es hier versicherungstechnisch etc. aus?
Erholungsurlaub darf ich ja nicht dafür nutzen, aber gilt das auch für die Abgeltung von Gutzeit?
Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst.
Versicherungstechnisch bist Du halt "doppelt" versichert (Rente, UTV bzw. Krankenasse / Beihilfe) - das ist unkritisch.
Da kein Verdienstausfall, auch keine Leistungen nach USG - auch keine Mindestleistung.
Ich sehe da nicht das Problem, mache das ja selber auch so mit den Überstunden (auch ÖD) - ist bei mir aber auch sowieso eher ein Sonderfall.
Wobei die Sache mit dem Urlaub ja auch ein "Verbrechen ohne Opfer" wäre - wenn ich dazu bereit bin, eine WÜ im Urlaub zu machen, dann wird das niemanden interessieren - Vorschrift hin oder her. Die AG kennen sich damit sowieso nicht aus und in der Truppe fragt auch keiner danach.
Zitat von: F_K am 30. Januar 2014, 14:48:48
Versicherungstechnisch bist Du halt "doppelt" versichert (Rente, UTV bzw. Krankenasse / Beihilfe) - das ist unkritisch.
Da kein Verdienstausfall, auch keine Leistungen nach USG - auch keine Mindestleistung.
Unkritisch, aber bei Krankenkasse ist die Mehrfachversicherung nicht erlaubt.
.... Und?