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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33

Titel: Steuererklärung
Beitrag von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
Mahlzeit an alle...


kurz zu meiner Situation...

da ich das vill "beste" Finanzamt habe streite ich mich mit denen schon fast nen Jahr wegen meiner Steuer von 2011 und 2012 herum...
diese "tollen" Leute da sind nämlich der Meinung das sie streichen können was sie wollen und damit auch im recht sind...

es dreht sich um folgende dinge die gestrichen wurden:

Was:                                                                      Grund:
Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)
Verpflegungsmehraufwendung(wegen Übungsplatz)   "kann ja jeder sagen das er da war"
kosten für Unterkunft nach §39(2)BBesG                   eigentlich ohne Begründung einfach gestrichen
Fachliteratur                                                            wäre angeblich keine da es ne Zeitschrift wie jede andere ist
Reinigungskosten                                                     keine eindeutige Berufsgebundene Kleidung wie zb bei Polizist (ich lach mich bald tot)

zur weiteren Erklärung:

Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!

kosten für Unterkunft nach "39(2)BBesG:
ich bin noch 24 Jahre alt und damit ja zur Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet


ich hoffe es kann mir da jemand helfen und nen Tipp geben wie ich es denen noch erklären soll sodass die mich langsam mal verstehen...
mein Kamerad (gleiche Kp, gleiches Finanzamt, gleicher Wohnort, gleicher Dienstgrad) hat keinerlei Probleme bei ähnlichen angaben...
als ich die Steuer gemacht hab war ich noch nicht mal so kleinlich das ich solche Sachen wie Haar- und Barterlass, Laptop usw. mit angegeben hab...

sry das ich es so sagen muss aber ich glaube langsam das es ne Art von Schikane ist...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Paule79 am 02. Februar 2014, 13:18:13
Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Steve87 am 02. Februar 2014, 13:36:41
Frisör kosten sind steuerlich absetzbar
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Pericranium am 02. Februar 2014, 13:37:13
Zitat von: Paule79 am 02. Februar 2014, 13:18:13
Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!

Es geht um Rasierklingen und darum, dass man auch einen Friseurbesuch pro Monat von der Steuer absetzen kann.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Andi am 02. Februar 2014, 13:38:41
Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)

Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.

Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
Verpflegungsmehraufwendung(wegen Übungsplatz)   "kann ja jeder sagen das er da war"

Und wieder: Kein Nachweis, keine Anerkennung. Da reicht ein entsprechender Nachweis von deiner Einheit "Soldat X war von Y-Z auf dem Übungsplatz".

Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
kosten für Unterkunft nach §39(2)BBesG                   eigentlich ohne Begründung einfach gestrichen

Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Anrechnungsbetrag ist dafür da, dass du den geldwerten Vorteil, den du durch die Unterkunft bekommst (nicht mal komplett) ausgleichst und diesen geldwerten Vorteil später nicht zurückzahlen musst. Das ist keine Miete, das sind keine Werbungskosten.

Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
Fachliteratur                                                            wäre angeblich keine da es ne Zeitschrift wie jede andere ist

Sehe ich bei Auto, Motor und Sport pauschal erst mal auch so. Wenn du das anders siehst musst DU das dem Finanzamt nachweisen.

Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
Reinigungskosten                                                     keine eindeutige Berufsgebundene Kleidung wie zb bei Polizist (ich lach mich bald tot)

Da bist du dann zu guter Letzt tatsächlich im Recht. Dazu gibt es auch ein Urteil, das in entsprechender Literatur auch genannt wird.

Gruß Andi
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 13:40:09
genau darum geht es...aber so kleinlich wollte ich dann auch nicht sein...

und 100 Euro als Soldat wiederkriegen ist echt wenig...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Paule79 am 02. Februar 2014, 13:42:11
Zitat von: Pericranium am 02. Februar 2014, 13:37:13
Zitat von: Paule79 am 02. Februar 2014, 13:18:13
Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!

Es geht um Rasierklingen und darum, dass man auch einen Friseurbesuch pro Monat von der Steuer absetzen kann.

Was es so alles gibt....   :D
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 13:43:36
ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Paule79 am 02. Februar 2014, 13:46:41
Denk mal drauf rum einen Steuerberater drauf anzusetzen. Der kostet zwar was, das bekommst du aber in der Regel durch eine bessere Rückvergütung wieder raus. Außerdem kann der auch dann mit dem Finanzamt streiten.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 13:59:13
Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)



Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.


in meinen Steuerprogram (Elster-vom FA miterarbeitet) steht die Telefonpauschale so auch drin...
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Lidius am 02. Februar 2014, 16:41:25
Die Pauschale für die Telefonkosten ist dafür gedacht, das du nicht jedes Telefongespräch einzeln nachweisen musst bzw. kannst. Das endbindet dich aber nicht davon, dem FA erstmal nachzuweisen, das es überhaupt eine dienstliche Nutzung gibt. Das sollte deine Einheit, genauso wie die Übungsplatzaufenthalte, aber problemlos bestätigen können.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Veranlager am 27. Juli 2014, 18:47:35
Es gibt keine Telefonkostenpauschale. Weis dem FA nach das du dein Handy als Führungsmittel einsetzen darf und welchen Aufwand du beruflich veranlasst damit hattest und du bekommst deine Kosten, 20 % der gesamten Aufwendungen, das darf aber max. 20 € im Monat sein. Eine Telefonpauschale von 240 € p.a. gibt es so nicht.
Leg einen Einzelverbindungsnachweis vor, markier die dienstlichen Gespräche, nenne die Gesprächspartner und gib an was daran dienstlich veranlasst war. Anders wirst du den Aufwand nicht kriegen.

Frisörkosten sind nicht abziehbar, Finanzgericht Hamburg so entschieden.
Bei deinem Kameraden hat das in der Summer vllt nur 15 € Steuererstattung ausgemacht.

Auto/Motor/Sport als steuerliche Fachliteratur ist ja lächerlich.


Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.

Ein bisschen Gerechtigkeit und Selbstreflexion muss schon auch sein.                                       
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: wolverine am 27. Juli 2014, 21:01:44
Zitat von: Veranlager am 27. Juli 2014, 18:47:35
Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.                               
Naja, Pauschalen sind Pauschalen. Die bekommt man - meistens von Amtswegen ohne zutun - angerechnet. Der Rest vom Satz begründet dann eben eine Steuerverkürzung und da kann es dann auch mal zu Heulen und Zähneklappern kommen.

Wenn etwas keine berufliche Veranlassung hat, ist es auch nicht abzusetzen. Privater Spaß wird vom Staat nicht gefördert.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: benba am 28. Juli 2014, 00:01:12
Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Cally am 28. Juli 2014, 13:44:01
Zitat von: benba am 28. Juli 2014, 00:01:12
Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?

Zitat
ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...

Scheint n Abo zu sein und auch Kleinvieh macht Mist ;)
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: F_K am 28. Juli 2014, 13:56:28
Wie wolverine schon schrieb: Es gibt eine Arbeitnehmerpauschale - und die "gilt" auch für Soldaten.

Es gibt wohl keinen DV, der seinem Soldaten die dienstlich notwendige KOSTENpflichtige Nutzung seines Mobiltelefons bestätigt - denn dann müßte dieser DV auch die Kosten tragen .... (Mobiltelefon ist in der Breite kein Führungsmittel in der Bw - oft wird es aus "Komfortgründen" genutzt - aber aufgrund eigener Entscheidung des Soldaten, nicht auf Basis eines Befehls.)

Ohne Steuerfachmann zu sein - "AutoMotorSport" ist wohl eher "Hobby", jedenfalls aber überwiegend Hobby, und daher nicht steuerlich absetzbar.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Iceman81 am 28. Juli 2014, 14:35:10
mit so nem ABO kommt man aber bestimmt nicht auf über 1000 € die man alleine braucht um auf über den Pauschbetrag zu kommen.

Sachen die sich wirklich lohnen sind Kilometerpauschale, Betreuungskosten f. Kinder, berufliche Weiter/Fortbildung etc. selbst 12 mal im Jahr für 20 € zum Friseur gehen bringt effektiv nix wenn man keine größeren Posten aufzubieten hat.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: F_K am 28. Juli 2014, 14:40:51
Thema Friseur:

ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Iceman81 am 28. Juli 2014, 14:49:55
Wenn dem so ist umso besser immerhin trägt man seine Frisur auch privat und nicht nur im Dienst.
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: Tommie am 28. Juli 2014, 15:53:53
Meiner Meinung reicht es schon vollkommen aus, dass man bei einem in der Kaserne vorhandenen Frisörsalon sich während der Dienstzeit die Haare schneiden lassen kann! Und ja, es gibt solche Kasernen mit Frisörsalon noch.

So manch einer steht in dieser Angelegenheit auf dem Standpunkt, dass die Haare ja auch während des Dienstes wachsen ;D !
Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57
Zum Thema Einzelverbindungsnachweis würde ich mich auch streiten wollen, da es das FA absolut nichts angeht, Was ich mit wem auch immer dienstlich zu klären habe, hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt, zumal es in einigen Verwendungen auch dazu kommt, das man mit ausländischen Dienststellen telefoniert.

Ich rate eine zu einer guten Argumentation gegenüber dem FA, ggf. auch zu Hilfe eines Fachmannes für Steuern  ;)

Wieso sollte man den monatlichen Besuch eines Frisöres nicht absetzen können?
Klar, ich trage die Frisur zu 2/3 des Tages privat, aber dennoch kann ich mich durch die ZDv nicht frei entfalten, wie andere Bürger!
Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)

Titel: Antw:Steuererklärung
Beitrag von: wolverine am 12. August 2014, 13:29:55
Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57
hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt,
Das ist barer Unsinn. Wenn man etwas absetzen möchte, steht man in der Erklärpflicht. Das ist eben gerade das Gegenteil von Datenschutz. Und warum sollte das Finanzamt "fürsorglich" gegenüber einem Soldaten sein? Oder warum ist man Untergebener des Finanzamtes? :o
Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)
Sehen kann man das wie man möchte. Aber das Finanzgericht sieht es eben anders ... ::)
Zitat von: F_K am 28. Juli 2014, 14:40:51
Thema Friseur:
ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.