Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Falk am 07. November 2005, 08:04:20

Titel: Befristeter Arbeitsvertrag -> Einberufung was nun?
Beitrag von: Falk am 07. November 2005, 08:04:20
Hallo,

Ich habe folgendes Problem.
Ich habe im moment einen befristeten AV bis August 06. Dieser Arbeitsbvertrag sollte dann eigentlich in einen unbefristeten verändert werden.
Jetzt am FR bekam ich  Post vom Bund das ich zum 2.1.06 Einberufen werden soll.
Nun stellt sich mir die frage, wie is mit meinem AV weiter geht. Wird jetzt meine Firma Adeee sagen und mich raus setzten? Oder muss sie mich nach dem Wehrdienst wieder einstellen?
Is echt ein richtig bescheuerter Zeitpunkt.

MfG

Falk
Titel: Re:Befristeter Arbeitsvertrag -> Einberufung was nun?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2005, 08:18:51
Der Arbeitgeber muß Dich nach dem GWD wieder einstellen, bei befristeten Arbeitsverträgen aber m.W. nur für die verbleibende Restzeit (?).
Titel: Re:Befristeter Arbeitsvertrag -> Einberufung was nun?
Beitrag von: Lidius am 07. November 2005, 08:20:36
Wie das mit deiner Firma weiterläuft kann dir eigentlich nur dein Chef sagen, klingt blöd ich weiß.

Der befristete Vertrag wird ganz normal auslaufen, fällt also nicht unter den Kündigungsschutz. Heißt, dein Chef muss dich nicht wieder einstellen.