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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Peteronkel am 05. Februar 2014, 18:30:58

Titel: Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: Peteronkel am 05. Februar 2014, 18:30:58
Hallo Kameraden

Ich bin per Aktenlage nach einem Hörsturtz T5 gemustert worden da mein Rechtes Ohr betroffen war. Nun will ich Reservist bei uns in der Reservistenkameradschaft tätig werden. Frage: kann man sich nachmustern lassen .gibt es T6.??? Wie läuft so etwas ab. Wer kennt sich aus. Muß ich nach Düsseldorf zu Nachmusterung.Braucht man eine ärtzliche Ausnahmegenehmigung??
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2014, 18:45:51
Antrag auf Nachmusterung stellen und darlegen wie sich dein Gesundheitszustand geändert hat.
Wenn deine Gesundheitsstörung von einer VIer auf eine IVer-Gradation heruntergestuft wird, dann kommt T6 zumindest in Betracht.
Dafür braucht es erstmal keine Ausnahmegenehmigung. Evtl. brauchst du je nach Verwendung eine Ausnahme.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: Peteronkel am 05. Februar 2014, 19:27:27
Muß man komplett neu gemustert werden oder werden nur wie in meinem Fall die Ohren geprüft. Wie muß man sich denn die Überprüfung der Gesundheitsgrade vorstellen?? Wenn das linke Ohr. zb top ist aber das rechte schlechter , was dann??
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2014, 19:31:59
Ist schwer zu sagen. Das kann eine komplette Neumusterung werden, aber auch eine Entscheidung nach Aktenlage.
Wenn es um die 28er-Gesundheitsziffer gibt, gibt es in der Musterungsvorschrift eine Tabelle, nach der die Gradation vergeben wird. Da reicht es prinzipiell auch schon wenn ein Ohr einen erheblichen Hörverlust hat.
Ggf. wird man dich auch noch zusätzlich nach Nummer 29 beurteilen- das sind Innenohrschäden.

Ruf am besten mal in dem für dich zuständigen KC an und frag dich zum medizinischen Dienst durch. Dir werden dir sagen können, wie das genau funktioniert.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: Peteronkel am 05. Februar 2014, 19:53:26
Wo muß man die Ausnahmegenehmigung stellen?? Im Karrierecenter??
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2014, 20:11:39
Für Reservisten weiss ich das nicht, weil wir solche Fragestellungen so gut wie nie für Resis haben.
Frag einfach im KC nach.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: bayern bazi am 06. Februar 2014, 06:30:25
für Reservisten für freiwillige Reservistenarbeit ist der Bereichs FwRes vom LKdo zuständig
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: F_K am 06. Februar 2014, 08:45:46
.. und ich sah mal vorsichtig so:

Die Teilnahme an DVags der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit ist KOMPLETT freiwillig, eine "dienstliche Notwendigkeit" an der Teilnahme besteht also nach DEFINITION nicht.

Dementsprechend kann ein Ausnahmeantrag (die bescheinigt, dass der Kamerad "dringend benötigt wird") nie begründet werden und wird nicht gestellt.

Sprich: Endweder wird nach Nachmusterung eine "allgemeine" Tauglichkeit zuerkannt, oder Edeka.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: Peteronkel am 06. Februar 2014, 19:06:07
Ich habe heute einen mehrstündigen Telefonmarathon hinter mir. So genau wußte erst mal da keiner Bescheid. Also wie immer. In Düsseldorf hatte ich eine SanÄrztin am Telefon. Selbst Sie konnte mir dazu nicht viel sagen. Dann in Düsseldorf, Bonn usw. Die Resi Hauptstellen angerufen. Dann kam folgendes dabei raus. Eine Musterung, Nachmusterung oder auch Folgeuntersuchung genannt, kommt nur in Betracht, wenn eine Anforderung besteht oder eine Mangel ATN vorhanden wäre. Ansonsten bleibt es wie es ist. Ich kann zwar einen Antrag auf Folgeuntersuchung stellen, dieser würde aber mit 99% Sicherheit abgelehnt. Da die Vorraussetzungen wie eben beschrieben nicht gegeben sind. Also das wars mit der RK. Weis von Euch noch jemand was??
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: ulli76 am 06. Februar 2014, 19:17:02
Einfach versuchen. Zu verlieren hast du nichts.
Aber richte dich darauf ein, dass eine Absage kommt.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: F_K am 06. Februar 2014, 19:18:25
... Die RK ist ein ziviler Verein, da kannst Du problemlos Mitglied werden. Lediglich DVAgs gehen halt nicht.
Wenns ums Schiessen geht, rate ich eher eine RAG oder einen Verein an.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: Peteronkel am 06. Februar 2014, 19:23:18
Ihr habt Recht. Ich werde einfach einen Formlosen´Antrag wie Doc gesagt hat ins Karrierecenter schicken. Dort werden die sich meine GAkte von Andernach zuschicken lassen und dann werde ich es bestimmt schriftlich Schwarz auf weiss erfahren.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: alter Geist am 10. Februar 2014, 12:29:42
Zitat von: Peteronkel am 06. Februar 2014, 19:23:18
Ihr habt Recht. Ich werde einfach einen Formlosen´Antrag wie Doc gesagt hat ins Karrierecenter schicken. Dort werden die sich meine GAkte von Andernach zuschicken lassen und dann werde ich es bestimmt schriftlich Schwarz auf weiss erfahren.

Ich habe seinerzeit einen formlosen Antrag mit der bitte um eine Nachmusterung an das KWEA geschickt. Habe dann die Einladung zur Musterung bekommen und wurde komplett untersucht, musste noch nen Gutachten vom Facharzt vorlegen und fertig. Nach dem Wegfall der Wehrpflicht müssen sich die Ärzte im KC doch um Arbeit streiten. Also wie du schon selbst geschrieben hast einfach beantragen und nicht abschrecken lassen.

Und für die anderen Kameraden, Reservistenveband / RAG ist nicht jedermanns Sache, das ist ja heute schon mehr ne politische Vereinmeierei.
Titel: Antw:Ex Saz ausgemustert T5
Beitrag von: bayern bazi am 10. Februar 2014, 18:15:28
falsche Richtung

für DVag ist allein der FwRes zuständig

der macht auch die Anforderung für Einkleidung und Nachuntersuchung