Hai ,
hab schon gesucht nach einem fall wie ich ihn habe und leider nichts hier im Forum gefunden der passt.
Bin seit 1.10.12 Stuffz(22Jahre alt) und hab schon vor der Bundeswehr eine Wohnung gehabt. Hatte damals auf dem UGL kein Mietvertrag mit , weil ich es leider nicht wusste.
Hab dort auch direkt nach gefragt , ob ich die Unterlagen mir zu schicken lassen sollte , dort hieß es "Nein , das können sie auch In der Stammeinheit machen".
Nach dem der UGL zu ende war , bin ich in die Stammeinheit zum Refü wegen der Wohung , um sie anerkennen zu lassen.
Da bekam ich dann die tolle Nachricht , dass es nicht möglich sei.
Hab jetzt vorkurzem leider erst erfahren , dass ich evtl was dagegen tuen kann.
Meine Frage jetzt : Ist es möglich ? An wen Wende ich mich da am besten ?
Vielen Dank schonmal im vorraus für die Antworten.
MFG
@ Dragon333:
Frage:
Ist Dir zu Dienstantritt die UKV zugesagt worden? Hast Du diese entsprechend erhalten? (und davon gehen wir mal aus).
(.. dann wäre das Thema tatsächlich endgültig abgeschlossen ...)
UKV hab ich dort bekommen. Wusste es damals nicht besser. Wurde also quasi Vera**** oder ? Da muss man doch was gegen machen können.
Zitat von: Dragon333 am 10. Februar 2014, 13:52:12
UKV hab ich dort bekommen.
Das ist nur die halbe Wahrheit, denn die musst du beantragen und bekommst sie nicht "einfach so". Und spätestens da hätte das ja auffallen müssen, dass du eine Wohnung hast, denn entsprechend wäre die Umzugskostenvergütung ausgefallen.
Die Wohnung hättest du eigentlich aber bereits dem damaligen ZNwG noch vor Dienstantritt mitteilen sollen. Nach fast anderthalb Jahren sehe ich da keine Chance noch irgendetwas zu heilen.
Gruß Andi
ZitatWurde also quasi Vera**** oder ?
Mein Verständnis (und dies ist keine Rechtsberatung):
- Du hast es versäumt, Deine Wohnung zeitgerecht (vor Dienstantritt) anerkennen zu lassen.
- Du hast einen begünstigenden Verwaltungsakt (Zusage der UKV) erhalten, und dieser ist rechtskräftig geworden (Abrechnung der zugesagten UKV).
Damit ist das Thema "durch". Rechtskraft ist Rechtskraft.
(Zunehmend nicht nur mit KlausP auf einer Linie, sondern auch mit Andi ...)
Na ja, wenn ich die Erlasslage richtig im Kopf habe ist bei Neueinstellungen auch die rückwirkende Anerkennung durchaus möglich (wenn sie zeitnah beantragt wird). Wenn hier aber schon Umzugskosten abgerechnet wurden und erst fast anderthalb Jahre später festgestellt wird, dass da etwas falsch gelaufen ist sehe ich hier keinen Ermessensspielraum das ganze rückwirkend zu ändern.
Gruß Andi
Zitat von: Dragon333 am 10. Februar 2014, 13:52:12
UKV hab ich dort bekommen. Wusste es damals nicht besser. Wurde also quasi Vera**** oder ?
Man muss natürlich erst einmal die Schuld bei anderen suchen. Dass es in den Unterlagen steht, dass man ggf. Mietvertrag o.ä. mitbringen soll, blendet man dann gerne aus. :o
@ Andi:
.. auch da sind wir einer Meinung.
Die Erlasslage (ohne dass ich diese kennen würde) betrachtet wohl folgenden Fall:
- Die Wohnung wurde dem KC nicht angezeigt und anerkannt
- Die UKV wurde zugesagt
- Der "Fehler" fällt nach Dienstantritt bei der ersten Reisekostenabrechnung auf -
-> "Heilung" ist also noch relativ problemlos möglich, Wohnung wird (rückwirkend, aber nur wenige Tage "zurück" )anerkannt, UKV Zusage widerrufen (war bisher ja noch ohne Wirkung) und Trennungsgeld beantragt.
MMn verwirkt aber die durchgeführte UKV Abrechnung (mit unterschriebenen Antrag) diese Möglichkeit.
@ Ralf:
"Selber Schuld sein" ist eine entfernt liegende Möglichkeit. Diese wird, wenn überhaupt, aber erst zum Schluss betrachtet ...
Klar ist es am Ende meine Schuld aber , wenn man es von Anfang sagt und sie sagen es sei kein Problem die nachträglich (nach Lehrgang von 2 Monaten) anerkennen zu lassen , gehe ich als frischer Soldat davon aus das ich den Leuten vertrauen kann , da sie ihrem Job schon länger machen. Hab es ja angeboten den Mietvertrag zuschicken zu lassen , dies wollten sie aber nicht , da man es ja angeblich in der Stammeinheit machen könnte. Finde sowas echt traurig , dass man sich nicht auf solche aussagen verlassen kann. Mehr Infos darüber bekommt man ja auch nicht so einfach , hab erst letztens bei einer Unterhaltung mit ein HFW und einem OFW erfahren , dass dies nicht richtig sei. Ich zahle Miete und für die Stube , bekomme aber nichts an Trennungsgeld ?
Ja.
Ich gehe aus dem "Gelesenen" davon aus, das deine UKV zum Dienstantritt zugesagt wurde.
Du hast in diesem Zusammenhang deine UKV sicherlich abgerechnet (Wegstreckenentschädigung, Tagegeld und UKV-Pauschale)!?
Solltest Du die UKV-Pauschale von 98,18 EUR erhalten und den Umzug somit beendet haben (es sind 2 Kreuzchen im Antrag), dann ist nichts mehr machbar! Dazu wurde hier im Thread bereits alles gesagt.