Tachen!
Ich wollte mal was nachfragen. Und zwar:
Letztes Jahr hab ich mich als Wiedereinsteiger beworben. In der Feldwebellaufbahn. Diese Bewerbung wurde allerdings abgelehnt. Kurz darauf habe ich mich wieder beworben, aber als FWDLer. Kurze Zeit später erhielt ich wieder eine Absage und als Zusatz eine Bewerber-Sperrzeit von 12 Monaten und ohne klaren Grund der Absage. Nun frag ich mich , ob es Sinn macht, sich dieses Jahr nochmmals zu bewerben. Zumal ich wirklich sehr gerne wieder zur Bundeswehr möchte und ein wenig verunsichert bin, da ich die Gründe der Absage nicht kenne.
Warum hast du damals nicht einfach mal nachgefragt?
Irgendwas, von dem du auch wissen musst, muss ja vorgelegen haben wenn es nicht mal für eine Einstellung als FWDL gereicht hat. Die Anforderungen sind dort ja recht niedrig. Strafverfahren? Irgendwelche Disziplinarverfahren während der ersten Dienstzeit?
Ohne Test nach Aktenlage abgelehnt? Erfüllen Sie die Mindestvoraussetzungen für die Fw-Laufbahn? In der Dienstzeit irgendetwas vorgefallen oder strafrechtliche Verfahren anhängig/ verurteilt?
@ Chris24:
Dies wäre auch meine Frage: Welche "Leichen" hast Du "im Keller"?
Ih hatte mal ein Delikt. Dies war aber auch lange vor meiner ersten Dienstzeit.
Die Voraussetzungen für die FW-Laufbahn erfülle ich auch.
Und währrend der Dienstzeit habe ich mir auch nichts erwähnenswertes zu schulden kommen lassen.
In den Absagen stand nur, ich könne mich nicht gegen meine Mitbewerber durchsetzen.
Na, das ist doch schon einmal ein Grund. Die anderen waren eben besser. Das ist bei Bewerbungen nicht so ungewöhnlich. Versuchen können Sie es wieder aber da man Sie nicht einmal zum Test eingeladen hat, muss die Aktenlage schon ziemlich düster sein. Ich würde da dann nicht allzu große Hoffnungen hegen.
Welche Aktenlage?
Deine?
Meine ist nicht so schlimm. Ich würde höchstens wegen des Alters oder wegen des Passbildes abgelehnt.
Bezüglich dem Delikt vor der ersten Dienstzeit? Dann hätte ich diese Dienstzeit nicht antreten dürfen, zumal die Anklage fallen gelassen wurde. und währrend der Dienstzeit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Nach der Entlassung habe ich auch nichts verbrochen.
Ich denke mal, dass die im Zentrum für Nachwuchsgewinnung meine Akte von damals genommen haben und dann einfach entschieden haben.
Es scheint im Moment einfach Bewerber zu geben, die für die Bundeswehr attraktiver sind als Sie. Wahrscheinlich haben Ihre Mitbewerber sich noch nichts zu Schulden kommen lassen und darüber hinaus auch bessere Qualifikationen (Schulabschluss usw.) vorzuweisen.
In der Akte können auch Ihre Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise oder dienstlichen und zivilen Beurteilungen enthalten sein. Irgendetwas war offensichtlich so schlecht, dass nicht einmal grundsätzlich die Chance bestanden hat, dass Sie sich gegen andere Bewerber durchsetzen. Was es war, weiß hier keiner. Das können entweder Sie besser vermuten oder werden es wahrscheinlich nie erfahren.
Ich werde mich einfach nochmal bewerben. Sollte es wieder eine Absage geben, werde ich dort mal anrufen
und fragen, wieso, weshalb, warum.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 16:57:44
Ich werde mich einfach nochmal bewerben. Sollte es wieder eine Absage geben, werde ich dort mal anrufen
und fragen, wieso, weshalb, warum.
Dass Sie auf eine solche Aussage kein Anrecht haben, ist Ihnen aber bewusst? Und vielleicht sollte Ihnen auch mal bewusst werden, dass der Zug Bundeswehr für Sie erstmal abgefahren ist. Konzentrieren Sie sich lieber auf einen Plan B.
Na ja, Anspruch auf Akteneinsicht gibt es aber natürlich schon.
warum sollte der Zug abgefahren sein? Jeder der ein Ziel vor Augen hat, sollte dies auch verfolgen und genau das mache ich. Das ein Plan B auch zum Leben dazu gehört, ist ja wohl klar.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 17:08:10
...Das ein Plan B auch zum Leben dazu gehört, ist ja wohl klar.
Nichts anderes predigen wir hier immer.
Letzte Züge zeichnen sich meistens durch die Abfolge von Ereignissen wie in deinem Fall aus: Absage bei der SaZ-Bewerbung, Absage bei der FWD-Bewerbung. Was mag da wohl als Nächstes kommen? Es gibt kein Recht auf Einstellung. Die meisten Absagen im Berufsleben erfolgen nach Aktenlage. Viel Glück trotzdem! Vielleicht klappt es ja diesmal.
ja,aber wenn man nicht einmal zum test geladen wird und die sie nicht mal als FWDler haben wollen...
deutlicher gehts doch gar nicht mehr...
Wobei ja schon was massives vorliegen muss, wenn es nichtmal für den freiwilligen Wehrdienst reicht. Aber alles spekulieren bringt hier nix. Bewerb dich halt wieder und dann wirst du ja sehen ob es dieses mal klappt.
Über die tatsächlichen Gründe der Absagen kann man- leider- nur spekulieren. Natürlich kann es heißen, dass meine Unterlagen einfach nur Grotte sind. Kann, muss aber nicht. Hätte mmich gefreut, wenn hier jemand gewesen wäre,der etwas dergleichen erlebt hat.
Naja wie heißt es so schön? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Ja Sie dürfen eine erneute Bewerbung schicken, viel Gluck!
Chris24, ich glaube an Sie, und das Volk glaubt auch an Sie!
Wenn die erste Dienstzeit "nur" FWDL oder GWDL war, dann war das "Delikt" dafür eben noch im Rahmen und für eine SaZ Laufbahn sieht man eben keine Chancen.
Welche FW Laufbahn denn? Truppendienst? Der ist ja sowieso recht "überlaufen".
ZitatJa Sie dürfen eine erneute Bewerbung schicken, viel Gluck!
Ja nach 12 Monaten vorher nicht.
Können Sie den Unsinn mal einstellen?
Zitat von: Raymond am 11. Februar 2014, 17:36:50
Chris24, ich glaube an Sie, und das Volk glaubt auch an Sie!
Sie labern aber auch eine Gülle zusammen ...
Oder ist mein Ironiedetektor falsch justiert?
Ne, das ist Raymond- unser neuer Forentroll.
@Chris- in was für einer Laufbahn warst du beim ersten Mal und wie bist du ausgeschieden.
ich war vorher als SAZ4 eingeplant, musste allerding wegen familiären umständen nach 6 monaten den Dienst aufgeben. Letztes Jahr wollte ich mich für die FW-Laufbahn im Truppendienst bewerben.
Ich hab gedacht, da die Anklage ja fallen gelassen wurde und ich demnach ja unschuldig war, wäre dass nicht mehr relavant für die Bewerbung.
Dann haben wir eine Erklärung, warum du kein FWDL mehr werden kannst.
Versuch es lieber als Mannschafter. Wenn du schon nach Aktenlage abgelehnt wirst, liegt es entweder an dem damaligen Verfahren oder du hast noch andere Leichen im Keller.
Edit: Hast du zum Ende der "Probezeit" regulär gekündigt oder bist du über ein DU-Verfahren raus?
ZitatIch hab gedacht, da die Anklage ja fallen gelassen wurde und ich demnach ja unschuldig war,
Wurde die Anklage "wegen erwiesener Unschuld" fallengelassen oder das verfahren wegen geringer Schuld eingestellt? Der Unterschied ist Ihnen geläufig?
Zitatwäre dass nicht mehr relavant für die Bewerbung.
Haben Sie es im Bewerbungsverfahren angegeben?
der wehrdienstberater hat mir, nachdem ich die ablehnung zur FW-laufbahn bekam, nahe gelegt, es als FWDL zu versuche.
Die Anklage wurde fallen gelassen, da kein Interesse der Öffentlichkeit bestand.
Ich habe keine weiteren Leichen im Keller. Wie gesagt, ich habe mir nix weiteres zu schulden kommen lassen.
Zitat von: wolverine am 11. Februar 2014, 18:09:26
Unschuld ist etwas anderes.
Stimmt!!! Meine habe ich an einem lauwarmen Sommerabend 1987 verloren! Schön war es!!! ;)
wenn aber die damalige sache nicht relevant für die ersten einstellung als saz war, warum denn aufeinmal jetzt?
Damals als Mannschafter hat es evtl. noch gereicht, aber nicht mehr für eine Einstellung in die Feldwebellaufbahn.
Und du hast noch nicht die Frage beantwortet, wie du damals raus bist. Regulär gekündigt? KDV? DU-Verfahren?
ich bin mehr oder weniger regulär in der Probezeit raus.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 18:35:14
ich bin mehr oder weniger regulär in der Probezeit raus.
Was muss ich mir unter "mehr oder weniger regulär" vorstellen? Tut mir leid, aber heute ist bei mir irgendwie der Wurm drin ...
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 18:35:14
mehr oder weniger regulär
ist das wieder wie mit der erwiesenen Unschuld?! ::)
ich hatte familiäre probleme und konnte so dienst und privat nicht richtig unter einen hut bekommen.
Und wie bist du dann raus????
Selbst gekündigt? DU-Verfahren? KDV? Oder von der Bundeswehr aus gekündigt?
mein stellv. Zugführer hat mit dem Kompanieführer gesprochen und die haben das dann gedeichselt, dass ich raus konnte.
So langsam wird mir das echt zu blöd hier. Ist mir auch langsam egal, musst ja nicht sagen, wie es war. Nur dann wunder dich nicht, dass es mit der Wiedereinstellung nix wird.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 18:48:11
mein stellv. Zugführer hat mit dem Kompanieführer gesprochen und die haben das dann gedeichselt, dass ich raus konnte.
Und was steht in Ihrer Entlassungsverfügung?
da stand wohl dass, was bei jedem anderen entlassenden steht. halt noch, dass ich die MG-ausbildung nicht wirklich auf die reihe bekam. und das wohl nur, weil ich es nicht auf anhieb geschafft habe, gold zu schießen.
Genau- jeder Soldat wird entlassen, weil er die MG-Übung nicht auf Anhieb in Gold schießt. >:(
Willst du uns hier völlig für blöd verkaufen?
Edit: Aber es ist ganz einfach: Du bist nicht als Feldwebel geeignet. Und wirst es auch nie sein. Such dir was anderes.
Kann es sein, dass er nicht selbst gekündigt hat?
Es klingt so als hätte man das damals so "gedeichselt" (um die Worte des TE zu benutzen) das er wegen Nichteignung auf Antrag seines Chefs entlassen wurde. Das würde auch die jetzige Ablehnung erklären.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 18:56:18
da stand wohl dass, was bei jedem anderen entlassenden steht. halt noch, dass ich die MG-ausbildung nicht wirklich auf die reihe bekam. und das wohl nur, weil ich es nicht auf anhieb geschafft habe, gold zu schießen.
Was für'n Schwachsinn! Sie dürfen mir glauben, dass ich schon mehrere Entwürfe für Entlassungsverfügungen für meine Chefs formuliert habe, aber so ein Unsinn gehört da schlicht nicht rein. Verwechseln Sie vielleicht "Entlassungsverfügung" mit "Dienstzeugnis"? Wobei das da auch nichts drin zu suchen hat.
Kann sein Lidius. Da der TE aber nicht mit der Sprache raus rückt (zwingt ihn ja auch niemand) ist das allerhöchstens Spekulation.
Bewerben Sie sich in 12 Monate noch mal. Ich glaube auch da wird eine Absage erfolgen. Manchmal ist halt einfach Schicht im Schacht.
Lieber Herr ulli76- Sie scheinen ja echt schlecht gelaunt zu sein.
Die Sache ist die, dass ich meinem Stellv. Zugführer auf seine Frage geantwortet habe, das ich gerne Ausscheiden möchte, wegen den genannten Umständen.
Daraufhin bin ich zum Kompaniechef und der hat ich auch gefragt, ob dass meine Entscheidung ist.
Am Ede der "Dienstzeit" hab ich dann meine Entlassungspapiere bekommen.
Ich habe hier alles, was ich wusste mitgeteilt. Ich weiß daher nicht, wo das Problem ist.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 18:35:14
ich bin mehr oder weniger regulär in der Probezeit raus.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 19:09:23
Am Ede der "Dienstzeit" hab ich dann meine Entlassungspapiere bekommen.
Kann mir das bitte jemand erklären?
Auch wenn der Soldat selber "kündigt", wird er mittels Entlassungsverfügung entlassen. da steht dann sinngemäß drin:
"Hiermit entlasse ich Sie gemäß § xy SG (oder § yx WPflG) mit Ablauf des xx.xx.xxxx aus der Bundeswehr, weil Sie ..."
So siehts aus.
Aber um hier keine Unruhe etc entstehen zu lassen, beenden wir das hier. Ich danke für die ganzen Antworten und wünsche noch einen schönen Abend.
Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 19:22:35
So siehts aus.
...
Ich dachte, da steht was von "nicht in der Lage, das MG zu bedienen" drin? ::)
Oh, Himmel: Vor Ablauf der Probezeit (also der 6 Monate) kann man recht problemlos selber kündigen. Da muss sich der Chef auch keine Märchen aus dem Hirn drücken.
Oder die Bundeswehr entlässt einen von sich aus wegen Nichteignung (§55.4). Und wenn ein Chef als Begründung rein schreibt, dass derjeinge entlassen werden soll, weil er nicht auf Anhieb Gold beim MG-Schießen geschossen hat, würde der Personalführer ihn wohl fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat.
Also hör auf, uns für dumm zu verkaufen.
Hast du nun selber gekündigt oder nicht? Kann doch nicht so schwer sein, oder?
Ulli, glaub mir, wir haben beide keine Ahnung. Du warst ja "nur" Disziplinarvorgesetzte und ich "nur" Spieß, und das war ich mehrfach in der AGA. ::)
Merkst selbst oder? ich hab eigentlich gedacht, dass hier geholfen wird. Aber an dem scheint es hier ja nicht zu sein. Ich hab alles offen gelegt, aber anscheinend reicht es nicht.
Und ulli JA ICH HABE SELBER GEKÜNDIGT! das habe ich davor schon geschrieben.
Alles weitere werde ich nun mit mir selber besprechen, da man hier ja eh nur angemault wird.
Zitatich hab eigentlich gedacht, dass hier geholfen wird.
Haben ja mehrere UserInnen ernsthaft versucht, aber wenn Sie nur rumeiern, können wir nun mal nur im Nebel stochern.
Mir ist schon länger klar, wie sich die Nichteignung für jede Laufbahn und Verwendung begründet. ;D manchmal liegt das Problem einfach zwischen den Ohren.
Ich hoffe, dass er zukünftig Andere mit seinen "Fragen" beglückt. Ich werd' wohl langsam doch zu alt für so'n Quatsch.
Du spielst einfach zu lange mit, Klaus. Wenn es mir zu blöd wird, lasse ich einfach jeden nach seiner Fasson glücklich werden. Bezahlt mir keiner Geld für mich hier mit jedem Dünnschiss abzugeben.
Wenn ich ganz genau nachdenke, zahle ich sogar dafür damit es den Laden weiter gibt. ;D
@ Chris24:
Wenn bist Du den ausgeschieden? Innerhalb von 6 Monaten oder etwas später?
Was stand GENAU (GENAUER WORTLAUT) auf der Entlassungsverfügung und im Dienstzeugnis?
@ Alle:
Aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen ist es am wahrscheinlichsten dass der TE nach den 6 Monaten "raus wollte", aber eben kein KDV oder Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt hat, sondern nach Rücksprache mit KpChef ein "anderer Weg" gewählt wurde - und dies wird vermutlich eine Entlassung in Richtung § 55 SG gewesen sein - und damit ist natürlich eine Wiedereinstellung in jegliche Laufbahn nachhaltig verwehrt.