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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:20:52

Titel: Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:20:52
Sehr geehrte Damen und Herren,

ist man mit dem Abschluss "staatlich geprüfter Betriebswirt" an der Bundeswehruniversität München und/oder Hamburg berechtigt zu studieren?

Alle normalen Unis, FH's haben den Abschluss anerkannt. Leider finde ich auf den einzelnen Seiten der Unis nichts dazu.

Vorab vielen Dank!

Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2014, 21:26:34
Zitat von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:20:52... ist man mit dem Abschluss "staatlich geprüfter Betriebswirt" an der Bundeswehruniversität München und/oder Hamburg berechtigt zu studieren?

Dieser Abschluss beinhaltet im Normalfall eine Fachochschulreife, mit der man an jeder Fachhochschgule studieren kann, also auch an der FH der Bundeswehr in München!

Zitat von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:20:52Alle normalen Unis, FH's haben den Abschluss anerkannt. Leider finde ich auf den einzelnen Seiten der Unis nichts dazu.

Alle Unis erkennen eine Fachhochschulreife an? Glaub ich irgendwie nicht ;) !
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2014, 21:27:42
Schreib doch die Uni an und frage nach. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, haben die Absolventen, die bisher kein Abi hatten mit dem Abschluss auch ein Fachhochschulabschluss bekommen. Da stand aber auch was auf dem Zeugnis drauf. Ggf. reicht das für die FH-Fakultät aus.
Bist du externe Bewerber und hast du denn schon eine Offz-Eignung bekommen am ACFüKrBw?
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:29:13
Fachhochschulreife ist nicht vorhanden, da dies 6 Monate länger dauert würde in Teilzeit!

Staatlich geprüfter Betriebswirt muss von den Unis anerkannt werden, im Bezug auf die Quote für "beruflich Qualifizierte" - ausgenommen irgendwelche Elite-Unis
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2014, 21:32:38
Mein Nachbar ist auch staatlich geprüfter Betriebswirt und in seinem Zeugnis von einer 2-jährigen Fachschule steht explizit die Fachhochschulreife drin! Sagt er mir gerade, weil er bei uns hockt zum DFB-Pokal schauen ...

Und von dieser Quote hab ich noch nie gehört, was allerdings nichts sagen muss ;) ! Bewerben Sie sich beim ACFüKrBw, dann erhalten Sie eine Antwort, ob das reicht ;) !
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2014, 21:35:01
Zitat von: Tommie am 11. Februar 2014, 21:32:38
Mein Nachbar ist auch staatlich geprüfter Betriebswirt und in seinem Zeugnis von einer 2-jährigen Fachschule steht explizit die Fachhochschulreife drin! Sagt er mir gerade, weil er bei uns hockt zum DFB-Pokal schauen ...
Eben, so kenne ich das auch bei denen, die bisher kein Abitur o.ä. hatten.
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2014, 21:35:20
Ui, ich hab was gefunden ;) :

http://www.uni-mainz.de/studium/503_DEU_HTML.php#L_Unmittelbare__allgemeine__Hochschulzugangsberechtigung

Also ... Versuch macht kluch :D !
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2014, 21:38:46
Ist halt RP, wichtig wäre, ob Bayern das anerkennt, deswegen UniBw Mü Prüfungsamt anschreiben und nachfragen.
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Sauerländer90 am 11. Februar 2014, 21:48:14
So werde ich es machen, hätte ja nur sein können, dass es schon jemand weiß.

Trotzdem vielen Dank an Alle!
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2014, 21:52:19
Sowas gibt es bei uns Medizinern. Da kann man ohne Abi, wenn man einen medizinischen Beruf erlernt und mit einer bestimmten Berufserfahrung zur Immaturenprüfung und bei erfolgreichem Abschneiden auch zum Studium zugelassen werden.

Evtl. meint er ja so einen Weg.
Titel: Antw:Studienvoraussetzungen
Beitrag von: Jens Köhler am 12. Februar 2014, 02:14:44
Das findest du die Infos:

http://www.kmk.org/wissenschaft-hochschule/studium-und-pruefung/hochschulzugang-beruflich-qualifizierter-ohne-schulische-hochschulzugangsberechtigung.html