Guten Morgen,
vermutlich eher eine etwas ungewöhliche Frage, aber dennoch wichtig. Ist es mir als SaZ12 (bereits im VollzeitBfD) möglich ein politisches Amt, z.B. Bürgermeister zu bekleiden?
Werde ich für die Dauer der Tätigkeit wie ein BS auf den Status "a.D." gesetzt?
Mein KpChef meinte, es wäre mir verboten, mich für eine politische Tätigkeit zur Wahl zu stellen. Belegen konnte er seine Aussage nicht, leider konnte ich in den Vorschrift, in denen ich diesbezüglich Informationen vermutet habe auch nichts gegenteiliges finden.
Klar kannst Du Dich zur Wahl stellen - wenn Du gewählt wirst, muss man sehen, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt.
(Vollzeit bezahlt oder Ehrenamtlich usw.).
Es wäre eine bezahlte Vollzeitstelle...
Na, dann viel Erfolg bei der Wahl.
ZitatWerde ich für die Dauer der Tätigkeit wie ein BS auf den Status "a.D." gesetzt?
Verstehe ich nicht. Was soll das bringen?
Zitat von: D.M. am 12. Februar 2014, 08:32:46
Mein KpChef meinte, es wäre mir verboten, mich für eine politische Tätigkeit zur Wahl zu stellen.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
@F_K: Weisst du wie das dann mit den BFD-Ansprüchen ist? Und läuft die Dienstzeit einfach weiter oder wird sie durch das Amt unterbrochen?
@ Ulli76:
Keine Ahnung - ich bin aber ein Fan davon, Probleme dann zu lösen, wenn man diese auch hat.
Sollte er die Wahl gewinnen, meldet man dies dem BfD und dem Dienstherrn, und die werden dann schon wissen, was zu tun ist.
Zitat von: D.M. am 12. Februar 2014, 08:32:46Mein KpChef meinte, es wäre mir verboten, mich für eine politische Tätigkeit zur Wahl zu stellen.
Dein KpChef ist Autor des Grundgesetzes?!?
Solange du keiner verfassungsfeindlichen Partei beigetreten bist, gibt es auch keine Probleme. Wenn du Soldat, vor allem Vorgesetzter bist, darfst du nicht auf Kameraden einwirken oder sonst irgendwie Werbung machen. Ausserdem ist es verboten, in Uniform auf politischen Veranstaltungen zu erscheinen.
Hier noch mal ein Auszug aus der SUrlV
http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.htmlDiese berücksichtigt politische Aktivitäten, somit kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass es dir erlaubt sei... ;)
es ist sogar so, das wenn du als aktiver Soldat, in einem Kommunalparlament (etwas hochgestochen für Gemeinde-,Stadt- oder Kreistag) sitzt, der Dienstherr dich für diese Veranstaltungen freistellen muss und du nicht ohne weiteres versetzt werden kannst
falls du hauptamtlicher Bürgermeister werden solltest - ruht einfach deine Dienstzeit (ähnlich einer Schwangerschaft) ;)
@bayern bazi
Das ist die Information, nach der ich gesucht habe. Das Problem, dass ich damit habe ist: Diese Regelung habe ich nur für Soldaten im Status eines Berufssoldaten gefunden, nicht aber für einen Zeitsoldaten...
Da gibt es ein VMBl zu, dass sich dein Chef mal schnellstens zu Gemüte führen sollte!
Weißt du wie es heißt Andy?
???
VMBl Gesamtstichwortverzeichnis in der Formulardatenbank der Bundeswehr. Einfach mal unter "Politik gucken".
"Kommunalpolitische Tätigkeit und Übernahme von öffentlichen Ehrenämtern sowie Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durch Soldaten" Neufassung 2001, S116
"Politische Betätigung von Soldaten, insbesondere bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen." Neufassung 1980, S553; Änderung 1988 S25
Gruß Andi
Vielen Dank für die Tips. Ich habe auch noch etwas gefunden... §25 SG regelt da die Grundvoraussetzungen...
Ach nee. ;)
Und das waren keine Tipps, das war die Erlasslage.