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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dabei am 12. Februar 2014, 19:09:23

Titel: Anerkannte Wohnung
Beitrag von: dabei am 12. Februar 2014, 19:09:23
Hallo zusammen

Folgendes Problem habe ich, habe seit 2009 eine anerkannte Wohnung (schwarz auf weiß)
Gestern stellte ich fest das sie gar nicht regestriert wurde da ich meine versetzung zufälliger weise zu Auge bekommen habe. Dieses Problem habe ich dann heute natürlich gleich abgestellt. Nun stelle ich mir die Frage habe ich ergend welche Nachteile die letzten Jahre gehabt da ich auf zig Lehrgänge etc. war ?
Titel: Antw:Anerkannte Wohnung
Beitrag von: Andi am 12. Februar 2014, 19:14:59
Nein, vermutlich nicht, da du bei Abwesenheit von deiner Stammeinheit auf Lehrgängen automatisch Trennungsgeldempfänger gewesen sein wirst. Wichtig ist, dass deine anerkannte Wohnung vor Versetzungen oder vor Kommandierungen ab 6 Monaten im System ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anerkannte Wohnung
Beitrag von: Bjarka am 12. Februar 2014, 19:17:34
Zitat von: dabei am 12. Februar 2014, 19:09:23
da ich meine versetzung zufälliger weise zu Auge bekommen habe.

hmmmm  :o
So So, so rein zufällig also :)

Denke nicht, dass Du bisher Nachteile gehabt hast. Du selbst hast ja auch keine festgestellt. Bei dienstlichen Maßnahmen bis zu drei Monaten ist das mit der Wohnung unrelevant. Da ist jeder SaZ/BS trennungsgeldberechtigt. Für weitere Infos hast Du leider zu wenig Informationen zur Verfügung gestellt.
Titel: Antw:Anerkannte Wohnung
Beitrag von: uwebaer am 13. Februar 2014, 12:42:19
denke auch nicht, dass dir Nachteile entstanden sind. Zumal es ja nicht dein Verschulden war.
Titel: Antw:Anerkannte Wohnung
Beitrag von: Andi am 13. Februar 2014, 12:43:23
Zitat von: uwebaer am 13. Februar 2014, 12:42:19
denke auch nicht, dass dir Nachteile entstanden sind. Zumal es ja nicht dein Verschulden war.

:o Hä?