Hallo an alle San Spezis
Frage: Wer hat Zugang zu meiner Gakte?? Wer darf diese anfordern ohne mein Wissen? Darf jedes Amt diese Akte Anfordern? oder nur mit meiner Einwilligung?? Darf ich einen Blick in diese GAkte werfen oder nur in einen bestimmten Teil der Akte. Steht dort etwas drin was ich nicht zu wissen habe ??
Je nach Status der ärztliche Dienst in den KC und/oder der Truppenarzt und die von ihm beauftragten Soldaten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Sie haben das Recht auf Einsictnahme in Ihre gesamte Gesundheitsakte, müssen dies aber beantragen. Die G-Akte ist ein Dokument der Bundeswehr, welche Amt sollte die denn bekommen?
Zitat von: Peteronkel am 12. Februar 2014, 22:50:31
Wer hat Zugang zu meiner Gakte??
Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.
Jede Versicherung bekommt Einsicht in meine GAkte.?? Ist ja unglaublich.
Ohne mein Einverständnis wandert diese also durch Deutschland. Wenn schon jede Versicherung diese bekommt dann ja auch jedes Amt oder jede öffentliche Institution welche nur die Akte anfordern brauch.
Heißt, das Versorgungsamt weis was in meiner GAkte steht ohne das ich was davon weis.
@ PeterOnkel:
Du hast Andi wohl nicht richtig verstanden.
WENN Du eine Versicherung abschließt, wo es auch um Gesundheitsfragen gehst, DANN entbindest Du alle Deine behandelnden Ärzte von Ihrer Schweigepflicht - dazu gehören dann auch die Ärzte der BW, die Zugriff auf die G Akte haben.
Also alles mit DEINEM EINVERSTÄNDNIS - gleiches gilt für Versorgungsansprüche - da wird man auch die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Jetzt verstanden?
Lesen und verstehen ist nicht so deins, oder?
Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Jede Versicherung bekommt Einsicht in meine GAkte.?? Ist ja unglaublich.
Nein, nicht jede, sondern:
Zitat von: Andi am 13. Februar 2014, 06:06:20
Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.
Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Ohne mein Einverständnis wandert diese also durch Deutschland.
Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe ist damit normalerweise auch mein Einverständnis zum Vertragsinhalt gegeben...
Zitat von: Peteronkel am 13. Februar 2014, 08:42:31
Wenn schon jede Versicherung diese bekommt dann ja auch jedes Amt oder jede öffentliche Institution welche nur die Akte anfordern brauch.
Heißt, das Versorgungsamt weis was in meiner GAkte steht ohne das ich was davon weis.
Natürlich! Und die Aliens, der Papst, die NSA und der ADAC. Also alles extrem vertrauenswürdige Institutionen. ;D
Vielleicht liest du dir noch mal die Antworten hier durch und kommst dann zu einem anderen Schluss.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 13. Februar 2014, 06:06:20
Zitat von: Peteronkel am 12. Februar 2014, 22:50:31
Wer hat Zugang zu meiner Gakte??
Fast jede Versicherung die du abschließt (Standartvertragsklausel), wenn dein Gesundheitszustand dafür relevant ist.
Wobei man unterscheiden muss zwischen Einsicht und Auskunft. Die G-Akte ist VS/NfD und die Versicherung die ein Auskunftsrecht hat, bekommt nur auf Antrag (inkl. urschriftlicher Befreiung der Schweigepflicht) einen ärztlichen Bericht bzw. eine ärztliche Auskunft. Die gesamte G-Akte darf (sollte) niemals an Versicherungen ausgehändigt werden. Regulär geht die G-Akte nur im Schutzumschlag zu Dienstzwecken aus dem San Bereich und darf nur von Ärzten oder durch ärztliches Personal (inkl. Helfer) geöffnet werden. (Theorie!!!)
Sollte sich in den letzten 10 Jahren nicht geändert haben ?!?
[/quote] VS/NfD [/quote]
Ist natürlich nicht VS/NfD, aber sie ist vertraulich!
Bevor einige Begriffsbestimmungen aufkommen! ;)
Versicheungen, der ärztliche Dienst von Behörden etc(z.B. bei Bewerbung bei der Polizei oder Geuerwehr) bekommen zwar nicht die Akte an sich( die bekommen noch nicht einmal zivile Kliniken und Ärzte bei einer Überweisung) . Aber nach Entbindung von der Schweigepflicht darf der Truppenarzt Auskunft über den Inhalt geben.
Was die Weitergabe innerhalb der Bundeswehr angeht,kommt es auf den Zweck der Einsicht in die Akte an. Für manche ist die Entbindung erforderlich, für manche nicht.
@ Abtw:
Weder "VS", noch "Vertraulich" oder "Geheim".
Sondern einfach "Arztsache". So auch auf den Aufklebern zu lesen, die da drauf stehen - schon lange keine mehr in der Hand gehabt, oder?
Zitat von: F_K am 13. Februar 2014, 12:36:57
@ Abtw:
Weder "VS", noch "Vertraulich" oder "Geheim".
Sondern einfach "Arztsache". So auch auf den Aufklebern zu lesen, die da drauf stehen - schon lange keine mehr in der Hand gehabt, oder?
Genau diese Begriffsbestimmung wollte ich mit meinem 2. Post vermeiden, aber Sie haben sowohl als auch recht! :D
ZitatUm sich klar in Wort ... zu äußern, bedarf der Redner selbst Klarheit und Gewissheit, damit er es überhaupt kommunizieren kann. Meist liegt es nicht an der Begrenztheit von Sprache, als vielmehr an der eigenen Unklarheit oder Unsicherheit, die einen unverstanden fühlen lässt.
Problem erkannt? 8)
Meine Goldwaage ist leider mit dem "haarspalterischen Schlauschwein" durchgebrannt! Muss mal sehen ob ich ein Sophistik-Seminar besuchen werde! ;D
Lieber Abt.Fw:
.. dann gerne auch etwas handfester für Dich: Du hast den Sachverhalt nicht durchdrungen und deshalb werden von Dir einfach falsche Begriffe benutzt.
Das hat nichts mit "Goldwaage" und "Haarspalterei" zu tun.
Ist dann jetzt gut, oder?
Zitat von: Abt.Fw am 13. Februar 2014, 13:01:51
Meine Goldwaage ist leider mit dem "haarspalterischen Schlauschwein" durchgebrannt! Muss mal sehen ob ich ein Sophistik-Seminar besuchen werde! ;D
Einfach ignorieren den "Herrn", bring sonst sowieso nichts. ;)
Wie verbindlich ist denn Arztsache?
Zitat von: MMG am 13. Februar 2014, 14:12:36
Wie verbindlich ist denn Arztsache?
Sie ist verbindlich. Verbindlicher als verbindlich kenne ich eigentlich nicht. ;)
Wie meinst du das @MMG: An solche Akten dürfen nur Ärzte und das zugehörige Assistenzpersonal ran.
Hi bin Wiedereinsteller zum 1.3.24.
Habe eine Vorläufige Einplanung in der Feldwebel Laufbahn.
Für den Endgültigen Abschluss fehlt noch die G Akte.
Der Arzt im KC hat die Angefordert am 21.11.23 bis heute ist noch nichts da.
Wie lange braucht sowas bis das KV die bekommt??
Gruß Christian
Das kommt vermutlich darauf an, wie lange der Dienst her ist.
Die Akte wandert irgendwann (ich weiß nicht wohin) in eine Dienststelle und wird dort auch auf Mikrofilm archiviert. Das dauert dann bis es beim KC ankommt.
Nicht zuletzt waren ja auch Feiertage, auch wenn es schon am 21.11 angefordert wurde.
Ansonsten geht es halt beim einen schneller als beim anderen. Der eine hat seine Dienstzeit vor 2 Jahren beendet, der andere vor 20. Bearbeiter für den Buchstaben A ist fixer als der der für den Buchstaben L und umgekehrt.
Ich musste damals als Wiedereinsteller in die Fw-Laufbahn auch etwas länger auf meine G-Akte warte.
Laut Karrierecenter wurde die Rückvergrößerung der G-Akte bei mir am 05.10.20 beantragt und wurde am 12.01.21 an des zuständige KC versendet. Mein Dienstantritt hatte sich dadurch von Januar auf April verschoben.
Ich hab auch in sinnvollen Abständen nach dem Stand der Rückvergrößerung gefragt. Seitens KC kam von selbst keinerlei Info, ob die Akte inzwischen eingetroffen ist oder nicht und ob der geplante Einstelltermin gehalten werden kann.
Sowohl mein damaliger Arbeitgeber als auch ich sind da planungstechnisch schon recht in der Luft gehangen. War damals nicht so cool.
Gruß
Markus
Sooooo nachdem ich nach 3 Monaten ( Einstellungstest etc 21.11.23 - 18.1.24 )gewartet habe aus Rückmeldung dder Bundeswehr , habe ich mich selber darum gekümmert das die G Akte ran kommt.
Das Ganze hat nur mit einigen Telefonaten mit dem Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr geklappt.
Hat dann mit Erst und Zweitschrift nochmal fast 4 Wochen gedauert aber nun scheint endlich alles da zu sein , somit geht es zum 4.3.24 dann doch los beim Bund.
Guten Abend, Sie haben sich ja selber um die G-Akte gekümmert, wo genau haben Sie sich den in der Präventivmedezin gemeldet? ich warte leider schon seit ungefähr 4 Monaten auf Rückmeldung vom Karrcenter bezüglich der Akte und meine Geduld hält sich leider in Grenzen.
"Nach dem Ausscheiden aus Ihrem aktiven Dienst bei der Bundeswehr werden Ihre Gesundheitsunterlagen an das Institut für Präventivmedizin
der Bundeswehr in Andernach zur Archivierung und Auskunftserteilung übermittelt.
Bei Bedarf können Sie dort medizinische Befunde, Arztberichte etc.
+ schriftlich
+ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer Personenkennziffer anfordern.
+ Bitte fügen Sie Ihrem Anschreiben den Satz ,,Hiermit entbinde ich die Ärzte am Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr von der ärztlichen Schweigepflicht" bei und
+ unterschreiben den Antrag persönlich.
Bitte senden Sie das Schreiben per Post an das:
Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr
Fachbereich B 3 Patientenauskünfte
Aktienstraße 87
56626 Andernach
oder
mailen das unterschriebene und danach eingescannte Dokument an
folgende Email-Adresse:
ipm-auskunft@bundeswehr.org
Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie auch unter der
Telefonnummer: 02632 – 9462 3310."