Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Henrald am 13. Februar 2014, 19:55:13

Titel: Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Henrald am 13. Februar 2014, 19:55:13
Hallo, ich bin neu hier, und würde am liebsten gleich zur Sache kommen.
Ich werde mich demnächst bei der Bundeswehr bewerben. Berwerben möchte ich mich für die im Betreff genannte
Laufbahn, und die Ausbildung zum Rettungsassistenten. Ich habe mich weitestgehend über alles informiert, jedoch habe ich noch
einige Fragen bezüglich der einzelnen Teilstreitkräfte.

1) Ich habe gehört bzw. gelesen, dass man sich den "Ausbildungsort" für die ZAW aussuchen kann. ?? stimmt das ?

2) Ist die Ausbildung von Teilstreitkraft zu Teilstreitkraft unterschiedlich gestrickt, oder ungefähr gleich aufgebaut. Macht man die ZAW in den
gleichen Ausbildungsorten??

3) Findet die ZAW in einem Bundeswehrkrankenhaus statt, oder wo anders ?

MfG Henrald
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: ulli76 am 13. Februar 2014, 20:06:39
Rettungsassistent wirst du bei der Bundeswehr nicht mehr werden können.
Es gibt zivile Rettungsdienstschulen, die die ZAW durchführen. Welche das genau sind, wird man nach der endgültigen Umstellung auf den Notfallsanitäter sehen müssen.
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Rabbit am 14. Februar 2014, 11:20:41
Genau :) wie ulli schon sagte, kannst du kein Rettungsassisten mehr werden. Ab 2014 gibt es nur noch die Ausbidung zum Notfallsanitäter und Rettungssanitäter...
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist umfangreicher als der Assistent und man hat mehr Kompetenzen.

Alles andere wurde ja schon gesagt... Aber da du dich ja eh noch bewerben willst, kannst du das auch deinem karriereberater fragen.

Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Henrald am 15. Februar 2014, 21:33:32
Vielen Dank für diese Info.
Nur eine Frage, die Ausbildung Rettungsassistent
wurde/wird also definitiv durch die Ausbildung
Zum Rettungssanitäter / Notfallsanitäter ersetzt.??

MfG Henrald
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Pericranium am 15. Februar 2014, 21:34:42
Zitat von: Henrald am 15. Februar 2014, 21:33:32
Vielen Dank für diese Info.
Nur eine Frage, die Ausbildung Rettungsassistent
wurde/wird also definitiv durch die Ausbildung
Zum Rettungssanitäter / Notfallsanitäter ersetzt.??

MfG Henrald

Ja, seit 01.01.14 ist es so.
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: ulli76 am 15. Februar 2014, 21:43:29
Aber nicht Rettungssanitäter und Notfallsanitäter verwechseln.
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Firli am 15. Februar 2014, 21:43:52
Zitat von: Henrald am 15. Februar 2014, 21:33:32
Vielen Dank für diese Info.
Nur eine Frage, die Ausbildung Rettungsassistent
wurde/wird also definitiv durch die Ausbildung
Zum Rettungssanitäter / Notfallsanitäter ersetzt.??

MfG Henrald

Der RS ist immer noch keine Berufsausbildung und ersetzt auch keinen RA/NSan.  :)

Das führt sonst zu Verwirrung deshalb mal kurz angemerkt.
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Henrald am 15. Februar 2014, 22:15:50
Super, jetzt weiß ich bescheid.
Nur näoch eine Frage, weiß jemand eine Seite, wo schon etwas
zu der Nsan Ausbildung bei der Bundeswehr steht?
Ich habe nichts gefunden

MfG Henrald
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: ulli76 am 15. Februar 2014, 22:18:28
Was soll da drin stehen. Die Ausbildung findet an einer Rettungsdienstschule statt. Und die entspricht den zivilen Gesetzen.
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: Henrald am 15. Februar 2014, 22:35:56
Ich meine, wie die Ausbildung aufgebaut ist,
online steht ja immer noch der RA drinne und nicht der Nsan
Titel: Antw:Felwebelanwärter als Rettungsassistent Marine/Heer/Luftwaffe
Beitrag von: ulli76 am 15. Februar 2014, 22:40:05
Dann solltest du in die aktuellen zivilen Gesetze schauen. Der Rest bleibt ja gleich. Außer dass die ZAW länger sein wird und sich damit alles danach verschiebt.