Guten Tag Kameraden,
zunächst zu meiner Situation, dann zu meiner Frage:
Ich bin seit 2008 bei der Bundeswehr, SAZ 15 mit BOA-Status. Ich habe nach dem Offizierlehrgang studiert, bin momentan in meiner Ausbildung für die spätere Fachverwendung, die sich insgesamt noch bis Ende 2016 (oder länger) hinziehen wird, bis ich schließlich auf einen Dienstposten komme. Ich bin mit viel Herzblut dabei, rein beruflich bin ich glücklich und gerne bei der Bundeswehr.
Privat hat sich eine "Situation" ergeben, die es erfordert, mehr zu Hause zu sein, da ich dort gebraucht werde. Am Besten sofort, unter großen Umständen auch in den nächsten wenigen Jahren. Momentan bin ich Wochenend-Pendler. Ich bin momentan am Suchen, welche Möglichkeiten es für mich gibt und am Abwägen, welche die Sinnvollste für mich ist.
Zur Frage:
Was passiert mit mir, wenn ich einen Dienstzeitverkürzungsantrag stelle? Wird dieser genehmigt, wie lange bin ich dann noch bei der Bundeswehr? Mache ich meine Ausbildung fertig und sitze noch eine Zeit auf meinen vorgesehenen Dienstposten, oder werde ich abgelöst und komme für die Restzeit irgendwo auf eine ZBV-Stelle? Wie lange bin ich mindestens noch dabei? Wird dieser abgelehnt, entstehen für mich irgendwelche Nachteile?
Grüße
PS: Ich frage zuerst in diesem Forum nach, da ich mit meinen jetzigen Vorgesetzten noch nicht sonderlich vertraut bin, und ich eine dienstliche Benachteiligung ausschließen möchte... Außerdem bitte ich von Vorverurteilungen abzusehen, die darauf abzielen, dass ich mich nach dem Studium direkt davon machen möchte... Die Situation ist eine andere.
SaZ15=FlgDst? Bist du also noch nicht zum BS übernommen worden?
Grundsätzlich muss zuerst einmal ein dienstliches Interesse da sein, d.h. quasi einfach ausgedrückt, es darf kein Bedarf mehr für dich, deine Tätigkeit oder eine Umschulung vorhanden sein. Aber, war die militärische Ausbildung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium oder einer erfolgreich abgeschlossenen Fachausbildung verbunden, besteht ein dienstliches Interesse für die Umwandlung grundsätzlich nur dann, wenn zwischen Abschluss der Ausbildung und Beendigung des Dienstverhältnisses oder dem Beginn der Freistellung vom militärischen Dienst noch eine Verwendung von mindestens drei Jahren liegt.
Damit ist nun nicht Ende Studium sondern Ende Ausbildung gemeint, bei dir also frühestens in über 3 Jahren -wenn überhaupt- gegeben.
Was für dich in Frage käme, wäre ggf. ein Entlassungsantrag aufgrund schwerwiegender persönlicher Gründe (persönliche Härte), wenn du die Voraussetzungen (VMBl 2009 S. 86) vorliegen. Ob die zutreffen könnten, lässt sich aus deinem Beitrag nicht entnehmen. Die Messlatte liegt recht hoch.
Bist du bereits als BS übernommen, kannst du kündigen. Du wirst zwar Teile deiner Ausbildung zurückzahlen müssen, aber wenn du Gründe hast, die es deiner Meinung nach nicht erlauben, weiter zu verbleiben, wäre das die Lösung für dich.