Welche Konsequenzen zieht es mit sich, wenn man als Berufsoffizier (27 Dienstjahre) kündigen möchte? Gibt es eine Art Rentenansprüche oder Altersgeld? Lohnt es sich, juristischen Beistand einzuschalten?
Für den Beistand lohnt sich das immer. :D
Die Kündigung sollte kein Problem sein; man kündigt und gut ist. Was dann an Versorgungsansprüchen anfällt kann einem evtl. Das BwDLZ oder der BwSozialdienst erklären. Für eine komplette Rentenauskunft kann man natürlich zu einem Anwalt oder Berater gehen. Nötig ist das meines Erachtens nach nicht; aber ich bin vielleicht weniger der Maßstab.
Denke mal dass man (wie bei SaZ) für die Jahre als Soldat bei der Rentenvers. nachversichert wird. Ansonsten gilt wohl das gleiche wie beim normalen Arbeitnehmer der kündigt, sprich keine weiteren Ansprüche.
Ergänzend dazu könntest du noch Informationen bei der deutschen Rentenversicherung einholen. Wegen des vergleichsweise niedrigen Bruttogehalts, wird der gesetzliche Rentenanspruch deutlich geringer als die Pension ausfallen (private Vorsorge?).
Den Bedarf für einen Anwalt sehe ich auch nicht. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis. Eventuell kannst du - falls Mitglied - auch mal die Rechtsabteilung des DBwV bemühen.
Interessant wäre ggf. auch das Thema Krankenversicherung.
vielen Dank erstmal für Eure Informationen ;-)
Ansonsten empfehle ich einen Blick in das Soldatengesetz zum Thema "Entlassung eine Berufssoldaten"(§§ 43, 46, 49)
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Februar 2014, 10:33:41
Wegen des vergleichsweise niedrigen Bruttogehalts, wird der gesetzliche Rentenanspruch deutlich geringer als die Pension ausfallen (private Vorsorge?).
Wird da tatsächlich das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen? Das würde mir schon sehr ungerecht erscheinen...
Zitat von: DerTommy86 am 16. Februar 2014, 17:32:48
Wird da tatsächlich das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen? Das würde mir schon sehr ungerecht erscheinen...
SaZ werden am Ende der Dienstzeit auch mit mit ihrem Bruttogehalt in der Rentenversicherung nachversichert.
Nach 25 Dienstjahren sollte er aber schon einen Pensionsanspruch haben. Aber das müsste man wirklich einmal nachlesen bzw. mit einem besprechen, der sich damit auskennt.
... Pension, wenn in Pension gegangen wird.
Bei Entlassung nur einen Tag vorher, Nachversicherung und Rente. Ist eine reine Stichtagsfrage.
Ok, wenn das so ist, bedeutet die Annahme der Urkunde einen satten Verlust.
.... der Menschen Wille ist ihr Himmelreich.
Der BS verliert mit der Annahme dieser Urkunde ja auch noch die BfD Ansprüche.
Das heißt man hat als Berufssoldat nicht nach X Jahrn prozentual Anspruch auf Pensionsgelder wenn man selber kündigt ?
Mir schwirrt was anderes im Kopf rum, das muss ich nachher mal recherchieren.
Zitat von: Rollo83 am 17. Februar 2014, 11:43:42
Das heißt man hat als Berufssoldat nicht nach X Jahrn prozentual Anspruch auf Pensionsgelder wenn man selber kündigt ?
Mir schwirrt was anderes im Kopf rum, das muss ich nachher mal recherchieren.
Genau so ist es. Vielleicht haust du da was mit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand durcheinander?
Offenbar hat noch keiner mitbekommen, dass es seit Ende 2013 eine Alternative zur Nachversicherung gibt - Altersgeld.
Stimmt, hab ich wirklich nicht. Ich habe mich
hier gerade informiert. Verstehe ich das richtig, dass man nach der Kündigung dann bei Eintritt des gesetzlichen Rentenalters die entsprechende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung + Altersgeld bekommt?
Nein, Marc,
Nach Versicherung ODER Altersgeld, nicht beides.
bzw. falls er meinte
"die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auf die Ansprüche nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr erworben wurden plus das Altersgeld, auf das der Anspruch während der Zeit bei der Bundeswehr erworben wurde"
Ja.
Dass dieses Modell tatsächlich umgesetzt wurde, ist ja völlig an mir vorbei gegangen :-[
Ah, jetzt habe ichs verstanden, danke!
Sehr interessant und etwas verwunderlich, dass das scheinbar nicht sehr bekannt ist.
@Bundi1986: Es wäre mal interessant zu erfahren wie du dich entschieden hast, bzw. zu welchen Schlüssen du gekommen bist (gerne per PM)? 8)
hab ich kurz gemacht ;-)
@Bundi1986
Bin auch sehr interessiert an deinem Ergebnis. Bin selber BO im 23 zigsten Jahr und hege den gleichen Gedanken.
Gruß
Endurobona
Gibt es offiziell wirklich die Unterscheidung zwischen Berufssoldat und Offizier, oder ist das umgangssprachlich?
Wie geht es eigentlich weiter nach so einer langen Dienstzeit? Wirds da zivil nicht schwierig? Da ist man ja Mitte 40.
@Cally: Die Fragestellung ist merkwürdig, da das zwei Dinge sind, die nichts mit einander zu tun haben (abgesehen von den MilFDlern)- die meisten Offiziere sind keine BS und die meisten BS sind keine Offiziere.
Zitat von: Niederbayer am 23. Mai 2014, 17:18:40
Wie geht es eigentlich weiter nach so einer langen Dienstzeit? Wirds da zivil nicht schwierig? Da ist man ja Mitte 40.
Es kommt dabei auch immer auf die Rahmenbedingungen an; ein Sachbearbeiter im BAAINBw, ein Fluglotse oder ein SanOffz haben auch in diesem Alter keine signifikant schlechteren Chancen bei einer Bewerbung in der freien Wirtschaft als ein Arbeitnehmer.
Ein Panzerkommandant, Fallschirmjäger oder whatever, werden sich tendenziell schwerer tun, einen adäquaten Job in der freien Wirtschaft zu finden.
Einen guten Plan brauchen beide Gruppen, Hals über Kopf sollte niemand aufhören. Aber was gibt es schlimmeres als totale Berufsunzufriedenheit? Da nützt auch die finanzielle Sicherheit nicht mehr viel - je nach Verpflichtungen.
@cally: Es gibt Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere, wobei beide Berufssoldaten sind. ;)
Zitat von: FoxtrotUniform am 23. Mai 2014, 23:45:22
@cally: Es gibt Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere, wobei beide Berufssoldaten sind. ;)
Es gibt sogar auch Berufsmannschafter ;). Selten aber gibt es. Kann man glaub ich an einer Hand abzählen.
Zitat von: Flexscan am 23. Mai 2014, 23:47:09
Es gibt sogar auch Berufsmannschafter ;). Selten aber gibt es. Kann man glaub ich an einer Hand abzählen.
Das strebt ja auch niemand an. Ich meine nicht wegen der Laufbahn, sondern wegen der Verwundung, die einen dann zum BS macht - Stichwort EinsatzWVG.
Ach ja stimmt das war weil der Kamerad in Afghanistan verwundet wurde.
Generell gilt mWn BS erst ab Fw wenn ich das richtig im Kopf hab?
Zitat von: Flexscan am 24. Mai 2014, 18:04:00
Ach ja stimmt das war weil der Kamerad in Afghanistan verwundet wurde.
Generell gilt mWn BS erst ab Fw wenn ich das richtig im Kopf hab?
Du solltest ab und zu mal im Forum mitlesen und nicht so viel an der Verbesserung deiner Koch"künste" arbeiten. ;D
Das mit dem Hafen gestern war ich nicht. Ehrlich.
Zitat von: Flexscan am 24. Mai 2014, 18:44:22
Das mit dem Hafen gestern war ich nicht. Ehrlich.
Danke übrigens! Ich war wegen dem Mist mehrere Stunden mit dem ABC - Erkunder unterwegs. Mal wieder aushelfen in dem gallischen Dorf. :D
Das sag ich heftig aus. Ich saß auf dem Balkon schau nach Links und denk mir noch so "wow krasse dunkle Rauchwolke da bei Thyssen"
Kurz im Kopf das Gelände eingenordet und gemerkt "da ist gar kein Thyssen".
Dann hab ich kurz geforscht und dann erfahren das im Hafen die Schrottinsel brennt mit 15 Meter hohen Flammen und die Anwohner nicht mal ihre Wohnung verlassen dürfen.
Hier in Alt-Homberg war gegen 19h zappenduster und stank wie Hulle.
In Ruhrort brauchte man stellenweise ne Maske wenn man raus musste. Aber war ja ungefährlich...Die Warnung kam erst gegen 19h. Heut morgen um 8h dann Entwarnung mit Sirenengetöse.
Die ABC Jungs hatten sicher ihre helle Freude da.
Wird langsam etwas OT :D
[gelöscht durch Administrator]