Hallo zusammen,
Ich mache seit beginn dieses jahres meinen fwd als Jäger.
Während der aga bekommt man ja 770€.
Im januar bekamen wir 220€ und man sagte uns es gibt irgendwelche Probleme und wir bekommen den Rest im Februar.
Heute bekam ich 807 €, rund 500 € davon sind ja dann für den letzten Monat, das heißt für diesen bekam ich nur 300, also fehlen noch 500. Bekomme ich es am Ende des Monats oder ist da iwas falsch gelaufen.
Der Rest in meinem zug hats genauso wie ich.
Wehrsold Januar: 31 Tage x 9,41 € = 291,71 (Falls der 1.1. nicht mitgezählt wird sind es 30 Tage, also 282,30 €), der Wehrdienstzuschlag wird im Februar rückwirkend gezahlt
Wehrsold Februar: 28 Tage x 9,41 € = 163,48 € + Wehrdienstzuschlag Januar: 31 Tage x 16,50 € = 511,50 € (bei 30 Tagen 495 €)
insgesamt Februar also 674,98 € (bzw 658,48 €)
Als ich mich beworben hab stand überall 770 €
Die unterschiedlichen Beträge kommen daher, dass Wehrsold und Wehrdienstzuschlag
schon immer kalendertägig berechnet wurden (Quelle: Wehrsoldgesetz). Die Berechnung ist so ähnlich aber auch auf
www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen, da steht auch der Passus mit der rückwirkenden Zahlung des Wehrdienstzuschlages.
Aber ich kriege das fehlenden Geld nachgezahlt?
Ich geb's auf ...
KlausP hat es Dir doch vorgerechnet! Was verstehst Du daran jetzt nicht?
Da alle Wehsoldbezüge ausser dem Wehrsold nachträglich gezahlt werden, kann dein (euer) Anspruch im ersten Monat (Januar 2014) gar nicht höher ausfallen als 291,71 € (bei 31 Tagen).
Wenn ihr nur 220 EUR bekommen habt, dann kann das nur SAP-Einführung mit beginnend 01.01.14 zusammenhängen; Da gibt es bundesweit Probleme.
Im Februar (also am 15.02.14) bekommst Du 28 Tage x 9,41 € = 263,48 € + Wehrdienstzuschlag Januar: 31 Tage x 16,50 € = 511,50 € (bei 30 Tagen 495 €)
Insgesamt Februar also 774,98 € (bzw 758,48 €). Berücksichtigt man nun die kleine Nachzahlung aus Januar sowie das in der AGA minimlae Verpflegungsgeld, so bist du mit 807 EUR doch im grünen Bereich!
Lange Rede, kurzer Sinn, Dir fehlt kein Geld! Du bekommst halt im Entlassungsmonat einmal eine laufende Zahlung zum 15. des Monats und die rückwirkend zahlenden Wehrsoldbezüge für den letzten Dienstmonat am Entlassungstag.